10.06.2020 Aufrufe

KÜCHENPLANER Ausgabe 05/06-2020

Die Fachzeitschrift KÜCHENPLANER zählt zur Pflichtlektüre der deutschen Küchenspezialisten. Achtmal jährlich werden mehr als 6.000 Küchenplaner und Einkäufer in den Küchenfachmärkten, Küchenfachabteilungen in Möbelhäusern, Küchenstudios und in der Küchenindustrie angesprochen.

Die Fachzeitschrift KÜCHENPLANER zählt zur Pflichtlektüre der deutschen Küchenspezialisten. Achtmal jährlich werden mehr als 6.000 Küchenplaner und Einkäufer in den Küchenfachmärkten, Küchenfachabteilungen in Möbelhäusern, Küchenstudios und in der Küchenindustrie angesprochen.

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Wahrscheinlichkeit nach wird sich das jetzt, zumindest<br />

vorübergehend, wieder ändern: Je weniger Geld<br />

die Menschen zur Verfügung haben, je größer die Unsicherheiten<br />

hinsichtlich der Zukunft sind, desto stärker<br />

ist der Wunsch, das Geld zusammenzuhalten. Die<br />

Folge: Die aggressiveren Marktteilnehmer gehen in jedes<br />

Kundengespräch mit dem Gedanken: „Jeder Kunde,<br />

der den Laden betritt, geht mit einer Küche von mir<br />

wieder raus. Koste es, was es wolle.“ Neben der besten<br />

Beratung, den besten Ideen, der besten Auslieferung<br />

und Montage gehört dazu auch der beste Preis. Und<br />

zwar ein Preis, für den diese Küchenstudios auch an<br />

die Schmerzgrenze gehen.<br />

Wo liegt die persönliche Schmerzgrenze?<br />

Egal, wie die Strategie eines Küchenstudios aussieht<br />

und unabhängig davon, was für den Einzelnen der<br />

richtige Weg ist, sollte jeder Teilnehmer seine Schmerzgrenze<br />

kennen. Doch wie ermittelt man diese? Zunächst<br />

gilt die Faustregel: Fixkosten schreien nach Deckung.<br />

Die Fixkosten sollte jedes Küchenstudio, das im<br />

Rahmen der Corona-Maßnahmen Hilfen beantragt hat,<br />

kennen. Denn sie mussten im Soforthilfeantrag angegeben<br />

werden. Addiert man hierzu die Festgehälter,<br />

steht der Betrag fest, den man für die Mindestumsatzberechnung<br />

benötigt. Denn dies ist der Betrag, den sie<br />

mit ihrem Umsatz mindestens decken müssen, ohne in<br />

die Gefahr einer Insolvenz zu geraten.<br />

Um im nächsten Schritt den Mindestumsatz zu ermitteln,<br />

sollte ein Blick auf den bisherigen durchschnittlichen<br />

Rohgewinn geworfen werden. Die Formel<br />

lautet: Umsatz minus Einsatz minus Skonti minus<br />

Boni zuzüglich Aufbaukosten. Das Ergebnis wird ins<br />

Verhältnis zum Nettoumsatz oder zum Wareneinsatz<br />

gesetzt – und so ist die Frage beantwortet, wie hoch der<br />

Mindestumsatz sein muss.<br />

Vom Mindestpreis zum idealen Gewinnpunkt<br />

Wer seinen Mindestumsatz kennt, kann die Preisgestaltung<br />

aktiv angehen. Aus der Erfahrung zeigt sich<br />

allerdings, dass Küchenstudio-Inhaber noch min destens<br />

zwei weitere Punkte berücksichtigen sollten: einen<br />

Sicherheitszuschlag und den Mindestprivatverbrauch<br />

bzw. das eigene Mindestgehalt. Sind diese<br />

beiden Werte zum Mindestumsatz addiert, steht der<br />

Gewinnpunkt fest – denn jeder Euro, der über diese<br />

Summe hinaus eingenommen wird, verursacht den Gewinn.<br />

Wenn nun über den Gewinnpunkt hinaus Umsätze<br />

geschrieben werden können, verursachen diese<br />

zwar variable Wareneinsätze; es entstehen zunächst<br />

aber keine Mehrkosten, die in die Fixkosten einzubeziehen<br />

wären. Der Rohgewinn, der aus diesen Umsätzen<br />

generiert wird, fließt also direkt in den Gewinn ein.<br />

Diese Überlegung ist Ausgangspunkt für den idealen<br />

Gewinnpunkt: Vor Covid-19 war es so, dass viele<br />

Küchen studios nicht unter einen bestimmten Rohgewinn<br />

gegangen sind und dem Kunden, der nicht bereit<br />

war, diesen zu zahlen, lieber der Konkurrenz überlassen<br />

haben. Jetzt sollte man anders denken: Jeder Kun-<br />

de, der keinen Verlust verursacht, sollte gewonnen werden.<br />

In normalen Zeiten sollte der Gewinn rund 6 % vom<br />

Nettoumsatz betragen. Jetzt sollten Küchenstudios diese<br />

6 % vergessen – und stattdessen von Kunde zu Kunde<br />

schauen, wie weit man gehen kann. Immer im Hinterkopf<br />

dabei: Wenn ich viele Küchen bei geringerer<br />

Marge verkaufe, erreiche ich meinen Gewinnpunkt –<br />

und wenn dieser erreicht ist, ist jeder Rohgewinn aus<br />

der verkauften Küche gleich Gewinn. 20 % Rohgewinn<br />

sind 20 % Gewinn. Und es ist ein Kunde mehr, der nicht<br />

bei der Konkurrenz gekauft hat und das Studio eventuell<br />

weiterempfehlen wird.<br />

Ein weiterer Vorteil der Masse: Boni kassieren<br />

Aus dieser Strategie erwächst dann noch ein weiterer<br />

Vorteil: Küchenstudios erhalten Boni von den Herstellern.<br />

Je mehr verkauft wird, desto höher fallen die<br />

Boni aus. Und diese Boni können wiederum die straffer<br />

kalkulierten Küchenmargen zumindest teilweise<br />

ausgleichen.<br />

Bis die Küchenbranche wieder in ruhige Fahrwasser<br />

zurückkehren und an die erfolgreichen ersten Wochen<br />

des Jahres anknüpfen kann, wird es wohl noch etwas<br />

dauern. Hoffentlich nicht zu lange, denn es macht<br />

sicherlich mehr Spaß, hochwertige Küchen mit hohen<br />

Margen zu verkaufen. Glücklicherweise sind die Fachmärkte<br />

gegenüber der Großfläche begünstigt und wenn<br />

jetzt, wie es die Großfläche sicherlich auch tun würde,<br />

preisaggressiv gearbeitet wird – dann bestehen ganz<br />

gute Chancen, dass <strong>2020</strong> doch noch ein gutes Jahr wird.<br />

Volker Schmidt und die SEB Steuerberatung<br />

Volker Schmidt ist nicht nur Steuerberater und Vereidigter Buchprüfer – er ist<br />

ebenfalls Fachberater für Unternehmensnachfolge und für die Umstrukturierung<br />

von Unternehmen sowie Datenschutzbeauftragter insbesondere für<br />

den Küchenhandel. Die SEB Steuerberatung beschäftigt 50 Mitarbeiter und<br />

ist seit 1990 auf den Kücheneinzelhandel spezialisiert. Derzeit betreut die<br />

Beratungsgesellschaft rund 80 Kücheneinzelhandelsunternehmen unterschiedlicher<br />

Größen mit diversen Verbandszugehörigkeiten. Die persönliche<br />

Betreuung hinsichtlich betriebswirtschaftlicher, steuerrechtlicher, buchhalterischer<br />

und datenschutzrechtlicher Fragen steht dabei im Vordergrund.<br />

Foto: SEB<br />

5/6/<strong>2020</strong> <strong>KÜCHENPLANER</strong> 43

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