Andrássy Nachrichten Nr. 23 (2022/2)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Aktuelles
Andrássy Nachrichten / Wintersemester 2022 / Seite 3
Nachrichten aus dem Universitätsleben
Der Gleichstellungsplan der AUB
Der Beginn eines langfristigen Prozesses
Am 19. Mai 2022 tagte der Senat der AUB seit der Pandemie zum zweiten
Mal wieder in Präsenzform. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt
war die Verabschiedung eines Gleichstellungsplans (Gender Equality
Plan, Abg. GEP).
Was bedeutet Gleichstellung
der Geschlechter
und was ist ein GEP?
Gleichstellung der Geschlechter
oder auf Englisch Gender Equality
ist ein wichtiger Prozess, dem
der Gedanke zugrunde liegt, dass
alle Geschlechter oder Geschlechtsidentitäten
in rechtlicher Hinsicht
und im Hinblick auf ihr persönliches
und berufliches Entfaltungspotenzial
in einer Gesellschaft dieselben
Chancen haben sollen (Chancengleichheit).
Alle Geschlechter oder
Geschlechtsidentitäten sind gleich
wertvoll und sollten aus diesem
Grund gleich behandelt werden.
Für den Prozess der Gleichstellung
und somit für den Gleichstellungsplan
ist insbesondere Artikel 23 der
europäischen Grundrechtecharta
leitend, der folgendes besagt:
„Die Gleichheit von Männern
und Frauen ist in allen
Bereichen, einschließlich
der Beschäftigung,
der Arbeit und des Arbeitsentgelts,
sicherzustellen.
Der Grundsatz der Gleichheit
steht der Beibehaltung oder
der Einführung spezifischer
Vergünstigungen für das
unterrepräsentierte Geschlecht
nicht entgegen.“
Auf diesen Ansatz baut auch
die neu erstellte erste Version des
Gleichstellungsplans der AUB auf.
Es ist vorgesehen, dass dieser erste
Ansatz (Gleichstellung zwischen
Frauen und Männern) auf alle Geschlechter
und Geschlechtsidentitäten
ausgeweitet werden soll.
Hintergrund: GEP als Zulassungskriterium
für EU Forschungsrahmenprogramme
Horizon Europe ist das neue, 2021
ins Leben gerufene, Forschungsrahmenprogramm
der Europäischen
Union, dessen klar formuliertes Ziel
in der Anhebung der Wissenschaftsausgaben
der EU liegt. Bei den Horizon-Europe-Anträgen
gilt ab 2022
ein neues Zulassungskriterium: um
eine Förderung zu erhalten, müssen
Forschungs- oder Hochschuleinrichtungen
über einen GEP verfügen.
Dies war eine gute Gelegenheit für
die Universität, in Anlehnung an die
bereits seit 2016 existierenden Richtlinien
gegen Diskriminierung und
sexuelle Belästigung, einen Gleichstellungsplan
für den Zeitraum von
2022 bis 2027 zu erarbeiten.
Wie wurde aus der Idee
ein Plan an der AUB?
Ziel des GEP der AUB war in erster
Linie, eine erste Fassung zu kreieren,
die in regelmäßigen Abständen überprüft
und angepasst werden soll. Einen
finalen GEP zu erschaffen, war explizit
nicht das Ziel, sondern vielmehr den
Prozess der Gleichstellungsarbeit damit
offiziell anzustoßen. Dabei war es
wichtig, dass der aktuelle Ist-Zustand
festgehalten und analysiert wird.
In dieser Hinsicht sind die Analyse-
und Planungsphasen, die der
Erstellung des Gleichstellungsplans
vorangehen, hervorragende Möglichkeiten,
universitätsspezifische Strukturen
zu überdenken und etwaige
Problembereiche zu erkennen.
Maßgeblich an der Erstellung des
Dokuments beteiligt war der Ausschuss
für Chancengleichheit, bestehend
aus fünf Mitgliedern, die jede
Statusgruppe der Universität – das
sind die Studierenden, die Promovierenden,
die Lehrkräfte, die wissenschaftlichen
Mitarbeitenden sowie
die Verwaltung – repräsentieren.
Einen großen Beitrag für die Entstehung
des GEP leisteten auch die
UniversitätsbürgerInnen, die sich in
einer Arbeitsgruppe an der Erstellung
der Teilbereiche des Dokuments
beteiligten. An den Untereinheiten
arbeiteten diejenigen, die sich mit
dem jeweiligen Thema verbunden
fühlten oder sich darin auskannten.
Nach zahlreichen Korrekturrunden,
an denen sich auch die Universitätsleitung
beteiligte, war es Anfang
Mai so weit, das Dokument dem Senat
vorzulegen, es zur Diskussion zu stellen
und über die Annahme abzustimmen.
Bei der Senatssitzung am 19.
Mai wurde der Gleichstellungsplan
vom Senat einstimmig angenommen
und ist somit in die Umsetzungsphase
gekommen.