Weinblattl 2020
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Erzherzog Johann
Erzherzog Johanns
Bauerntracht sorgt für Ärger
Staatsbeamte und Lehrer dürfen
keine ländliche Tracht tragen
Als die Polizei im Juli 1823 ausführlich nach Wien meldete,
dass der Erzherzog in Begleitung des Kreishauptmannes
von Graz „im strengsten Incognito“ in Gastein
verweile und „stets in der Kleidung eines Steyrischen
Landmanns“ erscheine – und der Kreishauptmann ebenso
– schlug das wahrscheinlich dem Fass den Boden aus.
Und das alles genau in der Phase der Neustrukturierung
des zentralistischen neuen Kaisertums Österreich (seit
1804), in der Franz I. klare hierarchische Strukturen im
ganzen Land durchziehen wollte und neue Uniformen
für alle Beamten und Lehrer eingeführt hatte.
Alles war also bestens reglementiert – und da kommt
dieser Erzherzog Johann daher, will nicht nur eine Bürgerliche
heiraten, sondern pfuscht dem kaiserlichen
Bruder mit dem dauernden Tragen seiner romantischen
Bauerntracht drein und macht sich damit im
Volk beliebt. Denn seit der Alpenbundaffäre
galt der Steireranzug
als Indiz für aufrührerische
Gesinnung.
Allerhöchste Eifersucht und Indignation waren angesagt.
Die Genehmigung zur unstandesgemäßen Heirat
des Erzherzogs wurde zurückgezogen. Die Polizei verbot
dem Maler Peter Krafft, den Erzherzog in steirischer Jägertracht
zu malen und am 23. September 1823 wurde
sogar eine Verordnung erlassen, die sich im Kärntner
Landesarchiv erhalten hat. Diese sprach das Verbot für
alle Staatsbeamten und Lehrer aus, im Dienst und auch
nicht auf der Jagd oder bei ländlichen Unterhaltungen
die bäurische Landestracht zu tragen (wie 1981 Wilhelm
Neumann in „Der verbotene Steireranzug“ herausfand).
Aber allmählich wuchs wieder Gras über den
Streit der Brüder, 1829 durfte Johann seine Anna heiraten
und der Steireranzug wurde allmählich salonfähig.
Autor: Robert Engele (mit freundlicher Genehmigung
der Kleinen Zeitung)
101 Weinblattl • Der Steireranzug