Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
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Somit konnte der Antrag fristgerecht am 15. September 2<strong>01</strong>0 eingereicht werden.<br />
Inzwischen hat es zahlreiche Kontakte mit dem FÖD Inneres gegeben, um die<br />
Konvention mit der Innenministerin zu finalisieren, damit die VOZ 6 in den Genuss der<br />
in Aussicht gestellten 240.230,30 € kommen kann.<br />
Am Montag, dem 25. Oktober 2<strong>01</strong>0, hat Frau Minister Turtelboom 17 von 32<br />
Konventionen unterzeichnet; die Konvention für unsere VOZ befand sich allerdings<br />
noch nicht darunter.<br />
Anlässlich der Bürgermeisterkonferenz vom 28. Oktober 2<strong>01</strong>0 haben die<br />
Bürgermeister der VOZ 6 ein Einverständnisprotokoll unterzeichnet.<br />
Für den FÖD Inneres ist noch ein Beschluss des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s von <strong>Eupen</strong> notwendig, der<br />
sein Einverständnis zur Konvention mit dem FÖD geben muss. Gemeinderatsbeschlüsse<br />
der anderen Gemeinden sind dagegen nicht nötig.<br />
b) Anschaffungen im Rahmen der vorläufigen operationellen Zone Nr. 6<br />
Ein Gesamtbetrag von 240.230,30 € wird seitens des FÖD Inneres zur Verfügung<br />
gestellt für Anschaffungen im Rahmen der Schaffung der so genannten vorläufigen<br />
operationellen Zone Nr. 6, welche die Feuerwehren der deutschsprachigen<br />
Gemeinden umfasst.<br />
Ein Anschaffungsplan wurde von den Feuerwehrkommandanten erstellt und von den<br />
Bürgermeistern genehmigt.<br />
Auskünften des FÖD Inneres zufolge können die Anschaffungen von in diesem Plan<br />
vorgesehenem Material, die die Gemeinden Büllingen, Kelmis und Lontzen bereits<br />
alleine veranlasst haben, im Budgetrahmen berücksichtigt werden, insofern die<br />
Ausgaben im Jahr 2<strong>01</strong>0 getätigt wurden.<br />
Das bedeutet, dass die Anschaffungen, die der <strong>Eupen</strong>er <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Rahmen von<br />
Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung beschließt, in einem geringeren<br />
finanziellen Rahmen gehalten werden können.<br />
- Lastenheft 1 - Alarmierungszentralen<br />
Vorgesehen waren ursprünglich 6 Zentralen. Da inzwischen Büllingen, Kelmis und<br />
Lontzen entsprechende Anschaffungen getätigt haben, reduziert sich die Anzahl noch<br />
anzuschaffender Zentralen auf 3 für die Gemeinden Amel, Burg-Reuland und Sankt<br />
Vith zum Schätzpreis von 43.458,80 €.<br />
- Lastenheft 2 - Piepser<br />
Vorgesehen waren 327 Piepser. Auch hier haben die Gemeinden Büllingen, Kelmis<br />
und Lontzen bereits insgesamt 136 Geräte gekauft. Somit muss der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> noch<br />
191 Piepser für einen Schätzpreis von 57.777,50 € erwerben.<br />
- Lastenheft 3 - Handfunkgeräte mit Zubehör<br />
Vorgesehen ist die Anschaffung von 14 explosionsgeschützten Handfunkgeräten mit<br />
Zusatzmikrofonen für einen Gesamtpreis von 42.180,60 €.<br />
- Lastenheft 4 - Sprechfunksystem für Helme und Chemieschutzanzüge<br />
Vorgesehen war die Anschaffung von 28 Sprechfunksystemen für Helme und<br />
Chemieschutzanzüge. Da die Gemeinde Lontzen bereits 4 Systeme erworben hat,<br />
reduziert sich die vom <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigte Anschaffung auf 24 Systeme für<br />
insgesamt 12.487,20 €.