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Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen

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d) die Einrichtung zeitweiliger Verkehrsmaßnahmen auf Kommunalstraßen<br />

während den Heimspielen der K.A.S. <strong>Eupen</strong> am Kehrweg<br />

In Anbetracht, dass bei Heimspielen der KAS <strong>Eupen</strong> am Kehrweg-Stadion<br />

verschiedene Verkehrsmaßnahmen provisorisch und zeitbegrenzt auf<br />

Kommunalstraßen eingerichtet werden müssen, werden folgende Maßnahmen aus<br />

Verkehrssicherheitsgründen vorgesehen:<br />

a. Kehrweg<br />

1. Einrichtung eines reservierten Parkplatzes für Pressevertreter auf dem<br />

Parkplatz gegenüber dem Stadioneingang<br />

2. Einrichtung von 4 reservierten Parkplätzen für Polizeifahrzeuge<br />

b. Eichenberg / Kehrweg<br />

1. Zugangsverbot für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger,<br />

ab dem Kreisverkehr Frankendelle<br />

c. Schönefelderweg<br />

1. Einrichtung eines Parkverbots auf beiden <strong>Seite</strong>n der Fahrbahn ab dem<br />

Kreisverkehr Kaperberg <strong>bis</strong> zur Kreuzung Im Kirchbend<br />

d. Eichenberg<br />

1. Einrichtung eines Parkverbots auf beiden <strong>Seite</strong>n der Fahrbahn ab dem<br />

Schönefelderweg <strong>bis</strong> zur Kreuzung mit dem Kehrweg<br />

e. Im Kirchbend<br />

1. Einrichtung von 2 Reisebusparkplätzen auf der rechten <strong>Seite</strong> der<br />

Fahrbahn ab der Kreuzung mit dem Schönefelderweg auf einer Länge<br />

von 30 Metern<br />

Städtische Straßenverkehrsordnung - Aufhebung der Ergänzungsverordnung:<br />

a) vom 24. Januar 1994 betreffend de Einrichtung eines Behindertenparkplatzes<br />

vor dem Anwesen Binsterweg 1A<br />

In Anbetracht, dass der ursprüngliche Antragsteller des Behindertenparkplatzes vor<br />

dem Anwesen Rotenberg 53 verstorben ist, und dass es in direkter Umgebung der<br />

Pferdetränke keinen Bedarf an Behindertenparkstellen gibt, die der Öffentlichkeit<br />

zugänglich sein müssen, wird die bestehende Behindertenparkstelle entfernt. Dadurch<br />

wird die dort markierte Parkstelle für jeden Autofahrer wieder zugänglich.<br />

b) vom 18. März 1988 betreffend die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes<br />

vor dem Anwesen Rotenberg 53<br />

In Anbetracht, dass der Eigentümer des Anwesens Binsterweg 1A mitgeteilt hat, dass<br />

sein behindertes Kind nicht mehr dort wohnt, wird die bestehende<br />

Behindertenparkstelle vor seinem Anwesen entfernt. Dadurch wird die dort markierte<br />

Parkstelle für jeden Autofahrer wieder zugänglich.<br />

Genehmigung des Lastenheftes betreffend:<br />

a) die Anschaffung von Kolumbarien<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Kolumbarien für den städtischen Friedhof<br />

vor. Diese sind aus belgischem Granit gefertigt.<br />

Die durch den städtischen Bauhof erstellte Kostenschätzung beläuft sich auf<br />

10.000 € einschl. MwSt.<br />

Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung.<br />

b) die Anschaffung von Betriebsmaterial - <strong>Teil</strong> 3<br />

Das Lastenheft sieht die Anschaffung von Betriebsmaterial für den städtischen Bauhof<br />

vor. Genauer handelt es sich um die Anschaffung von Werkzeugkoffern, Bauzäunen,<br />

Absperrbarrieren, Winkelschleifer usw.

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