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SMZ Liebenau Info 01_2018

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GESUNDHEITSFÖRDERUNG<br />

Die rauchfreie Gastronomie<br />

VON LISA STROZER<br />

2<br />

<strong>SMZ</strong> INFO FRÜHJAHR 2<strong>01</strong>8<br />

Oder das österreichische Märchen<br />

vom Nichtraucherschutz<br />

Die Public Health School in Graz hat am 30. Jänner<br />

2<strong>01</strong>8 zu einer Diskussion eingeladen. Thema<br />

war die Aufhebung der bereits beschlossenen<br />

rauchfreien Gastronomie, die ab 1. Mai 2<strong>01</strong>8 in<br />

Kraft getreten wäre. Bernhard Stelzl, der Tabakexperte<br />

der Steiermärkischen GKK, stellte dar,<br />

wie es dazu gekommen ist, dass Österreich<br />

Schlusslicht beim Nichtraucherschutz ist und<br />

offensichtlich auch bleibt.<br />

INITIATIVANTRAG<br />

Ein Initiativantrag ist ein Gesetzesantrag,<br />

der von mindestens fünf Abgeordneten<br />

des Nationalrates eingebracht wird. Vor<br />

der Abstimmung im Plenum des Nationalrates<br />

wird er im zuständigen Ausschuss<br />

vorberaten.<br />

Chronologisch kurzgefasst:<br />

Schon 1992 gab es vom damaligen Gesundheitsminister<br />

einen Vorschlag, Nichtraucherzonen in der<br />

Gastronomie einzuführen. Damals sehr fortschrittlich!<br />

Im Jahr 2004 kündigen die Gesundheitsministerin<br />

und der Obmann der Gastronomiesparte der<br />

Wirtschaftskammer an, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung<br />

für eine rauchfreie Gastronomie, in<br />

der Speisen serviert werden, eingeführt wird. April<br />

2007: Ankündigung einer gesetzlichen Regelung<br />

durch das Gesundheitsministerium. Oktober 2007:<br />

die Verschärfung des Tabakgesetzes mit Anfang<br />

2008 scheitert. Eine sechsmonatige „Nachdenkpause“<br />

wird vereinbart. April 2008: Präsentation<br />

des ab 2009 grundsätzlich geltenden Rauchverbots,<br />

das nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

das Rauchen in abgeschlossenen Räumen erlaubt.<br />

Jänner 2009: Mit dem Tabakgesetz tritt ein „grundsätzliches“<br />

Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Ausnahmen<br />

gibt es für abgetrennte Raucherzimmer sowie<br />

für kleine Gaststätten und Betriebe, die wegen<br />

der neuen Regelung einen Umbau durchführen. Im<br />

Juni 2<strong>01</strong>0 ist die Übergangsfrist für Umbauarbeiten<br />

und Sondergenehmigungen zu Ende. Das heißt:<br />

Rauchen in der Gastro ist nur dann erlaubt, wenn<br />

es einen abgetrennten Nichtraucherbereich gibt.<br />

Dabei muss es sich um den Hauptraum handeln<br />

oder die Gesamtquadratmeterzahl des Lokals darf<br />

50 Quadratmeter nicht überschreiten. April 2<strong>01</strong>5:<br />

Die Regierung einigt sich auf ein generelles Rauchverbot<br />

in der Gastronomie ab Mai 2<strong>01</strong>8. Im Dezember<br />

2<strong>01</strong>7 beschließt die neue Regierung, dass das bereits<br />

beschlossene und eingeplante Gesetz doch nicht<br />

in Kraft treten wird. Dafür muss bis <strong>01</strong>. Mai 2<strong>01</strong>8 ein<br />

neues Gesetz oder ein Initiativantrag gestellt werden.<br />

Im Falle eines Initiativantrages läuft das momentane<br />

Gesetz einfach auf unbestimmte Zeit weiter.<br />

Dann geh doch ins „Nichtraucher“!<br />

Wieso das momentane Nichtraucherschutzgesetz<br />

nicht ausreicht hat viele Gründe. Einerseits funktionieren<br />

Abtrennungen nicht, sind mangelhaft, nicht<br />

vorhanden oder werden durch permanentes Offenhalten<br />

der Türen ignoriert. Auch gilt der Arbeitnehmer*innenschutz<br />

offensichtlich nicht für Menschen,<br />

die in der Gastronomie arbeiten. Kellner*innen sind<br />

(außer sie oder er ist in einem rauchfreien Lokal angestellt)<br />

am Arbeitsplatz dem Rauch ungeschützt<br />

ausgeliefert.<br />

Im Nichtraucherbereich (der allzu oft dann doch<br />

nicht der Hauptraum ist) ist die Lage nicht besser,<br />

wie eine Studie zur Feinstaubbelastung in Wiener<br />

Lokalen, zeigte. Man fand heraus, dass die Feinstaubbelastung<br />

im Nichtraucherbereich durch die<br />

Zigaretten, die im Raucherraum nebenan geraucht<br />

werden, unzumutbar hoch ist. Die Ergebnisse der<br />

Wissenschafter*innen sprechen eindeutig gegen<br />

sämtliche Lokale in denen geraucht wird, weil<br />

ein Schutz vor dem Ultrafeinstaub der Zigaretten<br />

durch die vorgeschriebenen Raumtrennungen<br />

nicht gegeben ist. Nur rauchfreie Lokale sind die<br />

einzige Möglichkeit, Passivrauch zu vermeiden.<br />

Eine Liste rauchfreier Lokale gibt es übrigens im<br />

Internet unter: https://da.stinkts.net/

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