20.08.2018 Aufrufe

ZAP-2018-16

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Eilnachrichten <strong>2018</strong> Fach 1, Seite 125<br />

Eilnachrichten<br />

Volltext-Service: Die Entscheidungsvolltexte zu den <strong>ZAP</strong> Eilnachrichten können Sie online kostenlos bei<br />

unserem Kooperationspartner juris abrufen, Anmeldung unter www.juris.de. Einzelheiten zum Anmeldevorgang<br />

finden Sie auf unserer Homepage www.zap-verlag.de/zap/service. Sie sind Neu-Abonnent? Dann<br />

schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Neu-Abonnement“ an freischaltcode-zap@zap-verlag.de<br />

und erhalten so Ihre Zugangsdaten.<br />

Allgemeines Zivilrecht<br />

Aufwendungsersatzanspruch: Verjährung<br />

(BGH, Urt. v. 5.7.<strong>2018</strong> – III ZR 273/<strong>16</strong>) • Die Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die im Rahmen<br />

einer mehraktigen Geschäftsbesorgung in aufeinander folgenden Jahren getätigt worden sind,<br />

entstehen sukzessive und verjähren dementsprechend nacheinander. Der Anspruch entsteht nicht<br />

bereits mit der ersten Aufwendung einheitlich auch für alle nachfolgenden Aufwendungen und kann<br />

nicht schon dann mit der Feststellungsklage gerichtlich geltend gemacht werden. Ein feststellungsfähiges<br />

Rechtsverhältnis besteht nur wegen der in der Vergangenheit liegenden Aufwendungen, die der<br />

Geschäftsführer bereits getätigt hat. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 452/<strong>2018</strong><br />

Kaufvertragsrecht<br />

Sachmangel: Fehlerhafte Herkunftszuordnung eines Kunstwerks im Auktionskatalog<br />

(OLG Frankfurt, Urt. v. 3.5.<strong>2018</strong> – 19 U 188/15) • Die Echtheit eines Kunstwerks im Sinne seiner Herkunft<br />

aus der Hand eines konkreten Künstlers bestimmt maßgeblich die Eignung eines Kunstwerks<br />

als Sammlerstück und Wertanlage und bildet daher regelmäßig dessen zentrale Eigenschaft für seine<br />

– im Rahmen eines Kaufvertrags sowohl vorausgesetzte wie gewöhnliche – Verwendung. Eine<br />

Zeichnung, die entgegen der vom Verkäufer erstellten Katalogbeschreibung nicht der Hand des<br />

konkret benannten Künstlers zuzuordnen ist, ist mangelhaft. Arglist ist schon dann anzunehmen,<br />

wenn der Verkäufer ohne tatsächliche Grundlage unrichtige Angaben über die Mängelfreiheit oder<br />

über wesentliche Eigenschaften der Kaufsache macht, die geeignet sind, den Kaufentschluss des<br />

Käufers mitzubeeinflussen. Der die Arglist begründende Vorwurf gegenüber dem Verkäufer liegt in<br />

einem solchen Fall in dem Umstand, dass der Erklärende, obschon ihm bewusst ist, dass ihm die zur<br />

sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlt, diesen Umstand gleichwohl gegenüber dem<br />

anderen Teil verschweigt. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 453/<strong>2018</strong><br />

Miete/Nutzungen<br />

Maklervertrag: Provisionsanspruch bei Vermittlung von Wohnräumen<br />

(BGH, Urt. v. 22.2.<strong>2018</strong> – I ZR 38/17) • Nach der Zielsetzung des Wohnungsvermittlungsgesetzes<br />

(WoVermittG) verliert der Wohnungsvermittler seinen Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 22.8.<strong>2018</strong> 815

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!