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ZAP-2018-16

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

BFB-Konjunkturumfrage ergeben, dass 15 % der<br />

Befragten in zwei Jahren noch mehr Mitarbeiter<br />

beschäftigen wollen“.<br />

[Quelle: BFB]<br />

EU-Kommission mahnt Einhaltung<br />

des Unionsrechts an<br />

Nach Auffassung der EU-Kommission besteht bei<br />

der Einhaltung des EU-Rechts in den einzelnen<br />

Mitgliedstaaten noch Verbesserungsbedarf. Sie<br />

verweist auf den Mitte Juli vorgelegten Jahresbericht<br />

für 2017 über die Kontrolle der Anwendung<br />

des Unionsrechts.<br />

Danach ging 2017 die Zahl neuer Vertragsverletzungsverfahren<br />

wegen verspäteter Umsetzung<br />

um 34 % zurück (von 847 im Jahr 20<strong>16</strong><br />

auf 558 im Jahr 2017) und nähert sich nun wieder<br />

dem Niveau von 2015 (543) an. Neue Vertragsverletzungsverfahren<br />

gegen die Mehrzahl<br />

der Mitgliedstaaten hat die Kommission wegen<br />

Nichtumsetzung der Richtlinien über den Verbrauch<br />

von Plastiktüten, über Abfälle und über<br />

die Verkehrssicherheit von Fahrzeugen eingeleitet.<br />

Klage beim Gerichtshof der EU wurde<br />

gegen fünf Mitgliedstaaten eingereicht; in ihnen<br />

forderte die Kommission die Verhängung finanzieller<br />

Sanktionen.<br />

In dem zeitgleich mit dem Jahresbericht vorgelegten<br />

„Binnenmarktanzeiger“ zeigt die EU-<br />

Kommission auf, dass die Mitgliedstaaten beim<br />

Ausbau des Binnenmarkts – etwa bei der<br />

Anerkennung von Berufsqualifikationen, der Umsetzung<br />

von Binnenmarktvorschriften und der<br />

Entwicklung von Tools zur Unterstützung des<br />

reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts<br />

– in der Praxis besser geworden sind. Zugleich<br />

werden aber auch mehr „rote Karten“ in den<br />

Bereichen Offenheit für den grenzüberschreitenden<br />

Waren- und Dienstleistungsverkehr, Fairness<br />

der öffentlichen Auftragsvergabe und Zahl der<br />

Vertragsverletzungsverfahren vergeben.<br />

Die wirksame Anwendung des Unionsrechts sei<br />

– so die Kommission – die Voraussetzung dafür,<br />

dass Bürger und Unternehmen in den Genuss<br />

der damit verbundenen Vorteile kommen. Eine<br />

Vorschrift, und sei sie noch so sorgfältig vorbereitet<br />

und ausgearbeitet worden, sei nur so<br />

wirksam wie ihre Anwendung. Deshalb gehe es<br />

für die Kommission bei der Verfolgung ihrer<br />

vorrangigen politischen Ziele nicht nur darum,<br />

neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, sondern<br />

auch darum, deren ordnungsgemäße Anwendung<br />

sicherzustellen. So habe sie im vergangenen<br />

Jahr konsequent die Durchsetzung der<br />

Vorschriften auf den Gebieten des Datenschutzes,<br />

der Migration, des Verbraucherschutzes, der<br />

Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung<br />

oder der Verbesserung der<br />

Luftqualität betrieben.<br />

[Quelle: EU-Kommission]<br />

Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung<br />

Vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres hat die<br />

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine aktualisierte<br />

Übersicht über die von den regionalen<br />

Rechtsanwaltskammern empfohlene Ausbildungsvergütung<br />

für angehende Rechtsanwaltsbzw.<br />

Rechtsanwalts- und Notar-Fachangestellte<br />

erstellt. In der Tabelle mit Stand Juli <strong>2018</strong> finden<br />

sich Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung<br />

im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr.<br />

Im Vergleich zur letzten Auswertung im Jahr 2017<br />

sind die Durchschnittswerte für das erste Ausbildungsjahr<br />

um ca. 4,9 %, für das zweite Ausbildungsjahr<br />

um 4,7 % und für das dritte Ausbildungsjahr<br />

um 4 % gestiegen. Die Empfehlungen<br />

sind aber weiterhin regional stark unterschiedlich.<br />

Sie reichen je nach Kammerbezirk jetzt von<br />

310–850 € (Bundesdurchschnitt: 559,50 €) im<br />

ersten Ausbildungsjahr und von 550–1.050 €<br />

(Bundesdurchschnitt: 751 €) im dritten Ausbildungsjahr.<br />

Die Vergütungsempfehlungen sind z.T. auf<br />

den Internetseiten der regionalen Rechtsanwaltskammern,<br />

meist in der Rubrik „Ausbildung“,<br />

einsehbar, bei der BRAK unter der Adresse<br />

https://www.brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/<br />

<strong>2018</strong>/<strong>2018</strong>_stand_juli_ausbildungsverguetungrefa_reno.<br />

pdf.<br />

[Quelle: BRAK]<br />

814 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 22.8.<strong>2018</strong>

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