Programmheft222
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88 Datenschutz / Teilnahmebedingungen
VHS Grafschaft Bentheim – Datenschutzbestimmungen
1. Verantwortlichkeit für den Datenschutz
Die VHS Grafschaft Bentheim, Bernhard-Niehues-Straße
49, 48529 Nordhorn (nachfolgend
„VHS“ oder „wir“ genannt) ist Verantwortliche im
Sinne des Datenschutzrechts.
2. Kursanmeldung
Die auf der Anmeldekarte/im Anmeldebogen abgefragten
Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher
Maßnahmen und zur Vertragserfüllung
verwendet. Hierbei wird zwischen zwingend anzugebenden
Daten (durch Sternchen gekennzeichnet) und
freiwillig anzugebenden Daten unterschieden. Ohne
die zwingend anzugebenden Daten (Name, Adresse,
Geburtsjahr) kann kein Vertrag geschlossen werden.
Ihr Geburtsjahr erheben wir, um sicherzustellen, dass
Sie volljährig sind, bzw. bei Minderjährigkeit etwaige
Vorkehrungen zu treffen. Für besondere Kurse,
z.B. Babykurse, kann die Angabe des Geburtsdatums
zwingend erforderlich sein.
Die Abfrage Ihrer Festnetz- bzw. Mobilfunknummer
erfolgt in unserem berechtigten Interesse, Sie bei
Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können.
Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen,
können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig erreichen. Auch
die weiteren freiwilligen Angaben werden ausschließlich
zur Vertragsdurchführung verwendet.
Durch Angabe von IBAN, Name und Vorname des
Kontoinhabers können Sie uns ein Lastschriftmandat
erteilen. Ist der Lastschriftmandatbogen abtrennbar,
müssen Sie zur Zuordnung nochmals Ihren vollständigen
Namen und Ihre Adresse angeben. Die freiwilligen
Zusatzangaben dienen ebenfalls der Durchführung
des Lastschriftmandats. Wenn Sie uns die
zwingend erforderlichen Bankdaten nicht bereitstellen,
erfolgt keine Lastschrift und Sie müssen die Zahlung
des Kursbeitrags anderweitig veranlassen. Den
Lastschriftmandatbogen können Sie auch auf unserer
Homepage herunterladen.
Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden
elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden
Datenbanken und Anwendungen können durch von
uns beauftragte IT- Dienstleister betreut werden. Die
Bereitstellung Ihrer Daten durch Sie ist weder gesetzlich
noch vertraglich vorgeschrieben. Die Nichtangabe
von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.
3. Newsletter
Sie können uns eine Einwilligung erteilen, Ihre E-Mailadresse
zur Zusendung von Werbeinformationen der
VHS zu verwenden. Ohne Einwilligung werden wir
Ihre E-Mailadresse nicht für diesen Zweck nutzen.
Die Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf
können Sie uns über jedweden Kommunikationskanal
(z.B. Brief, E-Mail, Link im Newsletter) mitteilen.
4. Weitergabe Ihrer Daten
Wir geben Ihren Namen, E-Mailadresse und – soweit
angegeben – Telefonnummer, an den jeweiligen Kursleiter
zur Vorbereitung und Durchführung des Kurses
weiter. Dies umfasst auch die Kontaktaufnahme bei
Änderungen. Für die Teilnahme an zertifizierten
Prüfungen und Abschlüssen (z.B. Cambridge- oder
Telc-Sprachprüfungen, IHK-Prüfungen, Vhs Xpert,
vhsConcept, Finanzbuchhalter, Schulabschlüssen)
leiten wir die hierzu erforderlichen Daten an die Prüfungsinstitute
weiter. Diese Übermittlungen dienen
der Vertragserfüllung. Für die Teilnahme an Integrationskursen
müssen wir Ihren Namen und erforderliche
Kontaktdaten an das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (kurz „BAMF“) weitergeben. Ferner kann
bei Landesmittelkursen und solchen, welche durch
die Agentur für Arbeit gefördert werden, eine Übermittlung
an Behörden erforderlich sein. Das Gleiche
gilt für die Teilnahme an Arbeitsmarktmaßnahmen im
Auftrag des Jobcenters Grafschaft Bentheim. Diese
Übermittlungen beruhen auf einer rechtlichen oder
vertraglichen Verpflichtung.
Befinden Sie sich mit einer Zahlung in Verzug, behalten
wir uns vor, Ihre Daten (Name, Anschrift,
Geburtsjahr) an einen Inkassodienstleister zur Durchsetzung
der Forderung als berechtigtes Interesse weiterzuleiten.
5. Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns eine Nachricht senden, nutzt die VHS
die angegebenen Kontaktdaten zur Beantwortung und
Bearbeitung Ihres Anliegens. Die Bereitstellung Ihrer
Daten erfolgt abhängig von Ihrem Anliegen und Ihrer
Stellung als Interessent oder Kursteilnehmer zur
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur
Vertragserfüllung.
6. Speicherdauer und Löschung
Nach Vertragsabwicklung werden Ihre Daten gelöscht,
es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
In diesem Fall werden diese Daten bis zu 10
Jahre aufbewahrt. Ihre Daten werden für jegliche andere
Verwendung außer ggf. zulässiger Postwerbung
gesperrt. Mitgeteilte Bankdaten werden nach Widerruf
der Einzugsermächtigung, erfolgreicher Bezahlung des
Kursbeitrags bzw. bei Dauerlastschriftmandaten 36
Monate nach letztmaliger Inanspruchnahme gelöscht.
Ihre Daten, die Sie uns im Rahmen der Nutzung
unserer Kontaktdaten bereitgestellt haben, werden
gelöscht, sobald die Kommunikation beendet beziehungsweise
Ihr Anliegen vollständig geklärt ist und
diese Daten nicht zugleich zu Vertragszwecken erhoben
worden sind. Kommunikation zur Geltendmachung
von Rechtsansprüchen wird für die Dauer der
jeweiligen Verjährungsfrist gespeichert.
7. Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht, kostenfrei Auskunft
über die bei der VHS gespeicherten Daten zu erhalten,
unrichtige Daten zu korrigieren sowie Daten sperren
oder löschen zu lassen. Ferner können Sie den Datenverarbeitungen
widersprechen und Ihre Daten durch
uns auf jemand anderen übertragen lassen. Weiterhin
haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde
zu beschweren.
Datenschutzbeauftragter der VHS Grafschaft Bentheim:
Kim Schoen, ITEBO GmbH,
Servicebereich Datenschutz & IT-Sicherheit,
Stüvestraße 26, 49076 Osnabrück,
E-Mail: dsb@itebo.de, Telefon: 0541-9631-222
Teilnehmen an VHS-Veranstaltungen
Die Volkshochschule Grafschaft Bentheim ist eine öffentlich
verantwortete und kommunale Weiterbildungseinrichtung
für den Landkreis Grafschaft Bentheim. Sie wendet
sich vor allem an Erwachsene und Heranwachsende und
ist ein Dienstleistungsunternehmen für Bildung und Kultur.
Sie können sich telefonisch, schriftlich per Email / Anmeldekarte
oder online über die VHS-Homepage www.
vhs-grafschaft-bentheim.de anmelden.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs
berücksichtigt.
Die VHS schickt Ihnen grundsätzlich keine Anmeldebestätigung,
auch nicht für Wochenendveranstaltungen. Sie
werden nur benachrichtigt, wenn die Veranstaltung bereits
ausgebucht ist oder nicht wie angeboten stattfindet. Mit
der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der angegebenen
Kursgebühr.
Diese und alle weiteren Regelungen entnehmen Sie bitte
unseren
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
(Stand 01.12.2020)
I. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule
Grafschaft Bentheim (VHS), auch für solche,
die im Wege der elektronischen Datenübermittlung
durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als
Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine
Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als
Vermittler auf.
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche
Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprach-
lichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen
auch für weibliche Beteiligte und für juristische
Personen.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen
und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen
AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht
bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der
Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen
Form (Telefax, E-Mail, Online-Anmeldung
über die Homepage der VHS). Erklärungen der VHS genügen
der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene
Formularbestätigung verwendet wird.
II. Anmeldung
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Telefonische Anmeldungen sind abweichend von I Abs.
4 möglich und sind verbindlich.
(3) Ausgenommen davon sind Veranstaltungen, für die gesonderte
Anmeldemodalitäten gelten, wie z.B. langfristige
Lehrgänge, Tagungen, Zusatzausbildungen sowie
Prüfungsanmeldungen (die Angaben hierzu finden Sie in
den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen).
(4) Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 2 Wochen lang
gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag
kommt durch Annahmeerklärung der VHS zustande.
Diese gilt als gegeben, wenn der Anmeldende keine anderweitige
Nachricht der VHS erhält. Für die Durchführung
der Veranstaltung gilt VII Abs. 1.
(5) Anmeldungen zu Lehrgängen sind nur schriftlich mit
einem speziellen Formular möglich, das von der VHS angefordert
werden kann. Es gelten die darin abgedruckten
Teilnahmemodalitäten.
(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
wird durch diese Regelung nicht berührt.
III. Vertragspartner und Teilnehmer
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche
Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als
Veranstalter und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet.
Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme
auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese
ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung
in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung
der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen
Grund verweigern.
(2) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder
sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(3) Der Anmeldende hat dafür einzustehen, dass der Teilnehmer
die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen
erfüllt und die Pflichten eines Teilnehmers, insbesondere
die Pflichten aus VII Abs.4 einhält.
IV. Gebühr
(1) Die Veranstaltungsgebühren sind jeweils im Programmheft
ausgedruckt und können neben der reinen Kursgebühr
auch anteilige Kosten für Mieten etc. enthalten.
Zusatzkosten für Lernmittel, Prüfungsgebühren oder Materialverbrauchskosten
sind regelmäßig nicht in den Veranstaltungsgebühren
enthalten und fallen zusätzlich an.
(2) Die Gebühr entsteht mit Anmeldung zur Veranstaltung
und wird fällig
a. mit dem Erhalt der Rechnung über die Kursgebühr
bzw. der Lastschrift,
b. bei Einzelveranstaltungen mit dem Eintritt.
(3) Alle Veranstaltungen mit besonderen Teilnahmebedingungen,
die von den Teilnehmern durch Unterschrift anerkannt
werden, bleiben davon unberührt.
(4) Erfolgt die Anmeldung zu einer Veranstaltung erst nach
deren Beginn, kann eine anteilige Gebühr festgesetzt
werden.