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Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen

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Anschließend bat Frau Niessen den Vorsitzenden bei der Aufsichtsbehörde die<br />

rechtliche Situation zweier Fragen prüfen zu lassen:<br />

� Ist es erforderlich, dass ein <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong>smitglied bei einem Einspruch als<br />

Privatperson den Sitzungssaal bei Behandlung des Punktes verlassen muss?<br />

� Die gleiche Frage stellt sich, wenn eine Partei einen Einspruch eingereicht hat.<br />

Auf diese Fragen bemerkt Frau Marquet, Fachbereichsleiterin Lokale Behörden, in<br />

ihrer Stellungnahme, dass ein Interessenkonflikt nur dann besteht, wenn das Interesse<br />

direkt und persönlich ist (im Gegensatz zum kollektiven Interesse), materiell (und nicht<br />

moralisch), vorhanden und aktuell (und nicht hypothetisch oder eventuell).<br />

Aufgrund von Staatsraturteilen erklärt sie auf die erste Frage, dass die<br />

<strong>Stadt</strong>verordnete an der Beratung hätte teilnehmen dürfen, weil es sich bei der<br />

Genehmigung von Straßenverläufen in einer Parzellierung um ein kollektives Interesse<br />

handelt.<br />

Zur zweiten Frage hält sie fest, dass die Mitglieder einer Partei die Beratungen nicht<br />

verlassen müssen, wenn die Partei einen Einspruch eingelegt hat. In diesem Falle ist<br />

das Interesse vom Prinzip her kollektiv und nicht persönlich und direkt.<br />

Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme wird an alle Fraktionsführer in der<br />

Sitzung verteilt.<br />

Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung<br />

verschiedener Interkommunalen<br />

a) INTEROST<br />

Mit Schreiben vom 5. Oktober 2<strong>01</strong>0 lädt die Interkommunale INTEROST gemäß den<br />

Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur<br />

zweiten ordentlichen Generalversammlung am 21. Dezember 2<strong>01</strong>0 ein.<br />

Zur Tagesordnung stehen:<br />

1. Billigung des strategischen Plans 2<strong>01</strong>1-2<strong>01</strong>3<br />

2. Finanzvorgang auf Eigenkapital<br />

3. Statutenänderungen<br />

4. Statutarische Ernennungen<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> stimmt dem strategischen Plan zu. Für die anderen Punkte der<br />

Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung, die nur zur Kenntnis<br />

genommen werden, können die Vertreter der <strong>Stadt</strong> dann frei entscheiden.<br />

b) Interkommunale Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />

Das Kollegium nimmt Kenntnis des Schreibens der Interkommunalen Musikakademie<br />

der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 12 Oktober 2<strong>01</strong>0, womit diese zur<br />

ordentlichen Generalversammlung am Mittwoch, dem 24. November 2<strong>01</strong>0, in <strong>Eupen</strong><br />

einlädt.<br />

Zur Tagesordnung stehen:<br />

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden<br />

2. Bestätigung eines neuen Mitglieds im Verwaltungsrat<br />

3. Bilanz 2009/2<strong>01</strong>0, Resultatsrechnung 2009/2<strong>01</strong>0<br />

4. Entlastung des Betriebsrevisors und des Verwaltungsrates<br />

5. Begutachtung des Haushaltsplanes 2<strong>01</strong>0/2<strong>01</strong>1<br />

6. Festlegung der Sitzungsgelder

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