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Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen

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Verfahrensweisen sowie die einzureichenden Dokumente in diesem Zusammenhang<br />

festgehalten wurden.<br />

Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Anschaffung von LED-<br />

Beleuchtungen<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung von verschiedenen LED-Beleuchtungen zwecks<br />

Illumination des Industriedenkmals am Kreisverkehr Unterstadt sowie der Pfarrkirche<br />

St. Joseph vor. Genauer handelt es sich um die Anschaffung und Installation von<br />

Lichtleisten, Netzteilen, LED-Bodeneinbaustrahlern, LED-Aufbaustrahlern, Konsolen und<br />

Verkabelungen. Zudem werden ein Mast <strong>Seite</strong> Maasgässchen mit einem<br />

Aufbaustrahler sowie ein Strahler am Parkplatz Frankendelle installiert.<br />

Die durch den Technischen Dienst der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> erstellte Kostenschätzung beläuft<br />

sich auf aufgerundet 16.600 €, einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

Instandsetzung des Straßenbeleuchtungsnetzes auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Im Hinblick auf die Verbesserung der Beleuchtung und als Ersatz für ausgediente und<br />

defekte Armaturen sind für Bahnhofstraße und Couvenplatz zum Betrage von<br />

4.144,38 € einschl. MwSt neue Armaturen bei INTEROST bestellt worden.<br />

In folgenden Straßen wurden ebenfalls Beleuchtungen erneuert, wobei es sich jedoch<br />

um Schadensfälle handelt, die der Versicherung gemeldet wurden: Judenstraße und<br />

Langenbend zum Betrage von 2.535,34 € einschl. MwSt.<br />

Gesamtbetrag: 6.679,72 € einschl. MwSt.<br />

SUN-Projekt: Genehmigung der Regelung zur Förderung von Mikroprojekten zur<br />

Begrünung der Unterstadt<br />

Die Regelung legt die Bedingungen fest, wonach Bürgern im Rahmen des SUN-<br />

Projektes Zuschüsse gewährt werden können für Projekte, die die Unterstadt<br />

begrünen und somit ökologisch aufwerten sollen.<br />

Der maximale Zuschuss von 2.000 € pro Projekt ist abhängig von der<br />

<strong>Teil</strong>nehmerzahl, um ebenfalls die Zusammenarbeit unter den Bewohnern des Viertels<br />

zu fördern.<br />

Die Projektanträge sind in einer ersten Phase <strong>bis</strong> zum 31. März 2<strong>01</strong>1 und in einer 2.<br />

Phase <strong>bis</strong> zum 31. August 2<strong>01</strong>1 einzureichen.<br />

Abänderung der Anlage 7 zum Besoldungsstatut: Regelung zur Kilometerentschädigung<br />

für die Benutzung des Fahrrades auf dem Arbeitsweg<br />

Die Reglung zur Kilometerentschädigung für die Benutzung des Fahrrades auf dem<br />

Arbeitsweg, welche am 1. 1. 2003 in Kraft getreten ist, legt die Entschädigung auf 0,15<br />

€ pro tatsächlich zurückgelegtem Kilometer für eine tägliche Fahrt hin und eine<br />

tägliche Fahrt zurück fest.<br />

Die FÖD Finanzen und Soziale Sicherheit haben den Freibetrag für die<br />

Kilometerentschädigung für die Benutzung des Fahrrades auf höchstens 0,145 € pro<br />

Kilometer festgesetzt, wobei der Betrag von 0,145 € entsprechend den<br />

Bestimmungen von Artikel 178 des Einkommenssteuergesetzbuches 1992 jährlich<br />

dem Index der Verbraucherpreise des Königreichs angepasst wird.

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