IMPRESSUM©Copyright byA. B & MArt. Books & Magazines –International – GmbH und Co KG- Alle Rechte vorbehalten -Herausgeber:Horst Dieter AdlerSünderup 46 · 24943 FlensburgTel.: (04 61) 6 70 00 00Fax: (04 61) 6 70 00 08moin@flensburgjournal.dewww.flensburgjournal.deAnzeigen:Horst Dieter AdlerHans-Jürgen ClausenMarc MohrhofFotos:Bildarchiv VerlagskontorHorst Dieter Adler undA. B & M Art. Books & Magazines– International – GmbH und Co KG,Bodo Nitsch, Benjamin NolteTitelbild: Sven Geißler(Schloss Glücksburg)Satz- undLithografieherstellung:dialogkontor WerbeagenturAuflage:48.000 ExemplareVertrieb:In alle Haushalte per Verteiler,Post und AuslegestellenRedaktion:Horst Dieter Adler, Hrsg.,Peter Feuerschütz,Jessica Hofmann,Benjamin Nolte, Jan KirschnerTel.: (04 61) 67 00 00 1Namentlich gekennzeichnete Artikelgeben nicht unbedingt die Meinungdes Herausgebers wieder. Alle Fotos,Beiträge und vom Verlag gestalteteAnzeigen sind urheberrechtlich geschützt.Abdruck nur mit schriftlicherGenehmigung des Verlages.Veranstaltungshinweise sind kostenlos,jedoch keine Veröffentlichungsgarantie.Für unverlangt eingesandteManuskripte und Fotos wird keineHaftung übernommen.Veranstaltungstermine:Keine Gewähr für die RichtigkeitLektorat:Peter FeuerschützRedaktionsschlussnächste Ausgabe:15. Oktober 2022Erscheinungsterminnächste Ausgabe:Ende Oktober 2022Druck:PerComVertriebsgesellschaft mbHPrinted in GermanyRechtsanwälteFachanwälteNotareIhr gutes Recht.Vorsorgevollmachten auch über den Tod hinausImmer mehr Personen jeglichen Altershaben inzwischen Vorsorgevollmachtenin privatschriftlicher oder auchnotarieller Form erstellen lassen, indenen sie ihnen vertraute und nahestehendePersonen als Bevollmächtigtein vermögensrechtlichen und persönlichenAngelegenheiten einsetzen,für den Fall, dass sie infolge Alters,Krankheit, eines Unfalls, Geschäftsunfähigkeitoder aus sonstigen Gründennicht handlungs- und entscheidungsfähigsind.Während früher vorwiegend ältereLeute das Thema Vorsorgevollmachtenansprachen, aus Sorge, bei einer möglicherweisespäter eintretenden Demenzoder Krankheit einen gerichtlichbestellten Betreuer zugewiesen zu bekommen,anstatt selbst festzulegen,welche gewünschte nahestehendePerson wichtige Entscheidungen fürsie treffen soll, wissen jetzt auch immermehr junge Leute, die beispielsweiseeine Immobilie erworben oder(Mit-)Gesellschafter eines Unternehmenssind, wie wichtig auch in jungenJahren eine Vorsorgevollmacht ist, daauch in jungen Jahren plötzlich durchUnfall oder Krankheit eine zeitweiseoder sogar vollständige HandlungsundEntscheidungs- bzw. Geschäftsunfähigkeiteintreten kann. Das kannzur Handlungsunfähigkeit des Unternehmensführen, und Geschäfte überImmobilien und mit den Banken sinddann nicht mehr möglich, wenn derMiteigentümer geschäftsunfähig gewordenist. Ohne Vorsorgevollmachtmuss dann ein Betreuer durch dasGericht bestellt werden. Auch fürdie Kündigung von Verträgen, auchMietverträgen, der Auflösung derWohnung, des Abschlusses neuer Verträge,z. B. mit Pflegeheimen, für dieTätigung von Banküberweisungen,Auflösung von Konten oder der Korrespondenzmit Krankenkassen sindentsprechende Vollmachten erforderlich.All diese Befugnisse sind in derRegel in gut ausformulierten Vorsorgevollmachtenenthalten. Neben diesenBereichen Vermögensverwaltung,Rechtsgeschäfte in Vermögens- undGrundstücks- sowie Firmenangelegenheitensollten in der Vorsorgevollmachtauch Vollmachten für dieBereiche Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten(auch zur Frage freiheitsentziehenderMaßnahmen), PostundFernmeldeverkehr, Internet undfür Behörden und Gerichte detailliertgeregelt sein.Sinnvoll ist, wenn der BevollmächtigteUntervollmachten erteilen und dadurchz. B. Steuerberater oder Rechtsanwältebevollmächtigen kann. Wichtig istauch, dass Vorsorgevollmachten nichtmit dem Tod des Vollmachtgebers erlöschen,sondern über seinen Tod hinauspostmortal wirksam bleiben.Denn nach dem Tod des Vollmachtgebersbis zur Eröffnung seines Testamentesdurch das Gericht und bis zurFeststellung der Erben des verstorbenenVollmachtgebers durch Testamentoder ohne Testament durch Erbscheinvergehen oft viele Monate, in deneneine Handlungsunfähigkeit über dasVermögen, die Verträge und Geschäftedes Verstorbenen bestünde, gäbe eskeine postmortale Vollmacht.In dieser Zeit, in der noch kein Erbscheinvorliegt, der die zukünftigenErben ausweist und legitimiert bzw.ein notarielles Testament noch nichteröffnet worden ist, hilft die Vorsorgevollmachtweiter, wenn sie nichtdurch den Tod der betreffenden Personerlischt, sondern darüber hinauspostmortal wirksam ist. So könnenz. B. noch Banküberweisungen vonden Konten des Verstorbenen veranlasstund Verträge des Verstorbenengekündigt werden.Mit Hilfe dieser auch postmortal wirksamenVorsorgevollmacht, sofern siein notarieller Form beurkundet oderbeglaubigt ist, können auch nach demTod des Vollmachtgebers z. B. nochImmobilienkaufverträge geschlossen,Grundbuchanträge auf Eigentumsumschreibunggestellt und Anmeldungenim Handelsregister beantragt werden.Die Wichtigkeit dieser Vorsorgevollmachtenzur Handlungsfähigkeit auchin dieser Zeitspanne zwischen Tod biszur endgültigen Klärung und Feststellungder Erbensituation ist nicht zuunterschätzen.Da im Außenverhältnis, also im Rechtsverkehrmit Banken, Grundbuchämternund Behörden, diese weitreichendenVollmachten sofort mit ihrer Errichtungwirksam sind und der Bevollmächtigtesofort handeln kann, alsoauch eine Missbrauchsgefahr besteht,ist ein absolutes Vertrauensverhältnisdes Vollmachtgebers zu der von ihmbevollmächtigten Person unerlässlich.Rechtsanwältin und NotarinUlrike CzubaykoFachanwältin für ErbrechtFachanwältin für Familienrechtin der Kanzlei KH&S Dr. Kruse,Hansen & Sielaff RechtsanwältePartnerschaft mbB,Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare,Stuhrsallee 35, 24937 FlensburgTel. 0461 - 5 20 77 0(Diesen Beitrag sowie alle früherenBeiträge können Sie unterwww.khs-flensburg.de nachlesen)94 FLENSBURG JOURNAL • 10/2022
NEU · NEU · NEU · NEU · NEUKleinkariert war gestern.Wir haben für Sie vergrößert!Jetzt auf 2000 m 2 Verkaufsfläche:Eine riesige Auswahl hochwertiger Markenherstellerin vielen Farben, Größen und Formaten.Über 400 Sorten sofort lieferbar.CARRO FliesenmarktWesterallee 157 · 24941 Flensburg · Mo. – Fr. 7.30 –18.00 Uhrcarro-fliesen.de
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