Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
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A.G.R. TILIA an die <strong>Stadt</strong> zu erstatten gewesen wäre. Da die Deutschsprachige<br />
Gemeinschaft eine alternative Finanzierung wünscht, muss die A.G.R. eine Anleihe über<br />
den Gesamtbetrag des Projektes aufnehmen. Bis diese Anleihe, die europaweit<br />
ausgeschrieben werden musste, verfügbar ist, soll das bewilligte Darlehen eine<br />
Vorfinanzierung der ersten Unternehmer- und Architektenrechnungen erlauben.<br />
b) Schaffung eines Betriebsfonds<br />
Bewilligung eines Betrages von 200.000 €, rückzahlbar spätestens bei Auflösung der<br />
A.G.R. TILIA.<br />
Dieser Betriebsfonds soll der A.G.R. eine gewisse Liquidität ermöglichen, um<br />
Kassenprobleme zu vermeiden, da die Subsidien, zahlreiche Einnahmen sowie eventuelle<br />
MwSt.-Erstattungen erst vereinnahmt werden können, wenn die entsprechenden<br />
Ausgaben bereits getätigt wurden.<br />
Haushaltsmüllsteuer 2<strong>01</strong>1:<br />
a) Deckung der Kosten<br />
Auf Grund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. März 2008 über die<br />
Bewirtschaftung der Abfälle aus der gewöhnlichen Tätigkeit der Haushalte und die<br />
Deckung der diesbezüglichen Kosten sind durch die Gemeinden progressiv folgende<br />
Sätze zu erreichen:<br />
- 2009: 80 %<br />
- 2<strong>01</strong>0: 85 %<br />
- 2<strong>01</strong>1: 90 %<br />
- 2<strong>01</strong>2: 95 %<br />
- ab 2<strong>01</strong>3: 100 %<br />
In 2009 wurde eine Deckung von 89 % erzielt. Dies war für 2009 und 2<strong>01</strong>0<br />
ausreichend.<br />
In 2<strong>01</strong>1 sind im Hausmüllhaushalt entsprechend den im o. e. Erlass vorgegebenen<br />
Haushaltsposten Ausgaben in Höhe von 1.0<strong>01</strong>.000 € zu erwarten. Mit der aktuellen<br />
Müllsteuer kann die geforderte Deckung künftig nicht mehr erreicht werden.<br />
b) Müllsteuer<br />
Nach Durchsicht der durch die Verwaltung entsprechend den Vorgaben der<br />
Wallonischen Region ausgearbeiteten Aufstellung zur Kostendeckung, wonach sich<br />
ein Kostendeckungssatz von 95,10% ergibt, unter Berücksichtigung einer Indexierung<br />
der <strong>bis</strong>herigen Steuersätze und der damit einhergehenden Anpassung der<br />
Steuerermäßigung für die regelmäßige Wertstoffhofnutzung, sowie der Indexierung der<br />
Müllsackpreise, beschließt der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>:<br />
1) Die Beträge der Haushaltsmüllsteuer für das Jahr 2<strong>01</strong>1 zu indexieren und wie folgt<br />
festzulegen:<br />
a) Haushalte mit einer Person: 51,79 € (50,16 € in 2<strong>01</strong>0) bei Verteilung von 10<br />
Müllsäcken;<br />
b) Haushalte mit 2 Personen: 86,45 € (83,59 € in 2<strong>01</strong>0) bei Verteilung von 20<br />
Müllsäcken;<br />
c) Haushalte mit 3 Personen: 103,57 € (100,32 € in 2<strong>01</strong>0) bei Verteilung von 20<br />
Müllsäcken;<br />
d) Haushalte mit 4 Personen und mehr: 117,49 € (113,92 € in 2<strong>01</strong>0) bei<br />
Verteilung von 20 Müllsäcken;<br />
e) Zweitwohnungen, so wie diese in der städtischen Steuerordnung auf<br />
Zweitwohnungen definiert sind, und Ferienwohnungen: 64,15 € (62,52 € in<br />
2<strong>01</strong>0) pro Zweit- bzw. Ferienwohnung bei Verteilung von 4 Müllsäcken.