Teil 01 Zentralverwaltung Stadtrat Seite 1 bis 81 - Stadt Eupen
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Die Anwendung dieser Bestimmungen darf nicht zu einem niedrigeren<br />
Indexkoeffizienten als der des Vorjahres führen und der nach Anwendung des<br />
Indexkoeffizienten erhaltene Entschädigungsbeitrag wird auf Hundertstel auf- oder<br />
abgerundet, je nachdem, ob die Ziffer der Tausendstel 5 erreicht oder nicht.<br />
Der Betrag beläuft sich nach dieser Anpassung momentan auf 0,20 €.<br />
Die Kilometerentschädigung zur Benutzung des Fahrrades auf dem Arbeitsweg wird<br />
deshalb auf einen Höchstbetrag von 0,145 €, der entsprechend den Bestimmungen<br />
von Artikel 178 des Einkommenssteuergesetzbuches 1992 jährlich dem Index der<br />
Verbraucherpreise des Königreichs angepasst wird, pro tatsächlich zurückgelegten<br />
Kilometer festgelegt.<br />
STÄDTISCHE GRUNDSCHULEN: Genehmigung der Neubauprojekte für die<br />
Städtische Grundschule Unterstadt und die Städtische Grundschule für<br />
französischsprachige Kinder im Rahmen des PPP-Vorhabens der<br />
Deutschsprachigen Gemeinschaft - Vertragliche Vereinbarungen<br />
Am 3. Dezember 2<strong>01</strong>0 fand ein Gespräch mit der Regierung statt. Es wurden u. a.<br />
folgende Punkte behandelt:<br />
- Anpassung Fusionsvertrag<br />
- Verfassen eines Vertrages zur PPP-Infrastruktur mit den Elementen SGU-ECEF-<br />
RZKB<br />
- Vollmacht der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> zugunsten der DG<br />
- Garantieerklärung der DG zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
Die Regierung wird folgende Verträge bezüglich der <strong>Eupen</strong>er Grundschulen<br />
unterschreiben:<br />
1. den eigentlichen Projektvertrag<br />
2. den Reinigungsvertrag<br />
3. die Finanzierungsnebenvereinbarung<br />
4. die Schiedsgutachterabrede für den Projektvertrag<br />
5. die Schiedsgutachterabrede für den Reinigungsvertrag<br />
6. die Service-Level-Vereinbarung für den Projektvertrag<br />
7. die Service-Level-Vereinbarung für den Reinigungsvertrag<br />
Diese Verträge wird die <strong>Stadt</strong> nach Fertigstellung der Gebäude übernehmen, wobei<br />
die Regierung sich verpflichtet:<br />
1. der <strong>Stadt</strong> das Eigentum an den Schulen und Grundstücken zu übertragen;<br />
2. 80 Prozent der Herstellungsvergütung direkt an den Auftragnehmer zu zahlen;<br />
3. 80 Prozent der Bauinstandsetzungsvergütung direkt an den Auftragnehmer zu<br />
zahlen;<br />
4. bei beiden Vergütungen für die restlichen 20 Prozent der <strong>Stadt</strong> zu bürgen.<br />
Diesbezüglich wird ein Vertrag zwischen der <strong>Stadt</strong> und der DG abgeschlossen. Die<br />
DG wird eine Erklärung über Zahlungsgarantie zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
unterzeichnen.<br />
Die Verträge mit dem Auftragnehmer werden am 21. Dezember 2<strong>01</strong>0 von der<br />
Regierung unterschrieben.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> erteilt der DG eine Vollmacht, die <strong>Stadt</strong> im Rahmen des „PPP-<br />
Projektes Schulen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>“ beim Abschluss der entsprechenden Verträge mit<br />
dem Auftragnehmer zu vertreten und diese Verträge für die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong><br />
abzuschließen.