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Berliner Kurier 03.08.2019

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Bild:Vonovia<br />

ANBAUEN<br />

UND<br />

UMBAUEN<br />

Für Kinder ist es ganz einfach:<br />

Ist das Legohaus zu klein, wird fixdas Dach<br />

aufgeklappt und ein Stockwerk draufgesetzt.<br />

Wir sagen, was Eigentümer echter<br />

Einfamilienhäuser tun können<br />

Dachgeschossausbau, Aufstockung,<br />

Anbau oder Veränderung<br />

des Grundrisses<br />

–Bauherren haben viele Optionen,<br />

ihre eigenen vier Wände zu verändern.<br />

Das gilt zumindest theoretisch.<br />

„Als erstes gilt es zu klären, was planungs-<br />

und bauordnungsrechtlich<br />

überhaupt möglich ist “, sagt Karsten<br />

Buchner,Architekt bei buchner +wienke<br />

architekten in Berlin. „Erlaubt<br />

beispielsweise ein Bebauungsplan<br />

nur eine bestimmte Gebäudehöhe<br />

oder Ausnutzung des Grundstücks,<br />

so ist ein darüber hinausgehender<br />

Ausbau oder eine Aufstockung nicht<br />

genehmigungsfähig. Auch müssen<br />

Mindestabstände zu Nachbargrundstücken<br />

eingehalten werden.“<br />

Bebauungsplan zeigt,was erlaubt ist<br />

Im Bebauungsplan ist auch die Geschossflächenanzahl<br />

(GFZ) festgelegt.<br />

Sie beschreibt das Verhältnis der Gesamtfläche<br />

eines Hauses zur Grundstücksfläche.<br />

Vereinfacht gesagt, zeigt<br />

sie an, wie stark das Grundstück<br />

ausgelastet sein darf. Auch wenn die<br />

Überschreitung der zulässigen GFZ<br />

eher bei Mehrfamilienhäusern in der<br />

Stadt als bei Einfamilienhäusern ein<br />

kritischer Faktor ist: Würde der Wert<br />

bei einer Erweiterung des Hauses<br />

überschritten, gäbe es vom Bauamt<br />

keine Genehmigung. Und nicht zuletzt<br />

kann der Bebauungsplan die Gestaltung<br />

der Gebäude einschränken,<br />

beispielsweise nur einstöckige Häuser<br />

erlauben. Auch der notwendige Ab-

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