Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
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Anschließend bat Frau Niessen den Vorsitzenden bei der Aufsichtsbehörde die<br />
rechtliche Situation zweier Fragen prüfen zu lassen:<br />
� Ist es erforderlich, dass ein <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>smitglied bei einem Einspruch als<br />
Privatperson den Sitzungssaal bei Behandlung des Punktes verlassen muss?<br />
� Die gleiche Frage stellt sich, wenn eine Partei einen Einspruch eingereicht hat.<br />
Auf diese Fragen bemerkt Frau Marquet, Fachbereichsleiterin Lokale Behörden, in<br />
ihrer Stellungnahme, dass ein Interessenkonflikt nur dann besteht, wenn das Interesse<br />
direkt und persönlich ist (im Gegensatz zum kollektiven Interesse), materiell (und nicht<br />
moralisch), vorhanden und aktuell (und nicht hypothetisch oder eventuell).<br />
Aufgrund von Staatsraturteilen erklärt sie auf die erste Frage, dass die<br />
<strong>Stadt</strong>verordnete an der Beratung hätte teilnehmen dürfen, weil es sich bei der<br />
Genehmigung von Straßenverläufen in einer Parzellierung um ein kollektives Interesse<br />
handelt.<br />
Zur zweiten Frage hält sie fest, dass die Mitglieder einer Partei die Beratungen nicht<br />
verlassen müssen, wenn die Partei einen Einspruch eingelegt hat. In diesem Falle ist<br />
das Interesse vom Prinzip her kollektiv und nicht persönlich und direkt.<br />
Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme wird an alle Fraktionsführer in der<br />
Sitzung verteilt.<br />
Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung<br />
verschiedener Interkommunalen<br />
a) INTEROST<br />
Mit Schreiben vom 5. Oktober 2<strong>01</strong>0 lädt die Interkommunale INTEROST gemäß den<br />
Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur<br />
zweiten ordentlichen Generalversammlung am 21. Dezember 2<strong>01</strong>0 ein.<br />
Zur Tagesordnung stehen:<br />
1. Billigung des strategischen Plans 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3<br />
2. Finanzvorgang auf Eigenkapital<br />
3. Statutenänderungen<br />
4. Statutarische Ernennungen<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem strategischen Plan zu. Für die anderen Punkte der<br />
Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung, die nur zur Kenntnis<br />
genommen werden, können die Vertreter der <strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />
b) Interkommunale Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />
Das Kollegium nimmt Kenntnis des Schreibens der Interkommunalen Musikakademie<br />
der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 12 Oktober 2<strong>01</strong>0, womit diese zur<br />
ordentlichen Generalversammlung am Mittwoch, dem 24. November 2<strong>01</strong>0, in <strong>Eupen</strong><br />
einlädt.<br />
Zur Tagesordnung stehen:<br />
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden<br />
2. Bestätigung eines neuen Mitglieds im Verwaltungsrat<br />
3. Bilanz 2009/2<strong>01</strong>0, Resultatsrechnung 2009/2<strong>01</strong>0<br />
4. Entlastung des Betriebsrevisors und des Verwaltungsrates<br />
5. Begutachtung des Haushaltsplanes 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1<br />
6. Festlegung der Sitzungsgelder