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13. Dokumentation - Bundesärztekammer

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und der Stellungnahme der <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

über die Festlegung ärztlicher Tätigkeit zur Übertragung auf Berufsangehörige<br />

der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde<br />

im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V vom 16.05.2011.<br />

Sinnvolle Nutzung elektronischer Medien<br />

(Drucksache VI-121) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Prüfung des Anliegens und anschließende Beratung<br />

im Vorstand.<br />

Ergebnis: Dem Vorstand wird in seiner Sitzung am 23./24.02.2012 eine technische Lösung<br />

präsentiert, die den Delegierten einen Online-Zugang zu den Anträgen ermöglicht.<br />

Es ist geplant, die Anträge zeitgleich mit der Papierverteilung bereitzustellen.<br />

Anwendung Notfalldatenmanagement auf der elektronischen Gesundheitskarte –<br />

Freiwilligkeit für Patient und Arzt<br />

(Drucksache VI-122), (Drucksache VI-122a) und (Drucksache VI-122b) (Überweisung)<br />

Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 01.07.2011, Beschluss des Vorstands:<br />

Beratung im Ausschuss „Telematik“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat sich in seiner 1. Sitzung (Wahlperiode<br />

2011/2015) am 08.09.2011 für die Anträge VI-122 und 122a ausgesprochen. Weiterhin<br />

hat er sich gegen den Antrag VI-122b ausgesprochen, da die Anwendung NFDM für den<br />

Patienten freiwillig ist. Die Forderung, dass diese Anwendung auch für den Arzt freiwillig<br />

sein soll, ist in dieser Formulierung zu undifferenziert. Der Antrag müsste dabei auf<br />

die Prozesse „Anlegen Notfalldatensatz“, „Pflegen Notfalldatensatz“ und „Lesen Notfalldatensatz“<br />

konkret eingehen. Zumindest im letzten Szenario gehört es zu den ärztlichen<br />

Pflichten – unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation und Zumutbarkeiten – sich<br />

vorliegende notfallrelevante Informationen zu eigen zu machen und diese zu würdigen.<br />

Das Anliegen von Satz 2 ist in der Drucksache VI-122 berücksichtigt.<br />

Für eine kritische Begleitung der Einführung einer Telematikinfrastruktur durch die<br />

Ärzteschaft<br />

(Drucksache VI-123) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Telematik“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat sich in seiner Sitzung am 08.09.2011 für den<br />

Antrag ausgesprochen.<br />

TOP IX: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2011/2012 (01.07.2011–30.06.2012)<br />

Bericht des Vorstands der <strong>Bundesärztekammer</strong> an den 114. Deutschen Ärztetag 2011<br />

betreffend die gemeinsame Rechtsabteilung<br />

(Drucksache IX-01) (Überweisung) Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand der<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 01.07.2011.<br />

Ergebnis: Der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner Sitzung am 25.08.2011<br />

beschlossen, die gemeinsame Rechtsabteilung aufzugeben und ab 01.10.2011 eine eigene<br />

Rechtsabteilung zu gründen.<br />

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