Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
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auszusprechen und die Entscheidung zur Fusion um mindestens 6 Monate zu<br />
verschieben, um über zusätzliche Informationen verfügen zu können.<br />
Für den Fall, dass die Generalversammlung diesem Vorschlag nicht folgt, spricht der<br />
<strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> sich gegen die Fusion von ALG und TECTEO aus.<br />
Ambulanzdienst der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr - Materialanschaffung<br />
Im außerordentlichen Haushaltsplan des Ambulanzdienstes der Städtischen<br />
Freiwilligen Feuerwehr ist ein Kredit von 2.000 € für die Anschaffung so genannter<br />
Rollboards vorgesehen. Dabei handelt es sich um Transferhilfen zum schonenden,<br />
schmerzfreien und reibungsarmen Umlagern von Patienten. Vier solcher Transferhilfen<br />
sollen angeschafft werden. Aufgrund des Betrags genügt eine einfache Preisanfrage.<br />
Rat für <strong>Stadt</strong>marketing: Anpassung des Geschäftsführungsvertrags<br />
Mit dem Rat für <strong>Stadt</strong>marketing wurde ein Geschäftsführungsvertrag abgeschlossen.<br />
Im Sinne einer administrativen Vereinfachung soll Artikel 6 dahingehend abgeändert<br />
werden, den durch den RSM unter Vorlage von Belegen zu beantragenden<br />
Sponsoringzuschuss für nachhaltige Werbung von maximal 40.000 € durch eine<br />
Erhöhung des Basiszuschusses um 20.000 € zu ersetzen. Dieser wird sich somit auf<br />
insgesamt 122.400 € erhöhen.<br />
Absatz 4 von Artikel 6 wird dadurch hinfällig.<br />
Außerdem erhält der RSM im Jahre 2<strong>01</strong>1 einen begrenzten Sonderzuschuss von<br />
10.000 € für die Bewerbung der Innenstadt während der Arbeiten im Rahmen der<br />
<strong>Stadt</strong>kernerneuerung.<br />
Bei einer Fortführung des Geschäftsführungsvertrags im Jahr 2<strong>01</strong>2 soll dieser<br />
Sonderzuschuss ebenfalls gewährt werden.<br />
Städtische Straßenverkehrsordnung - Genehmigung einer Ergänzungsverordnung<br />
betreffend die Einrichtung einer zeitweiligen 30 km-Zone Aachener Straße<br />
zwischen Am Kalkofen und Talstraße<br />
Auf Grund des Ministeriellen Erlasses vom 14. Mai 2002 über die Einführung von<br />
Zonen, in denen die Höchstgeschwindigkeit in der Umgebung von Schulen auf 30<br />
km/h festgelegt ist, sowie in Anbetracht, dass die Aachener Straße eine<br />
Regionalverkehrsachse ist, wird zwischen Am Kalkofen und der Talstraße eine 30 km-<br />
Zone vor der Städtischen Grundschule Kettenis mit F4a-Wechselverkehrsschildern mit<br />
veränderlicher Information, ergänzt durch A23-Schilder, eingerichtet.<br />
Dadurch wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h nur während des Schulbeginns und<br />
des Schulschlusses bei eingeblendeten Schildern begrenzt. Diese Maßnahme<br />
ermöglicht eine bessere Erkennung der 30 km-Zone und macht diese Zone<br />
glaubwürdiger.<br />
Anpassung der spezifischen verwaltungspolizeilichen Verordnung der <strong>Stadt</strong><br />
betreffend:<br />
a) die Organisation von Aktivitäten und ambulanten Tätigkeiten der Gastronomie<br />
bei Kirmessen<br />
b) Zirkusse<br />
Die spezifische verwaltungspolizeiliche Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> wird<br />
vervollständigt durch eine der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> angepasste Verordnung betreffend die<br />
Organisation von Aktivitäten und ambulanten Tätigkeiten der Gastronomie bei<br />
Kirmessen und Zirkussen, worin die allgemeinen Regeln betreffend die