Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
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- pauschale Energiekostenbeteiligung von 200 € pro Monat im ersten Vertragsjahr;<br />
Anpassung ab dem 2. Vertragsjahr nach Auswertung der effektiven Energieverbrauchskosten;<br />
- Übliche Mieter- und Eigentümerlasten.<br />
Genehmigung der Vereinbarung für prekäre Nutzung der Mietwohnung Monschauer<br />
Straße 115<br />
Auf Grund eines Brandschadens in ihrem Wohnhaus soll eine <strong>Eupen</strong>er Familie<br />
vorübergehend und voraussichtlich <strong>bis</strong> Jahresende 2<strong>01</strong>0 im ehemaligen Forsthaus,<br />
Monschauer Straße 115, untergebracht werden.<br />
Wesentliche Punkte der Vereinbarung:<br />
- Vereinbarung zur prekären Nutzung auf bestimmte Dauer, beginnend am<br />
25. August 2<strong>01</strong>0 und endend zum 31. Dezember 2<strong>01</strong>0;<br />
- Kündigungsfrist des Nutzers: jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen;<br />
- Nutzungsentschädigung: 430 € pro Monat;<br />
- Energieverbrauchskosten zu Lasten des Nutzers;<br />
- der Nutzer zahlt den Energieverbrauch und trägt die üblichen Mieterlasten gemäß<br />
den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 7. Januar 2003 mit<br />
der V.o.G. Gemeindehaus Kettenis: Unterbringung der außerschulischen<br />
Betreuung Kettenis im Vereinshaus für das Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1<br />
Der Punkt wurde von der Tagesordnung zurückgezogen.<br />
Genehmigung von Straßenverläufen:<br />
a) Städtebauantrag der Gesellschaft LOTINVEST betreffend die Anlegung der<br />
Straßen und Fußwege in der Parzellierung Aachener Straße / Libermé /<br />
Feldstraße<br />
Dieser Straßenverlauf wurde bereits durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Rahmen des<br />
Parzellierungsantrages genehmigt.<br />
Das Projekt sieht die Anlage einer neuen, als Wohnzone ausgebauten Straße von ca.<br />
520 m Länge, die Schaffung von Gemeinschaftsplätzen sowie die Anlegung eines<br />
Fußweges zur Aachener Straße vor.<br />
Während der öffentlichen Untersuchung wurden vier schriftliche Bemerkungen (dabei<br />
ein Sammelschreiben mit 8 Unterschriften) eingereicht.<br />
Die Forderungen des Sammelschreibens zum Kanalisationsverlauf betreffen nicht die<br />
Parzellierung, sondern das diesbezügliche Kanalisationsprojekt in der Aachener<br />
Straße. Die <strong>Stadt</strong> teilt die Ansicht der Anwohner und ist bereits im Monat Mai bei der<br />
AIDE interveniert. <strong>Seite</strong>ns der Direktion der AIDE wurde der <strong>Stadt</strong> am 23. Juni 2<strong>01</strong>0<br />
bestätigt, dass das Projekt mit einer separaten Kanalisation ausnahmsweise durch<br />
die Gärten verlegt werden darf und die Hausanschlüsse, wie durch die Anwohner<br />
gewünscht, ohne Pumpen nach hinten erfolgen.<br />
Der Forderung, die gegenüberliegenden Grundstücke nicht durch Regenabwässer zu<br />
überlasten, wird durch eine entsprechend berechnete Dimensionierung des<br />
Überlaufes des Teiches, der als natürliches Staubecken dient, Rechnung getragen.<br />
Neben dem natürlichen Zulauf wird der Teich zudem ausschließlich über Dachwässer,<br />
welche selbst durch die vorgeschriebenen Hauszisternen gepuffert sind,<br />
gespeist. Die Straßen- und Parkflächen werden nicht in den Teich abfließen.