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Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen

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Somit konnte der Antrag fristgerecht am 15. September 2<strong>01</strong>0 eingereicht werden.<br />

Inzwischen hat es zahlreiche Kontakte mit dem FÖD Inneres gegeben, um die<br />

Konvention mit der Innenministerin zu finalisieren, damit die VOZ 6 in den Genuss der<br />

in Aussicht gestellten 240.230,30 € kommen kann.<br />

Am Montag, dem 25. Oktober 2<strong>01</strong>0, hat Frau Minister Turtelboom 17 von 32<br />

Konventionen unterzeichnet; die Konvention für unsere VOZ befand sich allerdings<br />

noch nicht darunter.<br />

Anlässlich der Bürgermeisterkonferenz vom 28. Oktober 2<strong>01</strong>0 haben die<br />

Bürgermeister der VOZ 6 ein Einverständnisprotokoll unterzeichnet.<br />

Für den FÖD Inneres ist noch ein Beschluss des <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>s von <strong>Eupen</strong> notwendig, der<br />

sein Einverständnis zur Konvention mit dem FÖD geben muss. Gemeinderatsbeschlüsse<br />

der anderen Gemeinden sind dagegen nicht nötig.<br />

b) Anschaffungen im Rahmen der vorläufigen operationellen Zone Nr. 6<br />

Ein Gesamtbetrag von 240.230,30 € wird seitens des FÖD Inneres zur Verfügung<br />

gestellt für Anschaffungen im Rahmen der Schaffung der so genannten vorläufigen<br />

operationellen Zone Nr. 6, welche die Feuerwehren der deutschsprachigen<br />

Gemeinden umfasst.<br />

Ein Anschaffungsplan wurde von den Feuerwehrkommandanten erstellt und von den<br />

Bürgermeistern genehmigt.<br />

Auskünften des FÖD Inneres zufolge können die Anschaffungen von in diesem Plan<br />

vorgesehenem Material, die die Gemeinden Büllingen, Kelmis und Lontzen bereits<br />

alleine veranlasst haben, im Budgetrahmen berücksichtigt werden, insofern die<br />

Ausgaben im Jahr 2<strong>01</strong>0 getätigt wurden.<br />

Das bedeutet, dass die Anschaffungen, die der <strong>Eupen</strong>er <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Rahmen von<br />

Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung beschließt, in einem geringeren<br />

finanziellen Rahmen gehalten werden können.<br />

- Lastenheft 1 - Alarmierungszentralen<br />

Vorgesehen waren ursprünglich 6 Zentralen. Da inzwischen Büllingen, Kelmis und<br />

Lontzen entsprechende Anschaffungen getätigt haben, reduziert sich die Anzahl noch<br />

anzuschaffender Zentralen auf 3 für die Gemeinden Amel, Burg-Reuland und Sankt<br />

Vith zum Schätzpreis von 43.458,80 €.<br />

- Lastenheft 2 - Piepser<br />

Vorgesehen waren 327 Piepser. Auch hier haben die Gemeinden Büllingen, Kelmis<br />

und Lontzen bereits insgesamt 136 Geräte gekauft. Somit muss der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> noch<br />

191 Piepser für einen Schätzpreis von 57.777,50 € erwerben.<br />

- Lastenheft 3 - Handfunkgeräte mit Zubehör<br />

Vorgesehen ist die Anschaffung von 14 explosionsgeschützten Handfunkgeräten mit<br />

Zusatzmikrofonen für einen Gesamtpreis von 42.180,60 €.<br />

- Lastenheft 4 - Sprechfunksystem für Helme und Chemieschutzanzüge<br />

Vorgesehen war die Anschaffung von 28 Sprechfunksystemen für Helme und<br />

Chemieschutzanzüge. Da die Gemeinde Lontzen bereits 4 Systeme erworben hat,<br />

reduziert sich die vom <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> genehmigte Anschaffung auf 24 Systeme für<br />

insgesamt 12.487,20 €.

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