Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 60 -<br />
Die wesentlichen Änderungen sind laut Schreiben der S.P.G.E. vom 9. Juli 2<strong>01</strong>0<br />
folgende:<br />
- Der neue Entwässerungsplan legt Prioritäten fest, um den Vorgaben der<br />
europäischen Richtlinien zu genügen.<br />
- Der Entwässerungsvertrag übernimmt die Bestimmungen des Ortschaftsvertrags,<br />
wodurch auch weiterhin den Gemeinden ein attraktives Finanzierungsinstrument<br />
angeboten wird, mit folgenden Anpassungen:<br />
o Verlegung neuer Kanalisationen bei niedriger Wohndichte: Vorschlag eines<br />
Anpassungsprinzips, nach dem es der Gemeinde möglich wird, über eine<br />
höhere Beteiligung die Arbeiten trotzdem ausführen zu lassen (<strong>bis</strong>her:<br />
automatische Zurückstellung des Dossiers, wenn nicht rentabel).<br />
o Senkung der Kostenbeteiligung der Gemeinden bei der Wiederherstellung von<br />
Kanalisationen ohne Änderung des Querschnitts von 42 % (allgemeine<br />
Beteiligung der Gemeinden) auf 21 %.<br />
o Kosten der Überprüfung der Kanalisationsnetze übernimmt die SPGE, die<br />
Säuberungskosten obliegen den Gemeinden.<br />
- Pro Gemeinde wird nur noch ein Vertrag zur Genehmigung vorgelegt. Nachträge in<br />
Bezug auf Kanalisationsarbeiten gibt es nicht mehr.<br />
Die SPGE bittet um schnellstmögliche Unterzeichnung des übermittelten generellen<br />
Entwässerungsplans für <strong>Eupen</strong>, damit die städtischen Investitionsanträge im Rahmen<br />
des Dreijahresprogramms 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>2 entsprechend bearbeitet werden können.<br />
Plan Escargot / Crédits d’impulsion 2<strong>01</strong>0: Genehmigung des Projekts betreffend<br />
die Anlegung eines einseitigen Fuß- und Fahrradweges entlang der Hochstraße,<br />
zwischen dem Garnstock und der Herbesthaler Straße<br />
Anlegung eines einseitigen, 2,5 Meter breiten Fuß- und Fahrradweges entlang der<br />
Hochstraße, zwischen dem Garnstock und der Herbesthaler Straße.<br />
Die Länge des anzulegenden Wegs beträgt ca. 1.000 Meter.<br />
Als Belag wird im Hinblick auf die Entwässerung und die Bewässerung der nahe<br />
stehenden Bäume eine wasserdurchlässige bituminös gebundene Decke gewählt.<br />
Der Fuß- und Fahrradweg schließt zum einen an die kürzlich errichtete Infrastruktur der<br />
Herbesthaler Straße, zum anderen an den vorhandenen Bürgersteig in der Vervierser<br />
Straße an. Die durch das Studienbüro Berg in der Vorplanung erstellte<br />
Kostenschätzung für die Baumaßnahmen beläuft sich auf 360.000 € inkl. MwSt. und<br />
zzgl. Honorare.<br />
Die Wallonische Region übernimmt 75 % der förderwürdigen Projektkosten.<br />
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung.<br />
Verlängerung des Flussvertrages 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3 mit der VoG „Flussvertrag Weser“<br />
Es handelt sich um die Weiterführung des bestehenden Flussvertrages unter den<br />
gleichen Bedingungen für die Laufzeit 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3. Der Beitrag beläuft sich weiterhin<br />
auf 3.650 € pro Jahr.<br />
Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 7. Januar 2003 mit der<br />
V.o.G. Gemeindehaus Kettenis: Unterbringung der außerschulischen Betreuung<br />
Kettenis im Vereinshaus für das Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1<br />
Zwecks Unterbringung der außerschulischen Betreuung Kettenis im Vereinshaus für<br />
das Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1 wird mit der V.o.G Gemeindehaus Kettenis eine Zusatzvereinbarung<br />
zum Mietvertrag vom 7. Januar 2003 abgeschlossen.