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Programmheft222

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88 Datenschutz / Teilnahmebedingungen

VHS Grafschaft Bentheim – Datenschutzbestimmungen

1. Verantwortlichkeit für den Datenschutz

Die VHS Grafschaft Bentheim, Bernhard-Niehues-Straße

49, 48529 Nordhorn (nachfolgend

„VHS“ oder „wir“ genannt) ist Verantwortliche im

Sinne des Datenschutzrechts.

2. Kursanmeldung

Die auf der Anmeldekarte/im Anmeldebogen abgefragten

Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher

Maßnahmen und zur Vertragserfüllung

verwendet. Hierbei wird zwischen zwingend anzugebenden

Daten (durch Sternchen gekennzeichnet) und

freiwillig anzugebenden Daten unterschieden. Ohne

die zwingend anzugebenden Daten (Name, Adresse,

Geburtsjahr) kann kein Vertrag geschlossen werden.

Ihr Geburtsjahr erheben wir, um sicherzustellen, dass

Sie volljährig sind, bzw. bei Minderjährigkeit etwaige

Vorkehrungen zu treffen. Für besondere Kurse,

z.B. Babykurse, kann die Angabe des Geburtsdatums

zwingend erforderlich sein.

Die Abfrage Ihrer Festnetz- bzw. Mobilfunknummer

erfolgt in unserem berechtigten Interesse, Sie bei

Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können.

Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen,

können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig erreichen. Auch

die weiteren freiwilligen Angaben werden ausschließlich

zur Vertragsdurchführung verwendet.

Durch Angabe von IBAN, Name und Vorname des

Kontoinhabers können Sie uns ein Lastschriftmandat

erteilen. Ist der Lastschriftmandatbogen abtrennbar,

müssen Sie zur Zuordnung nochmals Ihren vollständigen

Namen und Ihre Adresse angeben. Die freiwilligen

Zusatzangaben dienen ebenfalls der Durchführung

des Lastschriftmandats. Wenn Sie uns die

zwingend erforderlichen Bankdaten nicht bereitstellen,

erfolgt keine Lastschrift und Sie müssen die Zahlung

des Kursbeitrags anderweitig veranlassen. Den

Lastschriftmandatbogen können Sie auch auf unserer

Homepage herunterladen.

Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden

elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden

Datenbanken und Anwendungen können durch von

uns beauftragte IT- Dienstleister betreut werden. Die

Bereitstellung Ihrer Daten durch Sie ist weder gesetzlich

noch vertraglich vorgeschrieben. Die Nichtangabe

von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.

3. Newsletter

Sie können uns eine Einwilligung erteilen, Ihre E-Mailadresse

zur Zusendung von Werbeinformationen der

VHS zu verwenden. Ohne Einwilligung werden wir

Ihre E-Mailadresse nicht für diesen Zweck nutzen.

Die Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung

für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf

können Sie uns über jedweden Kommunikationskanal

(z.B. Brief, E-Mail, Link im Newsletter) mitteilen.

4. Weitergabe Ihrer Daten

Wir geben Ihren Namen, E-Mailadresse und – soweit

angegeben – Telefonnummer, an den jeweiligen Kursleiter

zur Vorbereitung und Durchführung des Kurses

weiter. Dies umfasst auch die Kontaktaufnahme bei

Änderungen. Für die Teilnahme an zertifizierten

Prüfungen und Abschlüssen (z.B. Cambridge- oder

Telc-Sprachprüfungen, IHK-Prüfungen, Vhs Xpert,

vhsConcept, Finanzbuchhalter, Schulabschlüssen)

leiten wir die hierzu erforderlichen Daten an die Prüfungsinstitute

weiter. Diese Übermittlungen dienen

der Vertragserfüllung. Für die Teilnahme an Integrationskursen

müssen wir Ihren Namen und erforderliche

Kontaktdaten an das Bundesamt für Migration und

Flüchtlinge (kurz „BAMF“) weitergeben. Ferner kann

bei Landesmittelkursen und solchen, welche durch

die Agentur für Arbeit gefördert werden, eine Übermittlung

an Behörden erforderlich sein. Das Gleiche

gilt für die Teilnahme an Arbeitsmarktmaßnahmen im

Auftrag des Jobcenters Grafschaft Bentheim. Diese

Übermittlungen beruhen auf einer rechtlichen oder

vertraglichen Verpflichtung.

Befinden Sie sich mit einer Zahlung in Verzug, behalten

wir uns vor, Ihre Daten (Name, Anschrift,

Geburtsjahr) an einen Inkassodienstleister zur Durchsetzung

der Forderung als berechtigtes Interesse weiterzuleiten.

5. Kontaktaufnahme

Wenn Sie uns eine Nachricht senden, nutzt die VHS

die angegebenen Kontaktdaten zur Beantwortung und

Bearbeitung Ihres Anliegens. Die Bereitstellung Ihrer

Daten erfolgt abhängig von Ihrem Anliegen und Ihrer

Stellung als Interessent oder Kursteilnehmer zur

Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur

Vertragserfüllung.

6. Speicherdauer und Löschung

Nach Vertragsabwicklung werden Ihre Daten gelöscht,

es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

In diesem Fall werden diese Daten bis zu 10

Jahre aufbewahrt. Ihre Daten werden für jegliche andere

Verwendung außer ggf. zulässiger Postwerbung

gesperrt. Mitgeteilte Bankdaten werden nach Widerruf

der Einzugsermächtigung, erfolgreicher Bezahlung des

Kursbeitrags bzw. bei Dauerlastschriftmandaten 36

Monate nach letztmaliger Inanspruchnahme gelöscht.

Ihre Daten, die Sie uns im Rahmen der Nutzung

unserer Kontaktdaten bereitgestellt haben, werden

gelöscht, sobald die Kommunikation beendet beziehungsweise

Ihr Anliegen vollständig geklärt ist und

diese Daten nicht zugleich zu Vertragszwecken erhoben

worden sind. Kommunikation zur Geltendmachung

von Rechtsansprüchen wird für die Dauer der

jeweiligen Verjährungsfrist gespeichert.

7. Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht, kostenfrei Auskunft

über die bei der VHS gespeicherten Daten zu erhalten,

unrichtige Daten zu korrigieren sowie Daten sperren

oder löschen zu lassen. Ferner können Sie den Datenverarbeitungen

widersprechen und Ihre Daten durch

uns auf jemand anderen übertragen lassen. Weiterhin

haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde

zu beschweren.

Datenschutzbeauftragter der VHS Grafschaft Bentheim:

Kim Schoen, ITEBO GmbH,

Servicebereich Datenschutz & IT-Sicherheit,

Stüvestraße 26, 49076 Osnabrück,

E-Mail: dsb@itebo.de, Telefon: 0541-9631-222

Teilnehmen an VHS-Veranstaltungen

Die Volkshochschule Grafschaft Bentheim ist eine öffentlich

verantwortete und kommunale Weiterbildungseinrichtung

für den Landkreis Grafschaft Bentheim. Sie wendet

sich vor allem an Erwachsene und Heranwachsende und

ist ein Dienstleistungsunternehmen für Bildung und Kultur.

Sie können sich telefonisch, schriftlich per Email / Anmeldekarte

oder online über die VHS-Homepage www.

vhs-grafschaft-bentheim.de anmelden.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs

berücksichtigt.

Die VHS schickt Ihnen grundsätzlich keine Anmeldebestätigung,

auch nicht für Wochenendveranstaltungen. Sie

werden nur benachrichtigt, wenn die Veranstaltung bereits

ausgebucht ist oder nicht wie angeboten stattfindet. Mit

der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der angegebenen

Kursgebühr.

Diese und alle weiteren Regelungen entnehmen Sie bitte

unseren

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(Stand 01.12.2020)

I. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule

Grafschaft Bentheim (VHS), auch für solche,

die im Wege der elektronischen Datenübermittlung

durchgeführt werden.

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als

Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine

Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als

Vermittler auf.

(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche

Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprach-

lichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen

auch für weibliche Beteiligte und für juristische

Personen.

(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen

und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen

AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht

bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der

Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen

Form (Telefax, E-Mail, Online-Anmeldung

über die Homepage der VHS). Erklärungen der VHS genügen

der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene

Formularbestätigung verwendet wird.

II. Anmeldung

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Telefonische Anmeldungen sind abweichend von I Abs.

4 möglich und sind verbindlich.

(3) Ausgenommen davon sind Veranstaltungen, für die gesonderte

Anmeldemodalitäten gelten, wie z.B. langfristige

Lehrgänge, Tagungen, Zusatzausbildungen sowie

Prüfungsanmeldungen (die Angaben hierzu finden Sie in

den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen).

(4) Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 2 Wochen lang

gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag

kommt durch Annahmeerklärung der VHS zustande.

Diese gilt als gegeben, wenn der Anmeldende keine anderweitige

Nachricht der VHS erhält. Für die Durchführung

der Veranstaltung gilt VII Abs. 1.

(5) Anmeldungen zu Lehrgängen sind nur schriftlich mit

einem speziellen Formular möglich, das von der VHS angefordert

werden kann. Es gelten die darin abgedruckten

Teilnahmemodalitäten.

(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften

wird durch diese Regelung nicht berührt.

III. Vertragspartner und Teilnehmer

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche

Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als

Veranstalter und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet.

Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme

auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese

ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung

in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung

der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen

Grund verweigern.

(2) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder

sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(3) Der Anmeldende hat dafür einzustehen, dass der Teilnehmer

die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen

erfüllt und die Pflichten eines Teilnehmers, insbesondere

die Pflichten aus VII Abs.4 einhält.

IV. Gebühr

(1) Die Veranstaltungsgebühren sind jeweils im Programmheft

ausgedruckt und können neben der reinen Kursgebühr

auch anteilige Kosten für Mieten etc. enthalten.

Zusatzkosten für Lernmittel, Prüfungsgebühren oder Materialverbrauchskosten

sind regelmäßig nicht in den Veranstaltungsgebühren

enthalten und fallen zusätzlich an.

(2) Die Gebühr entsteht mit Anmeldung zur Veranstaltung

und wird fällig

a. mit dem Erhalt der Rechnung über die Kursgebühr

bzw. der Lastschrift,

b. bei Einzelveranstaltungen mit dem Eintritt.

(3) Alle Veranstaltungen mit besonderen Teilnahmebedingungen,

die von den Teilnehmern durch Unterschrift anerkannt

werden, bleiben davon unberührt.

(4) Erfolgt die Anmeldung zu einer Veranstaltung erst nach

deren Beginn, kann eine anteilige Gebühr festgesetzt

werden.

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