ZAP-2018-16
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Eilnachrichten <strong>2018</strong> Fach 1, Seite 127<br />
grds. nicht vereinbar. Die Verwertung von sog. Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom<br />
Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess ist dennoch zulässig.<br />
<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 458/<strong>2018</strong><br />
Versicherungsrecht<br />
Deckungsprozess: Prüfungsumfang bei Vorwegnahme<br />
(OLG Dresden, Beschl. v. 2.5.<strong>2018</strong> – 4 U 1782/17) • Eine Prüfung der Ansprüche des geschädigten Dritten<br />
erfolgt auch im vorweggenommenen Deckungsprozess des Versicherungsnehmers gegen den Haftpflichtversicherer<br />
grds. nicht. Geringfügige Abweichungen zum Schadenshergang in unterschiedlichen<br />
Einlassungen des Versicherungsnehmers, deren Einfluss auf das Regulierungsverhalten des Versicherers<br />
nicht auf der Hand liegen, rechtfertigen den Schluss auf eine arglistige Täuschung nicht.<br />
<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 459/<strong>2018</strong><br />
Familienrecht<br />
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Beschränkung des Ausgleichsanspruchs<br />
(BGH, Urt. v. 11.7.<strong>2018</strong> – XII ZR 108/17) • Nutzt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit<br />
Duldung des anderen das im hälftigen Miteigentum beider stehende Haus nach der Trennung weiterhin<br />
und trägt wie bisher die Lasten, ohne zu erkennen zu geben, einen hälftigen Ausgleich geltend machen<br />
zu wollen, und ohne dass der andere Partner ihm ein Nutzungsentgelt abverlangt, so ist sein<br />
Ausgleichsanspruch in Höhe des hälftigen Nutzungswerts des Anwesens beschränkt. Zur Bestimmung<br />
des Nutzungswerts kann mit sachverständiger Hilfe die für das Hausanwesen erzielbare monatliche<br />
Marktmiete ermittelt und hiervon die Hälfte angesetzt werden. Hinweis: Fortführung der Senats-Rspr.<br />
(vgl. Urt. v. 13.1.1993 – XII ZR 212/90; Beschl. v. 20.5.2015 – XII ZB 314/14). <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 460/<strong>2018</strong><br />
Nachlass/Erbrecht<br />
Digitaler Nachlass: Vererbbarkeit von Benutzerkonten sog. sozialer Netzwerke<br />
(BGH, Urt. v. 12.7.<strong>2018</strong> – III ZR 183/17) • Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der<br />
Nutzungsvertrag grds. nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und<br />
den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht<br />
des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen. Hinweis: Der BGH<br />
weist u.a. auch darauf hin, dass höchstpersönliche analoge Dokumente, z.B. Tagebücher und Briefe,<br />
vererbt werden können. Digitale Inhalte sind aus Sicht des BGH nicht anders zu behandeln (zur<br />
Entscheidung des BGH s. auch <strong>ZAP</strong> Anwaltsmagazin 15/<strong>2018</strong>, S. 465 f.). <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 461/<strong>2018</strong><br />
Zivilprozessrecht<br />
Fristberechnung: Silvester kein gesetzlicher Feiertag<br />
(BFH, Beschl. v. 20.3.<strong>2018</strong> – III B 135/17) • Der 31. Dezember ist bei der Fristberechnung nicht einem<br />
gesetzlichen Feiertag gleichzustellen. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 462/<strong>2018</strong><br />
Zwangsvollstreckung/Insolvenz<br />
Insolvenzverwalter: Verwertungsrecht bei Finanzierungsleasing<br />
(BGH, Urt. v. 11.1.<strong>2018</strong> – IX ZR 295/<strong>16</strong>) • Beim Finanzierungsleasing scheidet ein Verwertungsrecht des<br />
Insolvenzverwalters aus, wenn der Schuldner die Sache dem Leasingnehmer für eine feste, nicht<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 22.8.<strong>2018</strong> 817