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SMZ Liebenau Info 02_2015

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SOZIALARBEIT<br />

28<br />

<strong>SMZ</strong> INFO DEZEMBER <strong>2015</strong><br />

CHILDREN`S HEARINGS<br />

Nach einem Jahr beschloss ich, Erfahrungen im<br />

stationären Bereich zu sammeln. Also arbeitete<br />

ich die nächsten beiden Jahre in zwei unterschiedlichen<br />

Magistraten. Auch dort beschäftigte<br />

ich mich mit Familien in schwierigen Lebenslagen,<br />

wobei Kinder und Jugendliche oft kurz vor<br />

der Fremdunterbringung standen. Ich betreute<br />

bis zu fünf Familien, was mir erlaubte, oft sieben<br />

Stunden pro Woche mit einer Familie zu arbeiten.<br />

Die zeitliche Einteilung war dabei bestmöglich<br />

auf deren Bedürfnisse abgestimmt. Wenn<br />

nötig, habe ich die Familien bis zu fünfmal die<br />

Woche zu Hause besucht, um sie direkt in ihrem<br />

Lebensumfeld zu unterstützen.<br />

Auch nahm ich zum ersten Mal an so genannten<br />

„Children‘s Hearings“ teil. Dieses System ist bislang<br />

einzigartig in Schottland, um Entscheidungen<br />

zum Wohle und zur Sicherheit von Kindern<br />

zu treffen. Ein fundamentales Prinzip dieses<br />

Systems ist, dass Kinder und Jugendliche, deren<br />

Gesundheit und Wohl gefährdet ist, aber auch<br />

minderjährige Straftäter dieselbe Anhörung bekommen,<br />

da es sich dabei oft um dieselben Kinder<br />

und Jugendlichen handelt. Das „Children`s<br />

Hearing“ ist aber keine Gerichtsverhandlung,<br />

sehr wohl kann das Komitee Weisungen erteilen.<br />

Jeder, der Sorge um das Wohl eines Kindes oder<br />

Jugendlichen hat, kann seine Bedenken beim<br />

so genannten „Children’s Reporter“ melden. In<br />

den meisten Fällen nehmen davon Polizei, SozialarbeiterInnen<br />

oder LehrerInnen Gebrauch.<br />

Aber auch Eltern oder Kinder selber können<br />

eine Meldung machen. Der „Children’s Reporter“<br />

sammelt daraufhin <strong>Info</strong>rmationen über das Kind<br />

und dessen Umfeld und entscheidet danach, ob<br />

es zu einem „Children’s Hearing“ kommt. Hierfür<br />

werden alle Schlüsselprofessionen um die Familie<br />

aufgefordert, im Vorhinein einen Bericht abzugeben<br />

und zur Anhörung zu erscheinen. Bei der<br />

Anhörung ist die ganze Familie verpflichtet, vor<br />

einem Komitee und dem „Children‘s Reporter“<br />

zu erscheinen. Das Komitee besteht jeweils aus<br />

drei BürgerInnen, die sich freiwillig und unentgeltlich<br />

dazu bereit erklären und dafür auch eine<br />

spezielle Ausbildung absolviert haben.<br />

Beim Hearing kann jeder seine persönliche Meinung<br />

äußern, das Komitee stellt spezifische Fragen,<br />

spricht mit einer Person auch alleine, und<br />

die anderen verlassen den Raum. Am Ende der<br />

Anhörung entscheidet das Komitee über mögliche<br />

Veränderungen des Hilfeplans oder über die<br />

Beibehaltung bis zu einem weiteren Hearing. Familien<br />

und Kinder können auch dazu verpflichtet<br />

werden, mit bestimmten Fachleuten oder Organisationen<br />

zusammenzuarbeiten. In besonders<br />

gravierenderen Fällen bestimmt das Komitee<br />

auch die Fremdunterbringung bzw. Rehabilitation<br />

von Kindern und Jugendlichen. Binnen 21<br />

Tagen können betroffene Familien gegen die

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