Flensburg Journal - 241 Oktober 2022
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MITTENDRIN Generation
50 plus
50 Jahre
Beratungsgespräch mit Britta Vespermann (links)
Von der Vormundschaft zur selbstbestimmten
Vorsorge: Vor 30 Jahren,
am 1. Januar 1992, trat das Betreuungsrecht
in Kraft und löste das
zunehmend umstrittene Vormundschaftsrecht
ab. Seitdem gibt es keine
Entmündigungen mehr, Betroffene
bleiben geschäftsfähig. Rechtliche
Betreuerinnen und Betreuer beraten,
unterstützen und vertreten Menschen,
die ihre Angelegenheiten ganz
oder teilweise nicht selbst regeln können
und deshalb auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. In der Mehrzahl der
Fälle sind dies ältere, oft hochbetagte
Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Wichtige Aufgaben zur Umsetzung
des Betreuungsrechts wies das Gesetz
den Betreuungsvereinen zu. Bereits
im Oktober 1992 wurde daher der
Betreuungsverein Flensburg e. V. auf
eine Initiative der fünf vor Ort tätigen
Wohlfahrtsverbände gegründet. Mittlerweile
gehören etwa 170 Mitglieder
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dem Verein an, dessen Aufgabe
es insbesondere ist, ehrenamtliche
Betreuerinnen und Betreuer
zu gewinnen, sie in ihre Tätigkeit
einzuführen, fortzubilden und bei
der ehrenamtlichen Betreuungsführung
zu unterstützen. Daneben
führen die Leiterin des Vereins
Britta Vespermann und drei weitere
hauptamtliche Beschäftigte
auch eigene Betreuungen, beraten
zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
und informieren
Betroffene und die Öffentlichkeit
über die Umsetzung des
Betreuungsrechts in die Praxis.
Im Laufe der vergangenen 30 Jahre
haben die Regelungen bereits
zahlreiche Änderungen erfahren.
Am 1. Januar 2023 wird nun eine
weitreichende Reform des Betreuungsrechts
in Kraft treten, die am
Selbstbestimmungsgedanken der
UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK) ausgerichtet ist und die
Rechte der Betroffenen stärkt. Die
Selbstbestimmung der Betreuten
wird ins Zentrum der Betreuung
gerückt. Die Unterstützung der
Klientinnen und Klienten – die
sogenannte „unterstützte Entscheidungsfindung“
– bekommt absoluten
Vorrang vor der Stellvertretung.
Betreuung wird als Prozess
definiert, der Menschen befähigt,
autonom und selbstbestimmt Entscheidungen
zu treffen.
Fachtagung zur Reform des
Betreuungsrechts
Die mit der Reform einhergehenden
Veränderungen sind vielfältig.
So sollen ehrenamtliche Betreuerinnen
und Betreuer z. B. in
Zukunft noch mehr Unterstützung
durch die Betreuungsvereine erfahren.
Um seine Mitglieder und
alle Interessierten mit den neuen
Regelungen vertraut zu machen,
veranstaltet der Betreuungsverein
Flensburg anlässlich seines 30-jährigen
Bestehens am 29. Oktober
2022 von 10-17 Uhr eine Fachtagung
unter dem Motto „Sich treu
bleiben in Veränderungsprozessen:
Klärungshilfen für die Reform
des Betreuungsrechts 2023“. Neben
Fachvorträgen wird der Austausch
untereinander im Rahmen
eines World-Cafés im Mittelpunkt
dieses spannenden Tages stehen.
Es wird eine Anmeldegebühr von
10,- Euro erhoben.
Weitere Informationen und Anmeldungen
auf unserer Homepage:
www.betreuungsverein-flensburg.de
oder beim Betreuungsverein
Flensburg e.V., Tel. 0461- 570700.
Eingang
Betreuungsverein Flensburg e. V.
52 FLENSBURG JOURNAL • 10/2022