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Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen

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Erstellung eines Fluchtlinienplanes für den Binsterweg und die Obere Rottergasse<br />

Das Ausbau- und Kanalisierungsprojekt des Binsterweges sowie der Oberen<br />

Rottergasse erfordert die Erstellung eines Fluchtlinienplanes. Die Grundstücke<br />

Binsterweg 24 <strong>bis</strong> 26 sowie Obere Rottergasse 25 <strong>bis</strong> 55 sind dabei vom<br />

Fluchtlinienplan betroffen.<br />

SUN-Projekt: Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Erstellung eines<br />

Einzelhandelskonzeptes für die Unterstadt<br />

Auf Grund der <strong>bis</strong>herigen Erkenntnisse des Interreg IV-A Projektes SUN und<br />

insbesondere des Aktionsbereiches „Stärkung der lokalen Wirtschaft“ hat sich die<br />

Notwendigkeit eines nachhaltigen wirtschaftlichen Konzeptes für den<br />

Einzelhandelsstandort Unterstadt herausgestellt. Durch eine Analyse der aktuellen<br />

Situation soll unter Berücksichtigung des Standortes, der Kaufkraft sowie der sozialen<br />

Zusammensetzung des Viertels ein Konzept erstellt werden, das dazu dienen soll, den<br />

Standort Unterstadt nachhaltig zu beleben und zu stärken.<br />

Das Lastenheft wurde dabei in enger Zusammenarbeit mit dem Rat für<br />

<strong>Stadt</strong>marketing erstellt.<br />

Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag, der im Verhandlungsverfahren ohne<br />

Veröffentlichung vergeben wird.<br />

Übertragung eines Erbpachtrechts an die V.o.G. Bischöfliche Schulen in der<br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft Schulgebäude Kaperberg 2-4<br />

Vor dem Hintergrund des geplanten Bauvorhabens der V.o.G. Bischöfliche Schulen in<br />

der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird dem Schulträger das Schulgebäude<br />

Kaperberg 2-4 zu nachstehenden Bedingungen in Erbpacht übertragen:<br />

a) Gegenstand der Erbpachtübertragung sind die Parzellen, eingetragen im Kataster<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> unter Gemarkung 1, Flur D Nummern:<br />

- 21 F (teilweise), Schulgebäude gelegen Kaperberg 2-4, groß 6.593 m², mit<br />

Ausklammerung des Altbaus mit einer Fläche von 1.100 m², welcher im<br />

städtischen Eigentum verbleibt<br />

- 15 A, Bauplatz gelegen Kaperberg, groß 402m²<br />

- 21 E, Trafokabine gelegen Kaperberg +2/4, groß 12m²<br />

b) Dauer: 50 Jahre, beginnend zum 1. Januar 2<strong>01</strong>1<br />

c) Die Immobiliengüter werden der Erbpächterin zu Schulzwecken überlassen<br />

d) Erbpachtentschädigung: 1 € pro Jahr<br />

e) Einräumung eines Durchgangs-/Durchfahrtsrechts über die Toreinfahrt des Altbaus<br />

f) Unterhalt und Verbrauchskosten zu Lasten der Erbpächterin<br />

Genehmigung von Haushaltsplananpassungen der Kirchenfabriken:<br />

a) Sankt Joseph: Nr. 1/2<strong>01</strong>0<br />

Ursprünglicher Haushaltsplan:........................................... 149.255,04€<br />

Erhöhung/Verminderung der Kredite:..........................+ 7.200,00 €<br />

Neues Ergebnis:................................................................................2<strong>01</strong>.455,04 €<br />

Auf Grund des Überschusses 2009 verringert sich der städtische Zuschuss um<br />

16.805,91 € auf 103.479,13 €.<br />

b) Sankt Katharina: Nr. 1/2<strong>01</strong>1<br />

Ursprünglicher Haushaltsplan:...............................................85.056,98€<br />

Erhöhung/Verminderung der Kredite: - 20.050,00 €<br />

Neues Ergebnis:...................................................................................65.006,98 €<br />

Der städtische Zuschuss verringert sich um 10.038,96 € auf 30.904,45 €.

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