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80 RECHT UND SOZIALES<br />
TESTAMENTE, VOLLMACHTEN,<br />
VERSICHERUNGEN<br />
UND SO WEITER ...<br />
© naruedom<br />
Gleichwohl die Konfrontation mit der Endlichkeit des eigenen Lebens oder<br />
zumindest der eigenen Gesundheit etwas Unschönes ist, das gerne lange beiseite-<br />
oder zumindest aufgeschoben wird, muss der Verantwortungsträger,<br />
insbesondere als Elternteil, die damit in Zusammenhang stehenden Probleme<br />
in Angriff nehmen.<br />
Text Wolf von Rosenstiel<br />
Leider gibt es einige Verfügungen, die errichtet werden<br />
sollten. Bezüglich der eigenen Gesundheit und<br />
der Betreuung der Familie, zunächst die Errichtung<br />
einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht sowie einer<br />
Patienten- und einer Sorgerechtsverfügung. Darin<br />
wird geklärt, was zu tun ist, wenn der Verfasser durch<br />
Krankheit oder Unfall plötzlich nicht mehr in der Lage<br />
ist, für sich und seine Kinder zu sorgen. Was bei Ausfall<br />
einer Person auch bei einer intakten Beziehung bereits<br />
schwierig zu regeln ist, gerade falls die Partner nicht<br />
verheiratet sind, trifft umso mehr auf Alleinerziehende<br />
zu. Also sollte beizeiten formuliert werden, wer sich<br />
im Fall der Fälle um Kinder, Geschäft und Fragen wie<br />
Betreuung und Vermögenssorge kümmern soll. Da ist<br />
zunächst die Vorsorgevollmacht. In dieser erklärt der<br />
Verfügende, wer, wenn er ausfällt, seine Vertretung<br />
übernimmt, und zwar in allen wichtigen Fragen, seien<br />
es Behörden, Banken oder Ärzte. Hier sollten am besten<br />
gleich mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt<br />
werden, von denen man zumindest bei einer annehmen<br />
kann, dass sie auch in einigen Jahren noch in der<br />
Lage ist, die zugedachten Aufgaben auch auszuführen.<br />
Das hat den unschätzbaren Vorteil, dass nicht ein<br />
amtlicher Betreuer ohne Einblick in die eigenen per-