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Programmheft222

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Lernförderung 9

Lern- und Sprachförderung

für Schüler und Schülerinnen aller Schulformen

Lernförderung nach BuT

Die Lernförderung wird im Rahmen des Bildungsund

Teilhabepaketes durchgeführt und funktioniert

wie eine Art Nachhilfe. Sie hat das Ziel, schulische

Probleme von Kindern und Jugendlichen abzubauen,

damit die wesentlichen Lernziele erreicht werden und

Versetzungen und Schulabschlüsse nicht länger gefährdet

sind.

Die Koordination und Durchführung der Lernförderung

in der Grafschaft Bentheim übernimmt die Volkshochschule

Grafschaft Bentheim bzw. das Mehrgenerationenhaus

für die Samtgemeinde Emlichheim.

Auskunft und Information:

Walburga Berling

Koordinatorin

Tel. 05921/8365-42

E-Mail: berling@

vhs-nordhorn.de

Fenna Grönniger

Verwaltung

Tel. 05921/8365-21

groenniger@

vhs-nordhorn.de

Karola Langenhoff

Fachbereichsleiterin

Tel. 05921/8365-17

langenhoff@

vhs-nordhorn.de

Die Lernförderung findet nach dem regulären Unterricht

statt und kann in allen Fächern erteilt werden.

Es ist sowohl Einzelförderung als auch Förderung in

Kleingruppen möglich. Eine enge Zusammenarbeit

mit den Lehrkräften sichert die erfolgsorientierte Förderung.

Die Lernförderung findet in den Räumen der

Schule statt, im Einzelfall auch zu Hause oder in der

VHS.

Deutsch intensiv

Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht

Deutsch ist und die noch nicht länger als 12 Monate

in der Grafschaft wohnen, können aus den freiwilligen

kommunalen Mitteln des Landkreises Grafschaft

Bentheim eine Deutschförderung „Deutsch intensiv“

im Umfang von 40 Stunden erhalten.

Der Antrag auf einen „Deutschkurs intensiv“ wird

von den Schulen direkt bei der Volkshochschule Grafschaft

Bentheim gestellt. Vorrangig ist aber immer zu

prüfen, ob eine Lernförderung aus dem Bildungs- und

Teilhabepaket erfolgen kann.

Wer kann Lernförderung beantragen?

Anspruch auf Übernahme der Kosten der Lernförderung haben Schüler*innen

bis 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende

Schule besuchen und aus Familien kommen, die Leistungen nach

• SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

• SGB XII (Sozialhilfe)

• BKGG (Kinderzuschlag zum Kindergeld)

• WoGG (Wohngeld) oder

• AsylbLG (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

erhalten.

Wie wird die Lernförderung beantragt?

Antragsformulare gibt es in den Schulen, beim Jobcenter und bei der VHS.

Der Antrag ist von den Eltern, der Schule und der zuständigen Lehrkraft auszufüllen.

Die Lehrkraft bestätigt, wie viel zusätzliche Förderung benötigt

wird. Der Antrag wird dann beim Jobcenter oder dem Sozialamt der Gemeinde

eingereicht.

Weitere Informationen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

finden Sie auf der Website des Jobcenters Grafschaft Bentheim.

Werden Sie Lernförderer/-in

Die VHS ist die „Koordinierungsstelle Lernförderung“ im Rahmen des Bildungs- und

Teilhabepakets (BuT) für Schülerinnen und Schüler des Landkreises Grafschaft Bentheim.

Die VHS sucht laufend engagierte Nachhilfelehrer/innen auf Honorarbasis:

• Lehrkräfte • Erzieher/innen, Sozialpädagogen/innen • Studierende

für alle Schulformen und Unterrichtsfächer im gesamten

Landkreis Grafschaft Bentheim.

Foto: © iStock.com/shironosov

Bei Interesse melden Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail bei der

VHS Grafschaft Bentheim

Walburga Berling, Tel. 05921/8365-42

Karola Langenhoff, Tel. 05921/8365-0

E-Mail: info@vhs-nordhorn.de

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