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Schafe<br />
4.3 Feldleistungsprüfung<br />
Auf der Grundlage des § 1 Abs. 2 Tierzuchtgesetz, der entsprechenden Durchführungsbestimmungen<br />
und der VO über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung<br />
bei Schafen und Ziegen vom 16.05.1991 konkretisiert die Zuchtbuchordnung des Landesschafzuchtverbandes<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V., zuletzt geändert am 09.05.2006, die<br />
Leistungsprüfung an Zuchttieren.<br />
Die Eigenleistungsprüfungen im Feld beinhalten folgende Komplexe:<br />
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� Fleischleistung<br />
� Woll- oder Fellqualität und<br />
� Zuchtleistung.<br />
Zudem werden die Äußere Erscheinung und die Eignung zur Landschaftspflege festgestellt.<br />
Die Leistungsanforderungen der einzelnen Rassen sind im Zuchtziel und im<br />
Zuchtprogramm festgeschrieben.<br />
Zur Zuchtwertfeststellung eines Schafes oder einer Ziege werden je nach Zuchtrichtung<br />
mindestens die Zuchtwertteile „Fleischleistung“ oder „Milchleistung“, „Woll- oder Fellqualität“,<br />
„Zuchtleistung“ und „Äußere Erscheinung“ ermittelt. Rassespezifisch ist die<br />
„Eignung zur Landschaftspflege“ einzubeziehen. Bei Landschafrassen entfällt der<br />
Zuchtwertteil „Fleisch- oder Milchleistung“.<br />
4.3.1 Eigenleistungsprüfung der Jungböcke<br />
Die Eigenleistungsprüfung der Jungböcke erfolgt als Feldprüfung durch die Mitarbeiter<br />
des Landesschafzuchtverbandes über mehrere Selektionsstufen und schließt mit der<br />
Körung durch eine Bewertungskommission (Körkommission) des Zuchtverbandes ab.<br />
Dadurch wird erreicht, dass der ökonomische Verlust bei negativem Selektionsentscheid<br />
gering gehalten wird.<br />
Die Bewertung der einzelnen Kriterien, Bemuskelung, Wollqualität und äußere Erscheinung,<br />
erfolgt nach einem Notensystem von 1 - 9. Für die Vergabe der Bemuskelungsnote<br />
werden die Keule, der Rücken und die Schulter des Tieres beurteilt. Die Teilkriterien<br />
„Feinheit“, „Ausgeglichenheit“ und „Farbe“ sind entscheidend für die Wollqualitätsnote.<br />
Als Grundlage der Note für die äußere Erscheinung werden der „Rasse und<br />
Geschlechtstyp“, die „Entwicklung“ sowie die „Korrektheit und Qualität des Körperbaus<br />
bewertet.<br />
Für die Eintragung in die Zuchtbuchabteilungen sind rassebedingte Leistungsanforderungen<br />
entsprechend der Zuchtziele gestellt.<br />
In der Fleischleistungsprüfung im Feld wird in der Zeit vom Tag der Geburt bis zum Alter<br />
von 100 Tagen, beginnend frühestens in der 4. und spätestens in der 8. Lebenswoche,<br />
mindestens die durchschnittliche tägliche Gewichtszunahme im Prüfzeitraum erfasst.<br />
Die Durchführung erfolgt rassespezifisch und dient als Grundlage zur Ermittlung<br />
des Stalldurchschnittes der Zuwachsleistungen. Die Ergebnisse der einzelnen Rassen<br />
werden in Tabelle 86 dargestellt.