ZAP-2018-16
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Eilnachrichten <strong>2018</strong> Fach 1, Seite 125<br />
Eilnachrichten<br />
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Allgemeines Zivilrecht<br />
Aufwendungsersatzanspruch: Verjährung<br />
(BGH, Urt. v. 5.7.<strong>2018</strong> – III ZR 273/<strong>16</strong>) • Die Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die im Rahmen<br />
einer mehraktigen Geschäftsbesorgung in aufeinander folgenden Jahren getätigt worden sind,<br />
entstehen sukzessive und verjähren dementsprechend nacheinander. Der Anspruch entsteht nicht<br />
bereits mit der ersten Aufwendung einheitlich auch für alle nachfolgenden Aufwendungen und kann<br />
nicht schon dann mit der Feststellungsklage gerichtlich geltend gemacht werden. Ein feststellungsfähiges<br />
Rechtsverhältnis besteht nur wegen der in der Vergangenheit liegenden Aufwendungen, die der<br />
Geschäftsführer bereits getätigt hat. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 452/<strong>2018</strong><br />
Kaufvertragsrecht<br />
Sachmangel: Fehlerhafte Herkunftszuordnung eines Kunstwerks im Auktionskatalog<br />
(OLG Frankfurt, Urt. v. 3.5.<strong>2018</strong> – 19 U 188/15) • Die Echtheit eines Kunstwerks im Sinne seiner Herkunft<br />
aus der Hand eines konkreten Künstlers bestimmt maßgeblich die Eignung eines Kunstwerks<br />
als Sammlerstück und Wertanlage und bildet daher regelmäßig dessen zentrale Eigenschaft für seine<br />
– im Rahmen eines Kaufvertrags sowohl vorausgesetzte wie gewöhnliche – Verwendung. Eine<br />
Zeichnung, die entgegen der vom Verkäufer erstellten Katalogbeschreibung nicht der Hand des<br />
konkret benannten Künstlers zuzuordnen ist, ist mangelhaft. Arglist ist schon dann anzunehmen,<br />
wenn der Verkäufer ohne tatsächliche Grundlage unrichtige Angaben über die Mängelfreiheit oder<br />
über wesentliche Eigenschaften der Kaufsache macht, die geeignet sind, den Kaufentschluss des<br />
Käufers mitzubeeinflussen. Der die Arglist begründende Vorwurf gegenüber dem Verkäufer liegt in<br />
einem solchen Fall in dem Umstand, dass der Erklärende, obschon ihm bewusst ist, dass ihm die zur<br />
sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlt, diesen Umstand gleichwohl gegenüber dem<br />
anderen Teil verschweigt. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 453/<strong>2018</strong><br />
Miete/Nutzungen<br />
Maklervertrag: Provisionsanspruch bei Vermittlung von Wohnräumen<br />
(BGH, Urt. v. 22.2.<strong>2018</strong> – I ZR 38/17) • Nach der Zielsetzung des Wohnungsvermittlungsgesetzes<br />
(WoVermittG) verliert der Wohnungsvermittler seinen Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 22.8.<strong>2018</strong> 815