Programmheft222
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Lernförderung 9
Lern- und Sprachförderung
für Schüler und Schülerinnen aller Schulformen
Lernförderung nach BuT
Die Lernförderung wird im Rahmen des Bildungsund
Teilhabepaketes durchgeführt und funktioniert
wie eine Art Nachhilfe. Sie hat das Ziel, schulische
Probleme von Kindern und Jugendlichen abzubauen,
damit die wesentlichen Lernziele erreicht werden und
Versetzungen und Schulabschlüsse nicht länger gefährdet
sind.
Die Koordination und Durchführung der Lernförderung
in der Grafschaft Bentheim übernimmt die Volkshochschule
Grafschaft Bentheim bzw. das Mehrgenerationenhaus
für die Samtgemeinde Emlichheim.
Auskunft und Information:
Walburga Berling
Koordinatorin
Tel. 05921/8365-42
E-Mail: berling@
vhs-nordhorn.de
Fenna Grönniger
Verwaltung
Tel. 05921/8365-21
groenniger@
vhs-nordhorn.de
Karola Langenhoff
Fachbereichsleiterin
Tel. 05921/8365-17
langenhoff@
vhs-nordhorn.de
Die Lernförderung findet nach dem regulären Unterricht
statt und kann in allen Fächern erteilt werden.
Es ist sowohl Einzelförderung als auch Förderung in
Kleingruppen möglich. Eine enge Zusammenarbeit
mit den Lehrkräften sichert die erfolgsorientierte Förderung.
Die Lernförderung findet in den Räumen der
Schule statt, im Einzelfall auch zu Hause oder in der
VHS.
Deutsch intensiv
Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht
Deutsch ist und die noch nicht länger als 12 Monate
in der Grafschaft wohnen, können aus den freiwilligen
kommunalen Mitteln des Landkreises Grafschaft
Bentheim eine Deutschförderung „Deutsch intensiv“
im Umfang von 40 Stunden erhalten.
Der Antrag auf einen „Deutschkurs intensiv“ wird
von den Schulen direkt bei der Volkshochschule Grafschaft
Bentheim gestellt. Vorrangig ist aber immer zu
prüfen, ob eine Lernförderung aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket erfolgen kann.
Wer kann Lernförderung beantragen?
Anspruch auf Übernahme der Kosten der Lernförderung haben Schüler*innen
bis 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende
Schule besuchen und aus Familien kommen, die Leistungen nach
• SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
• SGB XII (Sozialhilfe)
• BKGG (Kinderzuschlag zum Kindergeld)
• WoGG (Wohngeld) oder
• AsylbLG (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
erhalten.
Wie wird die Lernförderung beantragt?
Antragsformulare gibt es in den Schulen, beim Jobcenter und bei der VHS.
Der Antrag ist von den Eltern, der Schule und der zuständigen Lehrkraft auszufüllen.
Die Lehrkraft bestätigt, wie viel zusätzliche Förderung benötigt
wird. Der Antrag wird dann beim Jobcenter oder dem Sozialamt der Gemeinde
eingereicht.
Weitere Informationen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
finden Sie auf der Website des Jobcenters Grafschaft Bentheim.
Werden Sie Lernförderer/-in
Die VHS ist die „Koordinierungsstelle Lernförderung“ im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepakets (BuT) für Schülerinnen und Schüler des Landkreises Grafschaft Bentheim.
Die VHS sucht laufend engagierte Nachhilfelehrer/innen auf Honorarbasis:
• Lehrkräfte • Erzieher/innen, Sozialpädagogen/innen • Studierende
für alle Schulformen und Unterrichtsfächer im gesamten
Landkreis Grafschaft Bentheim.
Foto: © iStock.com/shironosov
Bei Interesse melden Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail bei der
VHS Grafschaft Bentheim
Walburga Berling, Tel. 05921/8365-42
Karola Langenhoff, Tel. 05921/8365-0
E-Mail: info@vhs-nordhorn.de