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13. Dokumentation - Bundesärztekammer

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Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

der G-BA zunächst vor Nutzenbewertung einzelner telemedizinischer Verfahren offenlegen<br />

soll, in Form welcher Studien (Studiendesign, Anzahl der Studien) und/oder weiterer<br />

Nachweise Antragsteller beim G-BA den Nutzen telemedizinischer Verfahren belegen<br />

müssen. Die Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“ steht noch aus.<br />

Ergebnis 2011: Die Aufnahme spezifischer telemedizinischer Gebührenpositionen wird<br />

im Kontext der anstehenden Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angestrebt.<br />

Der Ausschuss „Gebührenordnung“ der <strong>Bundesärztekammer</strong> sprach sich in seiner<br />

19. Sitzung (Wahlperiode 2007/2011) am 28.09.2010 dafür aus, vor einer konkreten<br />

Festlegung solcher telemedizinischer Abrechnungspositionen zunächst die weiteren Ergebnisse<br />

der zur Zeit ablaufenden Entwicklungsprozesse im Bereich der Telemedizin<br />

abzuwarten. Gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ („analoge Abrechnung“) können und müssen telemedizinische<br />

ärztliche Leistungen bereits jetzt adäquat abgerechnet werden.<br />

Schnittstelle ambulant – stationär (§ 116): Rückumwandlung Angestelltenstelle in<br />

Zulassung<br />

(Drucksache V-60) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Beratung in der Deutschen Akademie der Gebietsärzte,<br />

der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin, im Ausschuss „Ambulante Versorgung“<br />

und im Ausschuss/der Ständigen Konferenz „Krankenhaus“.<br />

Ergebnis 2010: Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ sowie der Ausschuss und die<br />

Ständige Konferenz „Krankenhaus“ schließen sich dem grundsätzlichen Anliegen dieses<br />

Antrags an. Bei der Weiterentwicklung der Medizinischen Versorgungszentren sowie<br />

der ambulanten Bedarfsplanung sind die Überlegungen einzubeziehen. Eine Beratung<br />

in der Deutschen Akademie der Gebietsärzte und in der Deutschen Akademie für<br />

Allgemeinmedizin erfolgte bisher nicht.<br />

Ergebnis 2011: Die Deutsche Akademie der Gebietsärzte und die Deutsche Akademie<br />

für Allgemeinmedizin sehen die Zuständigkeit für diese Thematik vor allem bei dem<br />

Ausschuss „Ambulante Versorgung“; auf eine separate Beratung wurde daher verzichtet.<br />

Festzuschüsse, Festbeträge und Mehrkostenregelungen<br />

(Drucksache V-88) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“.<br />

Ergebnis 2010: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ wird die weitere Vorgehensweise<br />

zum Sachverhalt in seiner 21. Sitzung (Wahlperiode 2007/2011) am 12.05.2011 erörtern.<br />

Ergebnis 2011: Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) wird per 1. Januar<br />

2012 eine Mehrkostenregelung für die Katarakt-Operation bei Implantation von<br />

Sonderformen von Intraokularlinsen eingeführt. Ebenfalls mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz<br />

(GKV-VStG) erhalten die gesetzlichen Krankenkassen per 1. Januar 2012<br />

die Möglichkeit zur Ausweitung ihrer Satzungsleistungen und hierdurch die Möglichkeit<br />

zur Stärkung ihrer wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten. Der Ausschuss<br />

„Gebührenordnung“ befürwortet für die gesetzliche Krankenversicherung die Stärkung<br />

wettbewerblicher Strukturen sowie die Ausweitung von Mehrkostenregelungen auch<br />

auf ärztliche Leistungsbereiche.<br />

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