13. Dokumentation - Bundesärztekammer
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Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
der G-BA zunächst vor Nutzenbewertung einzelner telemedizinischer Verfahren offenlegen<br />
soll, in Form welcher Studien (Studiendesign, Anzahl der Studien) und/oder weiterer<br />
Nachweise Antragsteller beim G-BA den Nutzen telemedizinischer Verfahren belegen<br />
müssen. Die Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“ steht noch aus.<br />
Ergebnis 2011: Die Aufnahme spezifischer telemedizinischer Gebührenpositionen wird<br />
im Kontext der anstehenden Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angestrebt.<br />
Der Ausschuss „Gebührenordnung“ der <strong>Bundesärztekammer</strong> sprach sich in seiner<br />
19. Sitzung (Wahlperiode 2007/2011) am 28.09.2010 dafür aus, vor einer konkreten<br />
Festlegung solcher telemedizinischer Abrechnungspositionen zunächst die weiteren Ergebnisse<br />
der zur Zeit ablaufenden Entwicklungsprozesse im Bereich der Telemedizin<br />
abzuwarten. Gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ („analoge Abrechnung“) können und müssen telemedizinische<br />
ärztliche Leistungen bereits jetzt adäquat abgerechnet werden.<br />
Schnittstelle ambulant – stationär (§ 116): Rückumwandlung Angestelltenstelle in<br />
Zulassung<br />
(Drucksache V-60) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Beratung in der Deutschen Akademie der Gebietsärzte,<br />
der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin, im Ausschuss „Ambulante Versorgung“<br />
und im Ausschuss/der Ständigen Konferenz „Krankenhaus“.<br />
Ergebnis 2010: Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ sowie der Ausschuss und die<br />
Ständige Konferenz „Krankenhaus“ schließen sich dem grundsätzlichen Anliegen dieses<br />
Antrags an. Bei der Weiterentwicklung der Medizinischen Versorgungszentren sowie<br />
der ambulanten Bedarfsplanung sind die Überlegungen einzubeziehen. Eine Beratung<br />
in der Deutschen Akademie der Gebietsärzte und in der Deutschen Akademie für<br />
Allgemeinmedizin erfolgte bisher nicht.<br />
Ergebnis 2011: Die Deutsche Akademie der Gebietsärzte und die Deutsche Akademie<br />
für Allgemeinmedizin sehen die Zuständigkeit für diese Thematik vor allem bei dem<br />
Ausschuss „Ambulante Versorgung“; auf eine separate Beratung wurde daher verzichtet.<br />
Festzuschüsse, Festbeträge und Mehrkostenregelungen<br />
(Drucksache V-88) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“.<br />
Ergebnis 2010: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ wird die weitere Vorgehensweise<br />
zum Sachverhalt in seiner 21. Sitzung (Wahlperiode 2007/2011) am 12.05.2011 erörtern.<br />
Ergebnis 2011: Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) wird per 1. Januar<br />
2012 eine Mehrkostenregelung für die Katarakt-Operation bei Implantation von<br />
Sonderformen von Intraokularlinsen eingeführt. Ebenfalls mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz<br />
(GKV-VStG) erhalten die gesetzlichen Krankenkassen per 1. Januar 2012<br />
die Möglichkeit zur Ausweitung ihrer Satzungsleistungen und hierdurch die Möglichkeit<br />
zur Stärkung ihrer wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten. Der Ausschuss<br />
„Gebührenordnung“ befürwortet für die gesetzliche Krankenversicherung die Stärkung<br />
wettbewerblicher Strukturen sowie die Ausweitung von Mehrkostenregelungen auch<br />
auf ärztliche Leistungsbereiche.<br />
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