Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
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d) die Einrichtung zeitweiliger Verkehrsmaßnahmen auf Kommunalstraßen<br />
während den Heimspielen der K.A.S. <strong>Eupen</strong> am Kehrweg<br />
In Anbetracht, dass bei Heimspielen der KAS <strong>Eupen</strong> am Kehrweg-Stadion<br />
verschiedene Verkehrsmaßnahmen provisorisch und zeitbegrenzt auf<br />
Kommunalstraßen eingerichtet werden müssen, werden folgende Maßnahmen aus<br />
Verkehrssicherheitsgründen vorgesehen:<br />
a. Kehrweg<br />
1. Einrichtung eines reservierten Parkplatzes für Pressevertreter auf dem<br />
Parkplatz gegenüber dem Stadioneingang<br />
2. Einrichtung von 4 reservierten Parkplätzen für Polizeifahrzeuge<br />
b. Eichenberg / Kehrweg<br />
1. Zugangsverbot für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger,<br />
ab dem Kreisverkehr Frankendelle<br />
c. Schönefelderweg<br />
1. Einrichtung eines Parkverbots auf beiden <strong>Seite</strong>n der Fahrbahn ab dem<br />
Kreisverkehr Kaperberg <strong>bis</strong> zur Kreuzung Im Kirchbend<br />
d. Eichenberg<br />
1. Einrichtung eines Parkverbots auf beiden <strong>Seite</strong>n der Fahrbahn ab dem<br />
Schönefelderweg <strong>bis</strong> zur Kreuzung mit dem Kehrweg<br />
e. Im Kirchbend<br />
1. Einrichtung von 2 Reisebusparkplätzen auf der rechten <strong>Seite</strong> der<br />
Fahrbahn ab der Kreuzung mit dem Schönefelderweg auf einer Länge<br />
von 30 Metern<br />
Städtische Straßenverkehrsordnung - Aufhebung der Ergänzungsverordnung:<br />
a) vom 24. Januar 1994 betreffend de Einrichtung eines Behindertenparkplatzes<br />
vor dem Anwesen Binsterweg 1A<br />
In Anbetracht, dass der ursprüngliche Antragsteller des Behindertenparkplatzes vor<br />
dem Anwesen Rotenberg 53 verstorben ist, und dass es in direkter Umgebung der<br />
Pferdetränke keinen Bedarf an Behindertenparkstellen gibt, die der Öffentlichkeit<br />
zugänglich sein müssen, wird die bestehende Behindertenparkstelle entfernt. Dadurch<br />
wird die dort markierte Parkstelle für jeden Autofahrer wieder zugänglich.<br />
b) vom 18. März 1988 betreffend die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes<br />
vor dem Anwesen Rotenberg 53<br />
In Anbetracht, dass der Eigentümer des Anwesens Binsterweg 1A mitgeteilt hat, dass<br />
sein behindertes Kind nicht mehr dort wohnt, wird die bestehende<br />
Behindertenparkstelle vor seinem Anwesen entfernt. Dadurch wird die dort markierte<br />
Parkstelle für jeden Autofahrer wieder zugänglich.<br />
Genehmigung des Lastenheftes betreffend:<br />
a) die Anschaffung von Kolumbarien<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Kolumbarien für den städtischen Friedhof<br />
vor. Diese sind aus belgischem Granit gefertigt.<br />
Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />
10.000 € einschl. MwSt.<br />
Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />
b) die Anschaffung von Betriebsmaterial - <strong>Teil</strong> 3<br />
Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Betriebsmaterial für den städtischen Bauhof<br />
vor. Genauer handelt es sich um die Anschaffung von Werkzeugkoffern, Bauzäunen,<br />
Absperrbarrieren, Winkelschleifer usw.