Band II - Dezernat IV
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Produkt 10.02.01<br />
Wohnraumförderung<br />
Erläuterungen:<br />
Zu A/531827 "Förderprogramm regenerative Energien":<br />
Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 die Förderrichtlinie beschlossen (freiwillige Aufgabe).<br />
In seiner Sitzung am 01.07.2010 hat der Städteregionstag beschlossen, den Geltungsbereich der beschlossenen Richtlinien bis auf<br />
weiteres auf die StädteRegion ohne die Stadt Aachen zu beschränken.<br />
Der Städteregionstag hat hierzu bisher folgende Mittel zur Verfügung gestellt:<br />
- für die Haushaltssatzung 2015/2016 = 90.000 EUR/Jahr (zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung Kürzung um 35.000 EUR/Jahr).<br />
- für die Haushaltssatzung 2017 = 70.000 EUR/Jahr (zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung Kürzung um 20.000 EUR/Jahr) und<br />
- für die Haushaltssatzung 2018 = 50.000 EUR/Jahr (Kürzung um 20.000 EUR).<br />
Die Nachfrage nach den Fördermitteln ist verhalten; in 2018 wird durch diverse Publikationen nochmals darauf aufmerksam gemacht<br />
werden.<br />
Zu A/431100 "Verwaltungsgebühren":<br />
Das Land NRW stellt den Bewilligungsbehörden jährlich Fördermittel für die jeweiligen Förderbausteine (Mietwohnungsbau,<br />
Eigentumsmaßnahmen, Modernisierung) zur Verfügung. Die StädteRegion ist eine von 52 Bewilligungsbehörden in NRW.<br />
In diesem Rahmen/Budget können entsprechende zinsgünstige Darlehen bewilligt werden.<br />
Für Bewilligungen werden nach der Allgmeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW Verwaltungsgebühren von 0,4% der jeweiligen<br />
Darlehenssumme erhoben.<br />
Für den Haushaltsansatz 2019 wurde die Zuteilungssumme für 2018 zugrunde gelegt.