Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
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Für die Jahre 2008 und 2009 stimmte der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> einem überarbeiteten Textentwurf<br />
zu, der besser strukturiert war und die Verpflichtungen der betroffenen Jugendzentren<br />
detaillierter festlegte.<br />
Auch wurden als die städtischen Vertreter im Begleitausschuss Herr Schöffe Patrick<br />
Meyer sowie der Jugendbeauftragte der <strong>Stadt</strong>, Herr <strong>Stadt</strong>verordneter Thomas<br />
Brockhans, bezeichnet.<br />
Nunmehr liegt ein Dokument vor, welches für die Jahre 2<strong>01</strong>0 und 2<strong>01</strong>1 gelten soll<br />
und ebenfalls eine Reihe Veränderungen zu den Vorjahren aufweist.<br />
Das Viertelhaus Cardijn ersetzt den CAJ-Mittagstreff als Partner, während das<br />
Jugendbüro der DG nicht mehr impliziert ist.<br />
Als Gegenstand des Vertrags wird die Jugendinformationsarbeit hinzugefügt und bei<br />
der Formulierung der Ziele zusätzlich die Durchführung gemeinsamer Projekte<br />
angeführt.<br />
Die Verpflichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> werden dahingehend abgeändert, dass der<br />
Betrag von 1.000 € für projektgebundene Kosten für gemeinsame Aktivitäten nicht<br />
mehr als Vorschuss über das Jugendbüro zur Verfügung gestellt wird, sondern an die<br />
Durchführung von Projekten gebunden wird.<br />
Die Bestimmungen betreffend Streetwork entfallen ersatzlos.<br />
Die Schriftführung im Begleitausschuss, der zweimal jährlich tagt, erfolgt im Turnus<br />
durch die Jugendarbeiter.<br />
Als Ersatz für Herrn Thomas Brockhans, der dem <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> nicht mehr angehört, wird<br />
zudem Frau Olivia Nistor als zweiter städtischer Vertreter im Begleitausschuss<br />
bezeichnet.<br />
Entzug der Konzession von Grabstätten auf Grund des Gesetzes vom 20. Juli<br />
1971<br />
Für die Grabstätten, die seit mindestens einem Jahr nicht mehr gepflegt wurden, kann<br />
entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Juli 1971 über<br />
Beerdigungen und Grabstätten die Konzession entzogen werden. Hier handelt es sich<br />
um folgende Konzessionen:<br />
- Flur 3 Nr. 17-18 (Grabstätte Kremer)<br />
- Flur 5 Nr. 159-162 (Grabstätte Nyssen)<br />
- Flur 5 Nr. 189-192 (Grabstätte Mockel)<br />
- Flur 5 Nr. 245-246 (Grabstätte Assent)<br />
- Flur 5b Nr. 79-80 (Grabstätte Chantraine)<br />
- Flur 6 Nr. 67-68 (Grabstätte Falter)<br />
- Flur 6 Nr. 217-218 (Grabstätte Vandenhirtz)<br />
- Flur 9 Nr. 346-347 (Grabstätte Hermanns)<br />
- Flur 9 Nr. 405-406 (Grabstätte Dreese-Bong)<br />
- Flur 9 Nr. 577 (Grabstätte Beck)<br />
- Flur 9c Nr. 11-12 (Grabstätte Dumbruch-Beck)<br />
- Flur 9d Nr. 1 (Grabstätte Franquet)<br />
- Flur 10 Nr. 202-206 (Grabstätte Drolinaux)<br />
- Flur 11 Nr. 3-4 (Grabstätte Bragard-Delince)<br />
- Flur 11 Nr. 173-176 (Grabstätte Fehrer-Beloff)<br />
- Flur 11 Nr. 269-270 (Grabstätte Gillet)<br />
- Flur 11 Nr. 392-393A (Grabstätte Krützen-De Hesselle)<br />
- Flur 11 Nr. 427-428 (Grabstätte Lenders-Plummans)<br />
- Flur 11 Nr. 625-628 (Grabstätte Hansen)<br />
- Flur 11 Nr. 8<strong>01</strong>-804 (Grabstätte Heeren-Kreuer)