SMZ Liebenau Info 01_2018
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GESUNDHEITSFÖRDERUNG<br />
Die rauchfreie Gastronomie<br />
VON LISA STROZER<br />
2<br />
<strong>SMZ</strong> INFO FRÜHJAHR 2<strong>01</strong>8<br />
Oder das österreichische Märchen<br />
vom Nichtraucherschutz<br />
Die Public Health School in Graz hat am 30. Jänner<br />
2<strong>01</strong>8 zu einer Diskussion eingeladen. Thema<br />
war die Aufhebung der bereits beschlossenen<br />
rauchfreien Gastronomie, die ab 1. Mai 2<strong>01</strong>8 in<br />
Kraft getreten wäre. Bernhard Stelzl, der Tabakexperte<br />
der Steiermärkischen GKK, stellte dar,<br />
wie es dazu gekommen ist, dass Österreich<br />
Schlusslicht beim Nichtraucherschutz ist und<br />
offensichtlich auch bleibt.<br />
INITIATIVANTRAG<br />
Ein Initiativantrag ist ein Gesetzesantrag,<br />
der von mindestens fünf Abgeordneten<br />
des Nationalrates eingebracht wird. Vor<br />
der Abstimmung im Plenum des Nationalrates<br />
wird er im zuständigen Ausschuss<br />
vorberaten.<br />
Chronologisch kurzgefasst:<br />
Schon 1992 gab es vom damaligen Gesundheitsminister<br />
einen Vorschlag, Nichtraucherzonen in der<br />
Gastronomie einzuführen. Damals sehr fortschrittlich!<br />
Im Jahr 2004 kündigen die Gesundheitsministerin<br />
und der Obmann der Gastronomiesparte der<br />
Wirtschaftskammer an, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung<br />
für eine rauchfreie Gastronomie, in<br />
der Speisen serviert werden, eingeführt wird. April<br />
2007: Ankündigung einer gesetzlichen Regelung<br />
durch das Gesundheitsministerium. Oktober 2007:<br />
die Verschärfung des Tabakgesetzes mit Anfang<br />
2008 scheitert. Eine sechsmonatige „Nachdenkpause“<br />
wird vereinbart. April 2008: Präsentation<br />
des ab 2009 grundsätzlich geltenden Rauchverbots,<br />
das nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />
das Rauchen in abgeschlossenen Räumen erlaubt.<br />
Jänner 2009: Mit dem Tabakgesetz tritt ein „grundsätzliches“<br />
Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Ausnahmen<br />
gibt es für abgetrennte Raucherzimmer sowie<br />
für kleine Gaststätten und Betriebe, die wegen<br />
der neuen Regelung einen Umbau durchführen. Im<br />
Juni 2<strong>01</strong>0 ist die Übergangsfrist für Umbauarbeiten<br />
und Sondergenehmigungen zu Ende. Das heißt:<br />
Rauchen in der Gastro ist nur dann erlaubt, wenn<br />
es einen abgetrennten Nichtraucherbereich gibt.<br />
Dabei muss es sich um den Hauptraum handeln<br />
oder die Gesamtquadratmeterzahl des Lokals darf<br />
50 Quadratmeter nicht überschreiten. April 2<strong>01</strong>5:<br />
Die Regierung einigt sich auf ein generelles Rauchverbot<br />
in der Gastronomie ab Mai 2<strong>01</strong>8. Im Dezember<br />
2<strong>01</strong>7 beschließt die neue Regierung, dass das bereits<br />
beschlossene und eingeplante Gesetz doch nicht<br />
in Kraft treten wird. Dafür muss bis <strong>01</strong>. Mai 2<strong>01</strong>8 ein<br />
neues Gesetz oder ein Initiativantrag gestellt werden.<br />
Im Falle eines Initiativantrages läuft das momentane<br />
Gesetz einfach auf unbestimmte Zeit weiter.<br />
Dann geh doch ins „Nichtraucher“!<br />
Wieso das momentane Nichtraucherschutzgesetz<br />
nicht ausreicht hat viele Gründe. Einerseits funktionieren<br />
Abtrennungen nicht, sind mangelhaft, nicht<br />
vorhanden oder werden durch permanentes Offenhalten<br />
der Türen ignoriert. Auch gilt der Arbeitnehmer*innenschutz<br />
offensichtlich nicht für Menschen,<br />
die in der Gastronomie arbeiten. Kellner*innen sind<br />
(außer sie oder er ist in einem rauchfreien Lokal angestellt)<br />
am Arbeitsplatz dem Rauch ungeschützt<br />
ausgeliefert.<br />
Im Nichtraucherbereich (der allzu oft dann doch<br />
nicht der Hauptraum ist) ist die Lage nicht besser,<br />
wie eine Studie zur Feinstaubbelastung in Wiener<br />
Lokalen, zeigte. Man fand heraus, dass die Feinstaubbelastung<br />
im Nichtraucherbereich durch die<br />
Zigaretten, die im Raucherraum nebenan geraucht<br />
werden, unzumutbar hoch ist. Die Ergebnisse der<br />
Wissenschafter*innen sprechen eindeutig gegen<br />
sämtliche Lokale in denen geraucht wird, weil<br />
ein Schutz vor dem Ultrafeinstaub der Zigaretten<br />
durch die vorgeschriebenen Raumtrennungen<br />
nicht gegeben ist. Nur rauchfreie Lokale sind die<br />
einzige Möglichkeit, Passivrauch zu vermeiden.<br />
Eine Liste rauchfreier Lokale gibt es übrigens im<br />
Internet unter: https://da.stinkts.net/