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Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen

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- pauschale Energiekostenbeteiligung von 200 € pro Monat im ersten Vertragsjahr;<br />

Anpassung ab dem 2. Vertragsjahr nach Auswertung der effektiven Energieverbrauchskosten;<br />

- Übliche Mieter- und Eigentümerlasten.<br />

Genehmigung der Vereinbarung für prekäre Nutzung der Mietwohnung Monschauer<br />

Straße 115<br />

Auf Grund eines Brandschadens in ihrem Wohnhaus soll eine <strong>Eupen</strong>er Familie<br />

vorübergehend und voraussichtlich <strong>bis</strong> Jahresende 2<strong>01</strong>0 im ehemaligen Forsthaus,<br />

Monschauer Straße 115, untergebracht werden.<br />

Wesentliche Punkte der Vereinbarung:<br />

- Vereinbarung zur prekären Nutzung auf bestimmte Dauer, beginnend am<br />

25. August 2<strong>01</strong>0 und endend zum 31. Dezember 2<strong>01</strong>0;<br />

- Kündigungsfrist des Nutzers: jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen;<br />

- Nutzungsentschädigung: 430 € pro Monat;<br />

- Energieverbrauchskosten zu Lasten des Nutzers;<br />

- der Nutzer zahlt den Energieverbrauch und trägt die üblichen Mieterlasten gemäß<br />

den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 7. Januar 2003 mit<br />

der V.o.G. Gemeindehaus Kettenis: Unterbringung der außerschulischen<br />

Betreuung Kettenis im Vereinshaus für das Schuljahr 2<strong>01</strong>0-2<strong>01</strong>1<br />

Der Punkt wurde von der Tagesordnung zurückgezogen.<br />

Genehmigung von Straßenverläufen:<br />

a) Städtebauantrag der Gesellschaft LOTINVEST betreffend die Anlegung der<br />

Straßen und Fußwege in der Parzellierung Aachener Straße / Libermé /<br />

Feldstraße<br />

Dieser Straßenverlauf wurde bereits durch den <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> im Rahmen des<br />

Parzellierungsantrages genehmigt.<br />

Das Projekt sieht die Anlage einer neuen, als Wohnzone ausgebauten Straße von ca.<br />

520 m Länge, die Schaffung von Gemeinschaftsplätzen sowie die Anlegung eines<br />

Fußweges zur Aachener Straße vor.<br />

Während der öffentlichen Untersuchung wurden vier schriftliche Bemerkungen (dabei<br />

ein Sammelschreiben mit 8 Unterschriften) eingereicht.<br />

Die Forderungen des Sammelschreibens zum Kanalisationsverlauf betreffen nicht die<br />

Parzellierung, sondern das diesbezügliche Kanalisationsprojekt in der Aachener<br />

Straße. Die <strong>Stadt</strong> teilt die Ansicht der Anwohner und ist bereits im Monat Mai bei der<br />

AIDE interveniert. <strong>Seite</strong>ns der Direktion der AIDE wurde der <strong>Stadt</strong> am 23. Juni 2<strong>01</strong>0<br />

bestätigt, dass das Projekt mit einer separaten Kanalisation ausnahmsweise durch<br />

die Gärten verlegt werden darf und die Hausanschlüsse, wie durch die Anwohner<br />

gewünscht, ohne Pumpen nach hinten erfolgen.<br />

Der Forderung, die gegenüberliegenden Grundstücke nicht durch Regenabwässer zu<br />

überlasten, wird durch eine entsprechend berechnete Dimensionierung des<br />

Überlaufes des Teiches, der als natürliches Staubecken dient, Rechnung getragen.<br />

Neben dem natürlichen Zulauf wird der Teich zudem ausschließlich über Dachwässer,<br />

welche selbst durch die vorgeschriebenen Hauszisternen gepuffert sind,<br />

gespeist. Die Straßen- und Parkflächen werden nicht in den Teich abfließen.

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