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1 Rinder - Sachsen-Anhalt

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Schafe<br />

4.3 Feldleistungsprüfung<br />

Auf der Grundlage des § 1 Abs. 2 Tierzuchtgesetz, der entsprechenden Durchführungsbestimmungen<br />

und der VO über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung<br />

bei Schafen und Ziegen vom 16.05.1991 konkretisiert die Zuchtbuchordnung des Landesschafzuchtverbandes<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V., zuletzt geändert am 09.05.2006, die<br />

Leistungsprüfung an Zuchttieren.<br />

Die Eigenleistungsprüfungen im Feld beinhalten folgende Komplexe:<br />

78<br />

� Fleischleistung<br />

� Woll- oder Fellqualität und<br />

� Zuchtleistung.<br />

Zudem werden die Äußere Erscheinung und die Eignung zur Landschaftspflege festgestellt.<br />

Die Leistungsanforderungen der einzelnen Rassen sind im Zuchtziel und im<br />

Zuchtprogramm festgeschrieben.<br />

Zur Zuchtwertfeststellung eines Schafes oder einer Ziege werden je nach Zuchtrichtung<br />

mindestens die Zuchtwertteile „Fleischleistung“ oder „Milchleistung“, „Woll- oder Fellqualität“,<br />

„Zuchtleistung“ und „Äußere Erscheinung“ ermittelt. Rassespezifisch ist die<br />

„Eignung zur Landschaftspflege“ einzubeziehen. Bei Landschafrassen entfällt der<br />

Zuchtwertteil „Fleisch- oder Milchleistung“.<br />

4.3.1 Eigenleistungsprüfung der Jungböcke<br />

Die Eigenleistungsprüfung der Jungböcke erfolgt als Feldprüfung durch die Mitarbeiter<br />

des Landesschafzuchtverbandes über mehrere Selektionsstufen und schließt mit der<br />

Körung durch eine Bewertungskommission (Körkommission) des Zuchtverbandes ab.<br />

Dadurch wird erreicht, dass der ökonomische Verlust bei negativem Selektionsentscheid<br />

gering gehalten wird.<br />

Die Bewertung der einzelnen Kriterien, Bemuskelung, Wollqualität und äußere Erscheinung,<br />

erfolgt nach einem Notensystem von 1 - 9. Für die Vergabe der Bemuskelungsnote<br />

werden die Keule, der Rücken und die Schulter des Tieres beurteilt. Die Teilkriterien<br />

„Feinheit“, „Ausgeglichenheit“ und „Farbe“ sind entscheidend für die Wollqualitätsnote.<br />

Als Grundlage der Note für die äußere Erscheinung werden der „Rasse und<br />

Geschlechtstyp“, die „Entwicklung“ sowie die „Korrektheit und Qualität des Körperbaus<br />

bewertet.<br />

Für die Eintragung in die Zuchtbuchabteilungen sind rassebedingte Leistungsanforderungen<br />

entsprechend der Zuchtziele gestellt.<br />

In der Fleischleistungsprüfung im Feld wird in der Zeit vom Tag der Geburt bis zum Alter<br />

von 100 Tagen, beginnend frühestens in der 4. und spätestens in der 8. Lebenswoche,<br />

mindestens die durchschnittliche tägliche Gewichtszunahme im Prüfzeitraum erfasst.<br />

Die Durchführung erfolgt rassespezifisch und dient als Grundlage zur Ermittlung<br />

des Stalldurchschnittes der Zuwachsleistungen. Die Ergebnisse der einzelnen Rassen<br />

werden in Tabelle 86 dargestellt.

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