Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
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Verfahrensweisen sowie die einzureichenden Dokumente in diesem Zusammenhang<br />
festgehalten wurden.<br />
Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Anschaffung von LED-<br />
Beleuchtungen<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung von verschiedenen LED-Beleuchtungen zwecks<br />
Illumination des Industriedenkmals am Kreisverkehr Unterstadt sowie der Pfarrkirche<br />
St. Joseph vor. Genauer handelt es sich um die Anschaffung und Installation von<br />
Lichtleisten, Netzteilen, LED-Bodeneinbaustrahlern, LED-Aufbaustrahlern, Konsolen und<br />
Verkabelungen. Zudem werden ein Mast <strong>Seite</strong> Maasgässchen mit einem<br />
Aufbaustrahler sowie ein Strahler am Parkplatz Frankendelle installiert.<br />
Die durch den Technischen Dienst der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> erstellte Kostenschätzung beläuft<br />
sich auf aufgerundet 16.600 €, einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
Instandsetzung des Straßenbeleuchtungsnetzes auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Im Hinblick auf die Verbesserung der Beleuchtung und als Ersatz für ausgediente und<br />
defekte Armaturen sind für Bahnhofstraße und Couvenplatz zum Betrage von<br />
4.144,38 € einschl. MwSt neue Armaturen bei INTEROST bestellt worden.<br />
In folgenden Straßen wurden ebenfalls Beleuchtungen erneuert, wobei es sich jedoch<br />
um Schadensfälle handelt, die der Versicherung gemeldet wurden: Judenstraße und<br />
Langenbend zum Betrage von 2.535,34 € einschl. MwSt.<br />
Gesamtbetrag: 6.679,72 € einschl. MwSt.<br />
SUN-Projekt: Genehmigung der Regelung zur Förderung von Mikroprojekten zur<br />
Begrünung der Unterstadt<br />
Die Regelung legt die Bedingungen fest, wonach Bürgern im Rahmen des SUN-<br />
Projektes Zuschüsse gewährt werden können für Projekte, die die Unterstadt<br />
begrünen und somit ökologisch aufwerten sollen.<br />
Der maximale Zuschuss von 2.000 € pro Projekt ist abhängig von der<br />
<strong>Teil</strong>nehmerzahl, um ebenfalls die Zusammenarbeit unter den Bewohnern des Viertels<br />
zu fördern.<br />
Die Projektanträge sind in einer ersten Phase <strong>bis</strong> zum 31. März 2<strong>01</strong>1 und in einer 2.<br />
Phase <strong>bis</strong> zum 31. August 2<strong>01</strong>1 einzureichen.<br />
Abänderung der Anlage 7 zum Besoldungsstatut: Regelung zur Kilometerentschädigung<br />
für die Benutzung des Fahrrades auf dem Arbeitsweg<br />
Die Reglung zur Kilometerentschädigung für die Benutzung des Fahrrades auf dem<br />
Arbeitsweg, welche am 1. 1. 2003 in Kraft getreten ist, legt die Entschädigung auf 0,15<br />
€ pro tatsächlich zurückgelegtem Kilometer für eine tägliche Fahrt hin und eine<br />
tägliche Fahrt zurück fest.<br />
Die FÖD Finanzen und Soziale Sicherheit haben den Freibetrag für die<br />
Kilometerentschädigung für die Benutzung des Fahrrades auf höchstens 0,145 € pro<br />
Kilometer festgesetzt, wobei der Betrag von 0,145 € entsprechend den<br />
Bestimmungen von Artikel 178 des Einkommenssteuergesetzbuches 1992 jährlich<br />
dem Index der Verbraucherpreise des Königreichs angepasst wird.