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ZAP-2018-16

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

Allerdings sind viele dieser neuen Startup-Unternehmen<br />

auch schon wieder vom Markt verschwunden.<br />

Grund ist, dass sie alsbald Ärger mit<br />

den örtlichen Rechtsanwaltskammern (RAK) bekommen<br />

haben, die hier einen Verstoß gegen das<br />

Rechtsberatungsgesetz witterten und entsprechende<br />

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen<br />

eingetrieben haben. Nach Auffassung<br />

der Anwaltskammern dürfen die Portale zwar<br />

Forderungen einziehen, aber keine rechtliche<br />

Beratung anbieten. „Die Problematik der Legal-<br />

Tech-Firmen besteht darin, dass sie i.d.R. über eine<br />

Inkassoerlaubnis verfügen, darüber hinaus aber<br />

Rechtsdienstleistungen erbringen, zu denen sie nicht<br />

befugt sind“, wurde kürzlich der Geschäftsführer<br />

der RAK Berlin zitiert.<br />

Das Berliner Mietrechtsportal „wenigermiete.de“<br />

will die ihm zugegangene Abmahnung allerdings<br />

nicht hinnehmen und wagt den Gang vor die Gerichte.<br />

Die Gründer verweisen darauf, dass hinter<br />

ihrem Internetangebot eine zugelassene Rechtsdienstleistungs-GmbH<br />

steht, die alle nötigen Lizenzen<br />

besitzen soll. Auch hätten sie vor dem<br />

LG Berlin bereits ein Urteil gegen eine zahlungsunwillige<br />

Kundin erstritten; das Landgericht habe<br />

sich dabei eingehend auch mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

auseinandergesetzt. Der<br />

Berliner Anwaltskammer werfen sie vor, unter<br />

dem Vorwand des Verbraucherschutzes allein<br />

ihre Mitglieder vor unliebsamer Konkurrenz<br />

schützen zu wollen.<br />

Am Ende werden wieder einmal die Gerichte<br />

entscheiden. Das Urteil in dem Fall des Mietpreisbremse-Startups<br />

könnte sogar Signalwirkung<br />

weit über das Mietrecht hinaus entfalten.<br />

Experten verweisen darauf, dass es zahlreiche<br />

Felder gibt, auf denen automatisierte Programme<br />

den Gang zum Anwalt ersparen könnten.<br />

Nicht umsonst taucht das Stichwort „Legal-<br />

Tech“ immer häufiger in der rechtspolitischen<br />

Diskussion und auf Tagungen auf. [Red.]<br />

Freie Berufe verbuchen solides<br />

Wachstum<br />

Während bei den Anwaltszulassungen mittlerweile<br />

Stagnation zu verzeichnen ist (vgl. <strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin 8/<strong>2018</strong>, S. 361), vermerkt eine<br />

Studie des Bundesverbands der Freien Berufe<br />

(BFB) nun einen Anstieg der selbstständigen<br />

Freiberufler: Insgesamt stieg ihre Anzahl um<br />

1,8 % auf 1,407 Mio. Personen an. Bei den rechts-,<br />

wirtschafts- und steuerberatenden Freiberuflern<br />

konnte mit 2,9 % der zweithöchste Zuwachs<br />

verzeichnet werden. Mit 3,8 % legte nur<br />

der Anteil der technisch-naturwissenschaftlichen<br />

Freiberufler noch mehr zu. Die Statistik<br />

mit Stand 1.1.<strong>2018</strong> weist folgende Zahlen aus:<br />

Am stärksten gewachsen ist im vergangenen<br />

Jahr die Gruppe der technisch-naturwissenschaftlichen<br />

Freiberufler; sie stieg von 261.000<br />

auf 271.000 Personen an. Es folgen die rechts-,<br />

wirtschafts- und steuerberatenden Freiberufler,<br />

zu denen nach 379.000 nunmehr 390.000<br />

Personen zählen. Die freien Heilberufe wachsen<br />

um 0,7 % von 414.000 auf 417.000 Berufsträger.<br />

Bei den freien Kulturberufen steigt<br />

die Zahl um 0,3 % von 328.000 auf 329.000<br />

Personen.<br />

3,46 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />

arbeiten mittlerweile bei einem Freiberufler,<br />

ein Jahr zuvor waren es 3,3 Mio. Personen.<br />

Dies ist ein Anstieg um 4,9 %. Eine leichte<br />

Zunahme von 0,7 % gab es bei den Auszubildenden.<br />

Deren Zahl kletterte von 123.100 auf<br />

124.000. Die Zahl der mitarbeitenden, nicht<br />

sozialversicherungspflichtigen Familienangehörigen<br />

stieg von 301.000 auf 307.000 Personen<br />

und somit um 2 %.<br />

In Summe sind 5.298.000 Personen in den Freien<br />

Berufen tätig – ein Plus von knapp 3,8 % gegenüber<br />

5.105.100 Personen im Vorjahr.<br />

BFB-Präsident Prof. Dr. WOLFGANG EWER kommentierte<br />

die Entwicklung u.a. wie folgt: „Ein ums<br />

andere Jahr verbuchen die Freien Berufe ein solides<br />

Wachstum für sich. Das ist umso außerordentlicher,<br />

da angesichts der guten Lage am Arbeitsmarkt das<br />

Interesse an einer Selbstständigkeit eher gedämpft<br />

ist und der Trend zum Angestellten-Dasein geht.<br />

Die Nachfrage nach Dienstleistungen der Freien<br />

Berufe steigt durch den ungebrochenen Trend zur<br />

Tertiarisierung weiter. Das weist den Freien Berufen<br />

eine Schlüsselrolle in der Dienstleistungsgesellschaft<br />

zu. Auch als Arbeitgeber und Ausbilder sind die Freien<br />

Berufe wertvoll. Bemerkenswert ist dabei, dass jeder<br />

zehnte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />

Mitglied in einem Freiberufler-Team ist. Ein erfreuliches<br />

Verhältnis, das so bald nicht umschlagen wird.<br />

Schließlich hat die jüngste, Mitte Juni veröffentlichte<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 22.8.<strong>2018</strong> 813

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