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Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen

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Die Anwendung dieser Bestimmungen darf nicht zu einem niedrigeren<br />

Indexkoeffizienten als der des Vorjahres führen und der nach Anwendung des<br />

Indexkoeffizienten erhaltene Entschädigungsbeitrag wird auf Hundertstel auf- oder<br />

abgerundet, je nachdem, ob die Ziffer der Tausendstel 5 erreicht oder nicht.<br />

Der Betrag beläuft sich nach dieser Anpassung momentan auf 0,20 €.<br />

Die Kilometerentschädigung zur Benutzung des Fahrrades auf dem Arbeitsweg wird<br />

deshalb auf einen Höchstbetrag von 0,145 €, der entsprechend den Bestimmungen<br />

von Artikel 178 des Einkommenssteuergesetzbuches 1992 jährlich dem Index der<br />

Verbraucherpreise des Königreichs angepasst wird, pro tatsächlich zurückgelegten<br />

Kilometer festgelegt.<br />

STÄDTISCHE GRUNDSCHULEN: Genehmigung der Neubauprojekte für die<br />

Städtische Grundschule Unterstadt und die Städtische Grundschule für<br />

französischsprachige Kinder im Rahmen des PPP-Vorhabens der<br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft - Vertragliche Vereinbarungen<br />

Am 3. Dezember 2<strong>01</strong>0 fand ein Gespräch mit der Regierung statt. Es wurden u. a.<br />

folgende Punkte behandelt:<br />

- Anpassung Fusionsvertrag<br />

- Verfassen eines Vertrages zur PPP-Infrastruktur mit den Elementen SGU-ECEF-<br />

RZKB<br />

- Vollmacht der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> zugunsten der DG<br />

- Garantieerklärung der DG zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

Die Regierung wird folgende Verträge bezüglich der <strong>Eupen</strong>er Grundschulen<br />

unterschreiben:<br />

1. den eigentlichen Projektvertrag<br />

2. den Reinigungsvertrag<br />

3. die Finanzierungsnebenvereinbarung<br />

4. die Schiedsgutachterabrede für den Projektvertrag<br />

5. die Schiedsgutachterabrede für den Reinigungsvertrag<br />

6. die Service-Level-Vereinbarung für den Projektvertrag<br />

7. die Service-Level-Vereinbarung für den Reinigungsvertrag<br />

Diese Verträge wird die <strong>Stadt</strong> nach Fertigstellung der Gebäude übernehmen, wobei<br />

die Regierung sich verpflichtet:<br />

1. der <strong>Stadt</strong> das Eigentum an den Schulen und Grundstücken zu übertragen;<br />

2. 80 Prozent der Herstellungsvergütung direkt an den Auftragnehmer zu zahlen;<br />

3. 80 Prozent der Bauinstandsetzungsvergütung direkt an den Auftragnehmer zu<br />

zahlen;<br />

4. bei beiden Vergütungen für die restlichen 20 Prozent der <strong>Stadt</strong> zu bürgen.<br />

Diesbezüglich wird ein Vertrag zwischen der <strong>Stadt</strong> und der DG abgeschlossen. Die<br />

DG wird eine Erklärung über Zahlungsgarantie zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

unterzeichnen.<br />

Die Verträge mit dem Auftragnehmer werden am 21. Dezember 2<strong>01</strong>0 von der<br />

Regierung unterschrieben.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> erteilt der DG eine Vollmacht, die <strong>Stadt</strong> im Rahmen des „PPP-<br />

Projektes Schulen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>“ beim Abschluss der entsprechenden Verträge mit<br />

dem Auftragnehmer zu vertreten und diese Verträge für die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />

abzuschließen.

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