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Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen

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2) Die Steuerermäßigung für die regelmäßige Benutzung des Wertstoffhofes zu<br />

indexieren und wie folgt festzulegen:<br />

a) für Haushalte mit einer Person: 4,92 € (4,<strong>81</strong> € in 2<strong>01</strong>0);<br />

b) für Haushalte mit zwei Personen: 7,92 € (7,74 € in 2<strong>01</strong>0);<br />

c) für Haushalte mit drei Personen: 10,38 € (10,14 € in 2<strong>01</strong>0);<br />

d) für Haushalte mit vier und mehr Personen: 12,20 € (11,92 € in 2<strong>01</strong>0).<br />

3) In der Steuerordnung auf die Lieferung von Kunststoffsäcken ab dem Jahr 2<strong>01</strong>1<br />

die Steuer auf 1,06 € pro Müllsack (0,99 € von 2002 <strong>bis</strong> 2<strong>01</strong>0) (Format 900 x<br />

600 x 0,06 mm) festzulegen.<br />

Festlegung der Zuschlagsteuern für das Jahr 2<strong>01</strong>1<br />

Festlegung der Zuschlagsteuern wie im Vorjahr auf 2.700 Zuschlagshundertstel auf<br />

den Immobilienvorabzug und 7 % auf die Steuer auf die Einkommen der natürlichen<br />

Personen.<br />

Haushaltsplan 2<strong>01</strong>0 der <strong>Stadt</strong>: Genehmigung der Anpassungen Nr. 3 und Nr. 4<br />

Ordentlicher Haushaltsplan (Nr. 3)<br />

Einnahmen Ausgaben Neues Resultat<br />

Kredit des Haushaltsplanes....25.872.551,18 €..........25.855.269,28 €................................... 17.2<strong>81</strong>,904 €<br />

nach der 1. Anpassung<br />

Kreditanpassungen............................. + 161.894,17 €...............- 143.376,11 €..............................+ 305.270,28 €<br />

Neuer Kredit....................................26.034.445,35 €.......25.711.893,17 €............................. 322.552,18 €<br />

Außerordentlicher Haushaltsplan (Nr. 4)<br />

Einnahmen Ausgaben Neues Resultat<br />

Kredit des Haushaltsplanes....21.580.113,00 €..........21.580.113,00 €.......................................................0,00 €<br />

nach der 12. Anpassung<br />

Kreditanpassungen.........................+ 1.827.354,00 €........ + 1.827.354,00 €.......................................................0,00 €<br />

Neuer Kredit....................................23.407.467,00 €.......23.407.467,00 €...............................................0,00 €<br />

Jährliche Organisation auf der Grundlage des Stellenplanes für das Schuljahr<br />

2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1<br />

Diese Beschlussfassung beinhaltet die Organisation und die Verteilung der Stellen auf<br />

der Grundlage des Stellenkapitals des Schuljahres 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1 für die Kindergärten<br />

und Primarschulen. Die Anzahl der Schüler ergibt das Stellenkapital.<br />

Die Organisation basiert für das Schuljahr 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1 auf der Schülerzahl zum 1.<br />

Februar 2<strong>01</strong>0, die ausschlaggebend für die Anzahl Stellen ist.<br />

Aufgrund eines Schülerrückganges (1.2.2<strong>01</strong>0 - 157, 1.10.2<strong>01</strong>0 - 126) in der<br />

Primarschule für französischsprachige Kinder verliert diese zum 1. Oktober 2<strong>01</strong>0 1<br />

ganze Stelle (24/24).<br />

Die Fusionsnormen für die Grundschule Unterstadt gelten nach wie vor für das<br />

Schuljahr 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1.<br />

Die aktuellen Schülerzahlen zum Stand 1.10.2<strong>01</strong>0 lauten wie folgt:<br />

- Grundschule Oberstadt:<br />

Kindergarten: 132 Kinder Primarschule: 284 Kinder<br />

- Grundschule Unterstadt:<br />

Kindergarten: 54 Kinder Primarschule: 115 Kinder<br />

- Grundschule Kettenis:<br />

Kindergarten: 115 Kinder Primarschule: 199 Kinder<br />

- Grundschule für französischsprachige Kinder:<br />

Kindergarten: 60 Kinder Primarschule: 126 Kinder

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