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SOZIALARBEIT<br />
28<br />
<strong>SMZ</strong> INFO DEZEMBER <strong>2015</strong><br />
CHILDREN`S HEARINGS<br />
Nach einem Jahr beschloss ich, Erfahrungen im<br />
stationären Bereich zu sammeln. Also arbeitete<br />
ich die nächsten beiden Jahre in zwei unterschiedlichen<br />
Magistraten. Auch dort beschäftigte<br />
ich mich mit Familien in schwierigen Lebenslagen,<br />
wobei Kinder und Jugendliche oft kurz vor<br />
der Fremdunterbringung standen. Ich betreute<br />
bis zu fünf Familien, was mir erlaubte, oft sieben<br />
Stunden pro Woche mit einer Familie zu arbeiten.<br />
Die zeitliche Einteilung war dabei bestmöglich<br />
auf deren Bedürfnisse abgestimmt. Wenn<br />
nötig, habe ich die Familien bis zu fünfmal die<br />
Woche zu Hause besucht, um sie direkt in ihrem<br />
Lebensumfeld zu unterstützen.<br />
Auch nahm ich zum ersten Mal an so genannten<br />
„Children‘s Hearings“ teil. Dieses System ist bislang<br />
einzigartig in Schottland, um Entscheidungen<br />
zum Wohle und zur Sicherheit von Kindern<br />
zu treffen. Ein fundamentales Prinzip dieses<br />
Systems ist, dass Kinder und Jugendliche, deren<br />
Gesundheit und Wohl gefährdet ist, aber auch<br />
minderjährige Straftäter dieselbe Anhörung bekommen,<br />
da es sich dabei oft um dieselben Kinder<br />
und Jugendlichen handelt. Das „Children`s<br />
Hearing“ ist aber keine Gerichtsverhandlung,<br />
sehr wohl kann das Komitee Weisungen erteilen.<br />
Jeder, der Sorge um das Wohl eines Kindes oder<br />
Jugendlichen hat, kann seine Bedenken beim<br />
so genannten „Children’s Reporter“ melden. In<br />
den meisten Fällen nehmen davon Polizei, SozialarbeiterInnen<br />
oder LehrerInnen Gebrauch.<br />
Aber auch Eltern oder Kinder selber können<br />
eine Meldung machen. Der „Children’s Reporter“<br />
sammelt daraufhin <strong>Info</strong>rmationen über das Kind<br />
und dessen Umfeld und entscheidet danach, ob<br />
es zu einem „Children’s Hearing“ kommt. Hierfür<br />
werden alle Schlüsselprofessionen um die Familie<br />
aufgefordert, im Vorhinein einen Bericht abzugeben<br />
und zur Anhörung zu erscheinen. Bei der<br />
Anhörung ist die ganze Familie verpflichtet, vor<br />
einem Komitee und dem „Children‘s Reporter“<br />
zu erscheinen. Das Komitee besteht jeweils aus<br />
drei BürgerInnen, die sich freiwillig und unentgeltlich<br />
dazu bereit erklären und dafür auch eine<br />
spezielle Ausbildung absolviert haben.<br />
Beim Hearing kann jeder seine persönliche Meinung<br />
äußern, das Komitee stellt spezifische Fragen,<br />
spricht mit einer Person auch alleine, und<br />
die anderen verlassen den Raum. Am Ende der<br />
Anhörung entscheidet das Komitee über mögliche<br />
Veränderungen des Hilfeplans oder über die<br />
Beibehaltung bis zu einem weiteren Hearing. Familien<br />
und Kinder können auch dazu verpflichtet<br />
werden, mit bestimmten Fachleuten oder Organisationen<br />
zusammenzuarbeiten. In besonders<br />
gravierenderen Fällen bestimmt das Komitee<br />
auch die Fremdunterbringung bzw. Rehabilitation<br />
von Kindern und Jugendlichen. Binnen 21<br />
Tagen können betroffene Familien gegen die