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ZAP-2018-16

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

Darüber hinaus können Betreiber für nicht entrichtete<br />

Umsatzsteuern aus dem Handel über ihre<br />

Plattform in Haftung genommen werden. Vor<br />

allem in Drittländern ansässige Unternehmen, die<br />

in Deutschland steuerlich nicht registriert sind,<br />

verletzen auf elektronischen Marktplätzen häufig<br />

ihre hier bestehenden steuerlichen Pflichten. Insbesondere<br />

führen sie für ihre Umsätze, die sie in<br />

Deutschland aus den Verkäufen erzielen, keine<br />

Umsatzsteuer ab.<br />

Da die Bundesländer für die Kontrolle und<br />

Erhebung der Umsatzsteuer zuständig sind, wird<br />

eine enge Zusammenarbeit der Behörden angestrebt.<br />

Bund und Länder haben bereits in einer<br />

gemeinsamen Arbeitsgruppe eine nationale Regelung<br />

im Einklang mit EU-Recht erarbeitet.<br />

Diese umfasst zwei Kernelemente:<br />

• Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen<br />

dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten<br />

von Verkäufern zu erfassen, u.a. Name,<br />

vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand-<br />

und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe<br />

des Umsatzes.<br />

• Die Betreiber sollen für nicht entrichtete<br />

Steuern aus Lieferungen haften, die über ihren<br />

elektronischen Marktplatz rechtlich begründet<br />

wurden. Hiervon können sie sich befreien,<br />

wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen<br />

oder steuerunehrliche Händler von<br />

ihrem Marktplatz ausschließen.<br />

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des<br />

Jahres abgeschlossen sein, so dass die neue<br />

Regelung am 1.1.2019 in Kraft treten kann.<br />

[Quelle: Bundesregierung]<br />

Immer mehr Kontenabfragen<br />

durch Behörden<br />

In den vergangenen Jahren ist das Bankgeheimnis<br />

zunehmend ausgehöhlt worden. Die neuen<br />

Möglichkeiten nutzen offenbar immer mehr<br />

Steuerbehörden, Sozialämter und Gerichtsvollzieher<br />

aus. Wie die Wirtschaftspresse kürzlich<br />

berichtete, haben die Behörden im ersten Halbjahr<br />

<strong>2018</strong> bei der Verfolgung von Steuerbetrug,<br />

Sozialmissbrauch und säumigen Privatschuldnern<br />

so häufig Daten von Bankkunden beim<br />

Bundeszentralamt für Steuern abgefragt wie<br />

nie zuvor.<br />

Die Zahl sei regelrecht explodiert, wie es in den<br />

Berichten heißt. Sie stieg von 57.000 im Jahr 2010<br />

auf 692.000 im Jahr 2017. Und in diesem Jahr<br />

dürfte dieser Rekord nochmals deutlich übertroffen<br />

werden: Allein im ersten Halbjahr <strong>2018</strong> gingen<br />

391.442 Kontenabrufe beim Bundeszentralamt<br />

ein. Damit gab es in den ersten sechs Monaten<br />

38 % mehr Anfragen als im Vorjahreszeitraum mit<br />

283.000 Abfragen.<br />

Ursprünglich wurde die Kontenabfrage allein<br />

zur Terrorismusbekämpfung eingeführt. Doch<br />

mit der Zeit bekamen immer mehr Stellen Zugriff<br />

auf die Bankkonten. So dürfen seit 2005 Finanzämter<br />

und Sozialbehörden die Konten von<br />

Bürgern ermitteln, um, so hieß es, „Steuerbetrügern<br />

und Sozialschmarotzern auf die Schliche<br />

zu kommen“. Seit 2013 haben zusätzlich<br />

Gerichtsvollzieher das Recht, Kontodaten abzufragen.<br />

Diese Entwicklung wird unterschiedlich beurteilt.<br />

Während etwa die Steuer-Gewerkschaft die gewachsene<br />

Transparenz für richtig hält, um sowohl<br />

den Staat vor Sozialmissbrauch und Steuerhinterziehung<br />

als auch private Gläubiger vor zahlungsunwilligen<br />

Schuldnern zu schützen, warnen<br />

Datenschützer vor dem „gläsernen Bürger“. Die<br />

Bundesdatenschutzbeauftragte ANDREA VOßHOFF<br />

hat kürzlich darauf hingewiesen, dass mit der<br />

steigenden Zahl der Abrufe auch das Risiko für<br />

fehlerhafte Datenübermittlungen oder Personenverwechslungen<br />

steigt. Für die Betroffenen hat das<br />

jeweils äußerst unangenehme Folgen wie z.B.<br />

Kontensperrungen. Der Gesetzgeber solle daher<br />

prüfen, so VOßHOFF, ob weit gestreute Abrufbefugnisse<br />

wie beim Kontenabrufverfahren wirklich<br />

zwingend erforderlich seien.<br />

[Red.]<br />

Quote der SGB-II-Leistungsempfänger<br />

an der Bevölkerung<br />

Der Anteil der Leistungsberechtigten in der<br />

Grundsicherung für Arbeitsuchende an der Bevölkerung<br />

unter der Regelaltersgrenze (SGB-II-<br />

Quote) belief sich im Jahr 2017 im Jahresdurchschnitt<br />

auf 9,3 %. Dies teilte die Bundesregierung<br />

kürzlich mit (BT-Drucks 19/31<strong>16</strong>). Der Anteil der<br />

erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an der Bevölkerung<br />

im erwerbsfähigen Alter von 15 Jahren<br />

bis zur Regelaltersgrenze betrug im Jahr 2017<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 22.8.<strong>2018</strong> 811

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