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Flensburg Journal - 241 Oktober 2022

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MITTENDRIN Generation

50 plus

50 Jahre

Beratungsgespräch mit Britta Vespermann (links)

Von der Vormundschaft zur selbstbestimmten

Vorsorge: Vor 30 Jahren,

am 1. Januar 1992, trat das Betreuungsrecht

in Kraft und löste das

zunehmend umstrittene Vormundschaftsrecht

ab. Seitdem gibt es keine

Entmündigungen mehr, Betroffene

bleiben geschäftsfähig. Rechtliche

Betreuerinnen und Betreuer beraten,

unterstützen und vertreten Menschen,

die ihre Angelegenheiten ganz

oder teilweise nicht selbst regeln können

und deshalb auf die Hilfe anderer

angewiesen sind. In der Mehrzahl der

Fälle sind dies ältere, oft hochbetagte

Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Wichtige Aufgaben zur Umsetzung

des Betreuungsrechts wies das Gesetz

den Betreuungsvereinen zu. Bereits

im Oktober 1992 wurde daher der

Betreuungsverein Flensburg e. V. auf

eine Initiative der fünf vor Ort tätigen

Wohlfahrtsverbände gegründet. Mittlerweile

gehören etwa 170 Mitglieder

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dem Verein an, dessen Aufgabe

es insbesondere ist, ehrenamtliche

Betreuerinnen und Betreuer

zu gewinnen, sie in ihre Tätigkeit

einzuführen, fortzubilden und bei

der ehrenamtlichen Betreuungsführung

zu unterstützen. Daneben

führen die Leiterin des Vereins

Britta Vespermann und drei weitere

hauptamtliche Beschäftigte

auch eigene Betreuungen, beraten

zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

und informieren

Betroffene und die Öffentlichkeit

über die Umsetzung des

Betreuungsrechts in die Praxis.

Im Laufe der vergangenen 30 Jahre

haben die Regelungen bereits

zahlreiche Änderungen erfahren.

Am 1. Januar 2023 wird nun eine

weitreichende Reform des Betreuungsrechts

in Kraft treten, die am

Selbstbestimmungsgedanken der

UN-Behindertenrechtskonvention

(UN-BRK) ausgerichtet ist und die

Rechte der Betroffenen stärkt. Die

Selbstbestimmung der Betreuten

wird ins Zentrum der Betreuung

gerückt. Die Unterstützung der

Klientinnen und Klienten – die

sogenannte „unterstützte Entscheidungsfindung“

– bekommt absoluten

Vorrang vor der Stellvertretung.

Betreuung wird als Prozess

definiert, der Menschen befähigt,

autonom und selbstbestimmt Entscheidungen

zu treffen.

Fachtagung zur Reform des

Betreuungsrechts

Die mit der Reform einhergehenden

Veränderungen sind vielfältig.

So sollen ehrenamtliche Betreuerinnen

und Betreuer z. B. in

Zukunft noch mehr Unterstützung

durch die Betreuungsvereine erfahren.

Um seine Mitglieder und

alle Interessierten mit den neuen

Regelungen vertraut zu machen,

veranstaltet der Betreuungsverein

Flensburg anlässlich seines 30-jährigen

Bestehens am 29. Oktober

2022 von 10-17 Uhr eine Fachtagung

unter dem Motto „Sich treu

bleiben in Veränderungsprozessen:

Klärungshilfen für die Reform

des Betreuungsrechts 2023“. Neben

Fachvorträgen wird der Austausch

untereinander im Rahmen

eines World-Cafés im Mittelpunkt

dieses spannenden Tages stehen.

Es wird eine Anmeldegebühr von

10,- Euro erhoben.

Weitere Informationen und Anmeldungen

auf unserer Homepage:

www.betreuungsverein-flensburg.de

oder beim Betreuungsverein

Flensburg e.V., Tel. 0461- 570700.

Eingang

Betreuungsverein Flensburg e. V.

52 FLENSBURG JOURNAL • 10/2022

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