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Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen

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auszusprechen und die Entscheidung zur Fusion um mindestens 6 Monate zu<br />

verschieben, um über zusätzliche Informationen verfügen zu können.<br />

Für den Fall, dass die Generalversammlung diesem Vorschlag nicht folgt, spricht der<br />

<strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> sich gegen die Fusion von ALG und TECTEO aus.<br />

Ambulanzdienst der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr - Materialanschaffung<br />

Im außerordentlichen Haushaltsplan des Ambulanzdienstes der Städtischen<br />

Freiwilligen Feuerwehr ist ein Kredit von 2.000 € für die Anschaffung so genannter<br />

Rollboards vorgesehen. Dabei handelt es sich um Transferhilfen zum schonenden,<br />

schmerzfreien und reibungsarmen Umlagern von Patienten. Vier solcher Transferhilfen<br />

sollen angeschafft werden. Aufgrund des Betrags genügt eine einfache Preisanfrage.<br />

Rat für <strong>Stadt</strong>marketing: Anpassung des Geschäftsführungsvertrags<br />

Mit dem Rat für <strong>Stadt</strong>marketing wurde ein Geschäftsführungsvertrag abgeschlossen.<br />

Im Sinne einer administrativen Vereinfachung soll Artikel 6 dahingehend abgeändert<br />

werden, den durch den RSM unter Vorlage von Belegen zu beantragenden<br />

Sponsoringzuschuss für nachhaltige Werbung von maximal 40.000 € durch eine<br />

Erhöhung des Basiszuschusses um 20.000 € zu ersetzen. Dieser wird sich somit auf<br />

insgesamt 122.400 € erhöhen.<br />

Absatz 4 von Artikel 6 wird dadurch hinfällig.<br />

Außerdem erhält der RSM im Jahre 2<strong>01</strong>1 einen begrenzten Sonderzuschuss von<br />

10.000 € für die Bewerbung der Innenstadt während der Arbeiten im Rahmen der<br />

<strong>Stadt</strong>kernerneuerung.<br />

Bei einer Fortführung des Geschäftsführungsvertrags im Jahr 2<strong>01</strong>2 soll dieser<br />

Sonderzuschuss ebenfalls gewährt werden.<br />

Städtische Straßenverkehrsordnung - Genehmigung einer Ergänzungsverordnung<br />

betreffend die Einrichtung einer zeitweiligen 30 km-Zone Aachener Straße<br />

zwischen Am Kalkofen und Talstraße<br />

Auf Grund des Ministeriellen Erlasses vom 14. Mai 2002 über die Einführung von<br />

Zonen, in denen die Höchstgeschwindigkeit in der Umgebung von Schulen auf 30<br />

km/h festgelegt ist, sowie in Anbetracht, dass die Aachener Straße eine<br />

Regionalverkehrsachse ist, wird zwischen Am Kalkofen und der Talstraße eine 30 km-<br />

Zone vor der Städtischen Grundschule Kettenis mit F4a-Wechselverkehrsschildern mit<br />

veränderlicher Information, ergänzt durch A23-Schilder, eingerichtet.<br />

Dadurch wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h nur während des Schulbeginns und<br />

des Schulschlusses bei eingeblendeten Schildern begrenzt. Diese Maßnahme<br />

ermöglicht eine bessere Erkennung der 30 km-Zone und macht diese Zone<br />

glaubwürdiger.<br />

Anpassung der spezifischen verwaltungspolizeilichen Verordnung der <strong>Stadt</strong><br />

betreffend:<br />

a) die Organisation von Aktivitäten und ambulanten Tätigkeiten der Gastronomie<br />

bei Kirmessen<br />

b) Zirkusse<br />

Die spezifische verwaltungspolizeiliche Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> wird<br />

vervollständigt durch eine der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> angepasste Verordnung betreffend die<br />

Organisation von Aktivitäten und ambulanten Tätigkeiten der Gastronomie bei<br />

Kirmessen und Zirkussen, worin die allgemeinen Regeln betreffend die

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