ZAP-2018-16
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
Darüber hinaus können Betreiber für nicht entrichtete<br />
Umsatzsteuern aus dem Handel über ihre<br />
Plattform in Haftung genommen werden. Vor<br />
allem in Drittländern ansässige Unternehmen, die<br />
in Deutschland steuerlich nicht registriert sind,<br />
verletzen auf elektronischen Marktplätzen häufig<br />
ihre hier bestehenden steuerlichen Pflichten. Insbesondere<br />
führen sie für ihre Umsätze, die sie in<br />
Deutschland aus den Verkäufen erzielen, keine<br />
Umsatzsteuer ab.<br />
Da die Bundesländer für die Kontrolle und<br />
Erhebung der Umsatzsteuer zuständig sind, wird<br />
eine enge Zusammenarbeit der Behörden angestrebt.<br />
Bund und Länder haben bereits in einer<br />
gemeinsamen Arbeitsgruppe eine nationale Regelung<br />
im Einklang mit EU-Recht erarbeitet.<br />
Diese umfasst zwei Kernelemente:<br />
• Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen<br />
dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten<br />
von Verkäufern zu erfassen, u.a. Name,<br />
vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand-<br />
und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe<br />
des Umsatzes.<br />
• Die Betreiber sollen für nicht entrichtete<br />
Steuern aus Lieferungen haften, die über ihren<br />
elektronischen Marktplatz rechtlich begründet<br />
wurden. Hiervon können sie sich befreien,<br />
wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen<br />
oder steuerunehrliche Händler von<br />
ihrem Marktplatz ausschließen.<br />
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des<br />
Jahres abgeschlossen sein, so dass die neue<br />
Regelung am 1.1.2019 in Kraft treten kann.<br />
[Quelle: Bundesregierung]<br />
Immer mehr Kontenabfragen<br />
durch Behörden<br />
In den vergangenen Jahren ist das Bankgeheimnis<br />
zunehmend ausgehöhlt worden. Die neuen<br />
Möglichkeiten nutzen offenbar immer mehr<br />
Steuerbehörden, Sozialämter und Gerichtsvollzieher<br />
aus. Wie die Wirtschaftspresse kürzlich<br />
berichtete, haben die Behörden im ersten Halbjahr<br />
<strong>2018</strong> bei der Verfolgung von Steuerbetrug,<br />
Sozialmissbrauch und säumigen Privatschuldnern<br />
so häufig Daten von Bankkunden beim<br />
Bundeszentralamt für Steuern abgefragt wie<br />
nie zuvor.<br />
Die Zahl sei regelrecht explodiert, wie es in den<br />
Berichten heißt. Sie stieg von 57.000 im Jahr 2010<br />
auf 692.000 im Jahr 2017. Und in diesem Jahr<br />
dürfte dieser Rekord nochmals deutlich übertroffen<br />
werden: Allein im ersten Halbjahr <strong>2018</strong> gingen<br />
391.442 Kontenabrufe beim Bundeszentralamt<br />
ein. Damit gab es in den ersten sechs Monaten<br />
38 % mehr Anfragen als im Vorjahreszeitraum mit<br />
283.000 Abfragen.<br />
Ursprünglich wurde die Kontenabfrage allein<br />
zur Terrorismusbekämpfung eingeführt. Doch<br />
mit der Zeit bekamen immer mehr Stellen Zugriff<br />
auf die Bankkonten. So dürfen seit 2005 Finanzämter<br />
und Sozialbehörden die Konten von<br />
Bürgern ermitteln, um, so hieß es, „Steuerbetrügern<br />
und Sozialschmarotzern auf die Schliche<br />
zu kommen“. Seit 2013 haben zusätzlich<br />
Gerichtsvollzieher das Recht, Kontodaten abzufragen.<br />
Diese Entwicklung wird unterschiedlich beurteilt.<br />
Während etwa die Steuer-Gewerkschaft die gewachsene<br />
Transparenz für richtig hält, um sowohl<br />
den Staat vor Sozialmissbrauch und Steuerhinterziehung<br />
als auch private Gläubiger vor zahlungsunwilligen<br />
Schuldnern zu schützen, warnen<br />
Datenschützer vor dem „gläsernen Bürger“. Die<br />
Bundesdatenschutzbeauftragte ANDREA VOßHOFF<br />
hat kürzlich darauf hingewiesen, dass mit der<br />
steigenden Zahl der Abrufe auch das Risiko für<br />
fehlerhafte Datenübermittlungen oder Personenverwechslungen<br />
steigt. Für die Betroffenen hat das<br />
jeweils äußerst unangenehme Folgen wie z.B.<br />
Kontensperrungen. Der Gesetzgeber solle daher<br />
prüfen, so VOßHOFF, ob weit gestreute Abrufbefugnisse<br />
wie beim Kontenabrufverfahren wirklich<br />
zwingend erforderlich seien.<br />
[Red.]<br />
Quote der SGB-II-Leistungsempfänger<br />
an der Bevölkerung<br />
Der Anteil der Leistungsberechtigten in der<br />
Grundsicherung für Arbeitsuchende an der Bevölkerung<br />
unter der Regelaltersgrenze (SGB-II-<br />
Quote) belief sich im Jahr 2017 im Jahresdurchschnitt<br />
auf 9,3 %. Dies teilte die Bundesregierung<br />
kürzlich mit (BT-Drucks 19/31<strong>16</strong>). Der Anteil der<br />
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an der Bevölkerung<br />
im erwerbsfähigen Alter von 15 Jahren<br />
bis zur Regelaltersgrenze betrug im Jahr 2017<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 22.8.<strong>2018</strong> 811