13. Dokumentation - Bundesärztekammer
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und der Stellungnahme der <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
über die Festlegung ärztlicher Tätigkeit zur Übertragung auf Berufsangehörige<br />
der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde<br />
im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V vom 16.05.2011.<br />
Sinnvolle Nutzung elektronischer Medien<br />
(Drucksache VI-121) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Prüfung des Anliegens und anschließende Beratung<br />
im Vorstand.<br />
Ergebnis: Dem Vorstand wird in seiner Sitzung am 23./24.02.2012 eine technische Lösung<br />
präsentiert, die den Delegierten einen Online-Zugang zu den Anträgen ermöglicht.<br />
Es ist geplant, die Anträge zeitgleich mit der Papierverteilung bereitzustellen.<br />
Anwendung Notfalldatenmanagement auf der elektronischen Gesundheitskarte –<br />
Freiwilligkeit für Patient und Arzt<br />
(Drucksache VI-122), (Drucksache VI-122a) und (Drucksache VI-122b) (Überweisung)<br />
Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 01.07.2011, Beschluss des Vorstands:<br />
Beratung im Ausschuss „Telematik“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat sich in seiner 1. Sitzung (Wahlperiode<br />
2011/2015) am 08.09.2011 für die Anträge VI-122 und 122a ausgesprochen. Weiterhin<br />
hat er sich gegen den Antrag VI-122b ausgesprochen, da die Anwendung NFDM für den<br />
Patienten freiwillig ist. Die Forderung, dass diese Anwendung auch für den Arzt freiwillig<br />
sein soll, ist in dieser Formulierung zu undifferenziert. Der Antrag müsste dabei auf<br />
die Prozesse „Anlegen Notfalldatensatz“, „Pflegen Notfalldatensatz“ und „Lesen Notfalldatensatz“<br />
konkret eingehen. Zumindest im letzten Szenario gehört es zu den ärztlichen<br />
Pflichten – unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation und Zumutbarkeiten – sich<br />
vorliegende notfallrelevante Informationen zu eigen zu machen und diese zu würdigen.<br />
Das Anliegen von Satz 2 ist in der Drucksache VI-122 berücksichtigt.<br />
Für eine kritische Begleitung der Einführung einer Telematikinfrastruktur durch die<br />
Ärzteschaft<br />
(Drucksache VI-123) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Telematik“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat sich in seiner Sitzung am 08.09.2011 für den<br />
Antrag ausgesprochen.<br />
TOP IX: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2011/2012 (01.07.2011–30.06.2012)<br />
Bericht des Vorstands der <strong>Bundesärztekammer</strong> an den 114. Deutschen Ärztetag 2011<br />
betreffend die gemeinsame Rechtsabteilung<br />
(Drucksache IX-01) (Überweisung) Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand der<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 01.07.2011.<br />
Ergebnis: Der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner Sitzung am 25.08.2011<br />
beschlossen, die gemeinsame Rechtsabteilung aufzugeben und ab 01.10.2011 eine eigene<br />
Rechtsabteilung zu gründen.<br />
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