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Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen

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Die wesentlichen Änderungen sind laut Schreiben der S.P.G.E. vom 9. Juli 2<strong>01</strong>0<br />

folgende:<br />

- Der neue Entwässerungsplan legt Prioritäten fest, um den Vorgaben der<br />

europäischen Richtlinien zu genügen.<br />

- Der Entwässerungsvertrag übernimmt die Bestimmungen des Ortschaftsvertrags,<br />

wodurch auch weiterhin den Gemeinden ein attraktives Finanzierungsinstrument<br />

angeboten wird, mit folgenden Anpassungen:<br />

o Verlegung neuer Kanalisationen bei niedriger Wohndichte: Vorschlag eines<br />

Anpassungsprinzips, nach dem es der Gemeinde möglich wird, über eine<br />

höhere Beteiligung die Arbeiten trotzdem ausführen zu lassen (<strong>bis</strong>her:<br />

automatische Zurückstellung des Dossiers, wenn nicht rentabel).<br />

o Senkung der Kostenbeteiligung der Gemeinden bei der Wiederherstellung von<br />

Kanalisationen ohne Änderung des Querschnitts von 42 % (allgemeine<br />

Beteiligung der Gemeinden) auf 21 %.<br />

o Kosten der Überprüfung der Kanalisationsnetze übernimmt die SPGE, die<br />

Säuberungskosten obliegen den Gemeinden.<br />

- Pro Gemeinde wird nur noch ein Vertrag zur Genehmigung vorgelegt. Nachträge in<br />

Bezug auf Kanalisationsarbeiten gibt es nicht mehr.<br />

Die SPGE bittet um schnellstmögliche Unterzeichnung des übermittelten generellen<br />

Entwässerungsplans für <strong>Eupen</strong>, damit die städtischen Investitionsanträge im Rahmen<br />

des Dreijahresprogramms 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>2 entsprechend bearbeitet werden können.<br />

Plan Escargot / Crédits d’impulsion 2<strong>01</strong>0: Genehmigung des Projekts betreffend<br />

die Anlegung eines einseitigen Fuß- und Fahrradweges entlang der Hochstraße,<br />

zwischen dem Garnstock und der Herbesthaler Straße<br />

Anlegung eines einseitigen, 2,5 Meter breiten Fuß- und Fahrradweges entlang der<br />

Hochstraße, zwischen dem Garnstock und der Herbesthaler Straße.<br />

Die Länge des anzulegenden Wegs beträgt ca. 1.000 Meter.<br />

Als Belag wird im Hinblick auf die Entwässerung und die Bewässerung der nahe<br />

stehenden Bäume eine wasserdurchlässige bituminös gebundene Decke gewählt.<br />

Der Fuß- und Fahrradweg schließt zum einen an die kürzlich errichtete Infrastruktur der<br />

Herbesthaler Straße, zum anderen an den vorhandenen Bürgersteig in der Vervierser<br />

Straße an. Die durch das Studienbüro Berg in der Vorplanung erstellte<br />

Kostenschätzung für die Baumaßnahmen beläuft sich auf 360.000 € inkl. MwSt. und<br />

zzgl. Honorare.<br />

Die Wallonische Region übernimmt 75 % der förderwürdigen Projektkosten.<br />

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung.<br />

Verlängerung des Flussvertrages 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3 mit der VoG „Flussvertrag Weser“<br />

Es handelt sich um die Weiterführung des bestehenden Flussvertrages unter den<br />

gleichen Bedingungen für die Laufzeit 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3. Der Beitrag beläuft sich weiterhin<br />

auf 3.650 € pro Jahr.<br />

Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 7. Januar 2003 mit der<br />

V.o.G. Gemeindehaus Kettenis: Unterbringung der außerschulischen Betreuung<br />

Kettenis im Vereinshaus für das Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1<br />

Zwecks Unterbringung der außerschulischen Betreuung Kettenis im Vereinshaus für<br />

das Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1 wird mit der V.o.G Gemeindehaus Kettenis eine Zusatzvereinbarung<br />

zum Mietvertrag vom 7. Januar 2003 abgeschlossen.

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