ZAP-2018-16
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
Allerdings sind viele dieser neuen Startup-Unternehmen<br />
auch schon wieder vom Markt verschwunden.<br />
Grund ist, dass sie alsbald Ärger mit<br />
den örtlichen Rechtsanwaltskammern (RAK) bekommen<br />
haben, die hier einen Verstoß gegen das<br />
Rechtsberatungsgesetz witterten und entsprechende<br />
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen<br />
eingetrieben haben. Nach Auffassung<br />
der Anwaltskammern dürfen die Portale zwar<br />
Forderungen einziehen, aber keine rechtliche<br />
Beratung anbieten. „Die Problematik der Legal-<br />
Tech-Firmen besteht darin, dass sie i.d.R. über eine<br />
Inkassoerlaubnis verfügen, darüber hinaus aber<br />
Rechtsdienstleistungen erbringen, zu denen sie nicht<br />
befugt sind“, wurde kürzlich der Geschäftsführer<br />
der RAK Berlin zitiert.<br />
Das Berliner Mietrechtsportal „wenigermiete.de“<br />
will die ihm zugegangene Abmahnung allerdings<br />
nicht hinnehmen und wagt den Gang vor die Gerichte.<br />
Die Gründer verweisen darauf, dass hinter<br />
ihrem Internetangebot eine zugelassene Rechtsdienstleistungs-GmbH<br />
steht, die alle nötigen Lizenzen<br />
besitzen soll. Auch hätten sie vor dem<br />
LG Berlin bereits ein Urteil gegen eine zahlungsunwillige<br />
Kundin erstritten; das Landgericht habe<br />
sich dabei eingehend auch mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz<br />
auseinandergesetzt. Der<br />
Berliner Anwaltskammer werfen sie vor, unter<br />
dem Vorwand des Verbraucherschutzes allein<br />
ihre Mitglieder vor unliebsamer Konkurrenz<br />
schützen zu wollen.<br />
Am Ende werden wieder einmal die Gerichte<br />
entscheiden. Das Urteil in dem Fall des Mietpreisbremse-Startups<br />
könnte sogar Signalwirkung<br />
weit über das Mietrecht hinaus entfalten.<br />
Experten verweisen darauf, dass es zahlreiche<br />
Felder gibt, auf denen automatisierte Programme<br />
den Gang zum Anwalt ersparen könnten.<br />
Nicht umsonst taucht das Stichwort „Legal-<br />
Tech“ immer häufiger in der rechtspolitischen<br />
Diskussion und auf Tagungen auf. [Red.]<br />
Freie Berufe verbuchen solides<br />
Wachstum<br />
Während bei den Anwaltszulassungen mittlerweile<br />
Stagnation zu verzeichnen ist (vgl. <strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin 8/<strong>2018</strong>, S. 361), vermerkt eine<br />
Studie des Bundesverbands der Freien Berufe<br />
(BFB) nun einen Anstieg der selbstständigen<br />
Freiberufler: Insgesamt stieg ihre Anzahl um<br />
1,8 % auf 1,407 Mio. Personen an. Bei den rechts-,<br />
wirtschafts- und steuerberatenden Freiberuflern<br />
konnte mit 2,9 % der zweithöchste Zuwachs<br />
verzeichnet werden. Mit 3,8 % legte nur<br />
der Anteil der technisch-naturwissenschaftlichen<br />
Freiberufler noch mehr zu. Die Statistik<br />
mit Stand 1.1.<strong>2018</strong> weist folgende Zahlen aus:<br />
Am stärksten gewachsen ist im vergangenen<br />
Jahr die Gruppe der technisch-naturwissenschaftlichen<br />
Freiberufler; sie stieg von 261.000<br />
auf 271.000 Personen an. Es folgen die rechts-,<br />
wirtschafts- und steuerberatenden Freiberufler,<br />
zu denen nach 379.000 nunmehr 390.000<br />
Personen zählen. Die freien Heilberufe wachsen<br />
um 0,7 % von 414.000 auf 417.000 Berufsträger.<br />
Bei den freien Kulturberufen steigt<br />
die Zahl um 0,3 % von 328.000 auf 329.000<br />
Personen.<br />
3,46 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />
arbeiten mittlerweile bei einem Freiberufler,<br />
ein Jahr zuvor waren es 3,3 Mio. Personen.<br />
Dies ist ein Anstieg um 4,9 %. Eine leichte<br />
Zunahme von 0,7 % gab es bei den Auszubildenden.<br />
Deren Zahl kletterte von 123.100 auf<br />
124.000. Die Zahl der mitarbeitenden, nicht<br />
sozialversicherungspflichtigen Familienangehörigen<br />
stieg von 301.000 auf 307.000 Personen<br />
und somit um 2 %.<br />
In Summe sind 5.298.000 Personen in den Freien<br />
Berufen tätig – ein Plus von knapp 3,8 % gegenüber<br />
5.105.100 Personen im Vorjahr.<br />
BFB-Präsident Prof. Dr. WOLFGANG EWER kommentierte<br />
die Entwicklung u.a. wie folgt: „Ein ums<br />
andere Jahr verbuchen die Freien Berufe ein solides<br />
Wachstum für sich. Das ist umso außerordentlicher,<br />
da angesichts der guten Lage am Arbeitsmarkt das<br />
Interesse an einer Selbstständigkeit eher gedämpft<br />
ist und der Trend zum Angestellten-Dasein geht.<br />
Die Nachfrage nach Dienstleistungen der Freien<br />
Berufe steigt durch den ungebrochenen Trend zur<br />
Tertiarisierung weiter. Das weist den Freien Berufen<br />
eine Schlüsselrolle in der Dienstleistungsgesellschaft<br />
zu. Auch als Arbeitgeber und Ausbilder sind die Freien<br />
Berufe wertvoll. Bemerkenswert ist dabei, dass jeder<br />
zehnte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />
Mitglied in einem Freiberufler-Team ist. Ein erfreuliches<br />
Verhältnis, das so bald nicht umschlagen wird.<br />
Schließlich hat die jüngste, Mitte Juni veröffentlichte<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 22.8.<strong>2018</strong> 813