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SMZ Liebenau Info 02_2015

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STADTTEILARBEIT<br />

BARRIEREFREIE STADTTEILARBEIT?<br />

VON MARTINA FREI<br />

36<br />

<strong>SMZ</strong> INFO DEZEMBER <strong>2015</strong><br />

Auf der Suche nach einem Stadtteilzentrum im<br />

Bezirk Jakomini stoßen die MitarbeiterInnen des<br />

<strong>SMZ</strong> <strong>Liebenau</strong> auf ein unerwartet hohes Hindernis:<br />

Das anzumietende Objekt muss barrierefrei<br />

begehbar sein. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen<br />

heißt das, dass die meisten<br />

in Frage kommenden Geschäftsflächen diese<br />

Eigenschaft nicht mit sich bringen, auch wenn<br />

sie im Erdgeschoss liegen. Die Räumlichkeiten<br />

unserer Praxisgemeinschaft in der <strong>Liebenau</strong>er<br />

Hauptstrasse sind barrierefrei, obwohl im ersten<br />

Stock gelegen.<br />

Ab 1.1.2016 tritt das Gleichstellungsgesetz in<br />

Kraft, das besagt, dass alle öffentlich zugänglichen<br />

Gebäude barrierefrei sein müssen. Dieses<br />

Gesetz wurde bereits 2006 beschlossen, ließ<br />

aber einen Übergangszeitraum von zehn Jahren<br />

für Umbauten zu.<br />

Bereits im Jahr 1985 hat die Stadt Graz mit dem<br />

„Referat für Barrierefreies Bauen“ im Magistrat<br />

Graz als erste Stadt in Österreich eine öffentliche<br />

Ansprechstelle für Menschen, die sich zum<br />

Thema „Barrierefrei Bauen“ informieren und beraten<br />

lassen möchten, eingerichtet.<br />

1993 wurde die ÖNORM B 1600, eine Planungsgrundlage<br />

für barrierefreies Bauen,<br />

beschlossen.<br />

Mit dem Beschluss der „Barcelona-Erklärung“,<br />

der „Salamanca-Erklärung“ und der „Erklärung<br />

von Graz“ versuchte die Stadt Graz, das Recht<br />

auf Selbstbestimmung und Gleichberechtigung<br />

für Menschen mit Behinderungen anzuerkennen.<br />

Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention<br />

über die „Rechte von Menschen mit Behinderung“<br />

im Jahr 2008 wurde ein weiterer wichtiger<br />

Schritt getan und Bund, Länder und Gemeinden<br />

dazu verpflichtet, die Grundsätze dieser Konvention<br />

umzusetzen. In der Konvention werden<br />

Menschen mit Behinderung als „Menschen, die<br />

langfristige körperliche, seelische, geistige oder<br />

Sinnes-Beeinträchtigungen haben, welche sie<br />

in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren<br />

an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten<br />

Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“<br />

(Kommunaler Aktionsplan der Stadt Graz<br />

<strong>2015</strong>:135) definiert.<br />

DIE GRUNDSÄTZE DER UN-KONVENTION …<br />

■■<br />

Menschen mit Behinderung müssen die gleichen<br />

Rechte haben wie Alle.<br />

■■<br />

Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch und<br />

hat das Recht, in Würde zu leben.<br />

■■<br />

Niemand darf schlechter behandelt werden,<br />

weil er oder sie eine Behinderung hat.<br />

■■<br />

Jeder Mensch soll in der Gesellschaft die gleichen<br />

Chancen haben.<br />

■■<br />

Jeder Mensch soll an der Gesellschaft gleich<br />

teilhaben können.<br />

■■<br />

Jeder Mensch darf für sich selbst entscheiden.<br />

… UND DIE SCHWIERIGKEITEN,<br />

SIE ZU REALISIEREN<br />

Seit Monaten besichtigten wir zahlreiche Objekte<br />

und legten unsere Ansprüche dar. Die potentiellen<br />

VermieterInnen waren durchgehend interessiert<br />

an unseren Tätigkeiten. Als es jedoch<br />

in weiteren Verhandlungen zum Thema Barrierefreiheit<br />

ging, stießen wir schnell auf Grenzen.<br />

Keines der Objekte, darunter auch ehemalige<br />

Geschäfts- und Büroflächen oder Lokale wäre<br />

sofort barrierefrei einsetzbar gewesen. Es hätte<br />

den Umbau des Eingangs, zum Beispiel in<br />

Form einer betonierten Rampe oder eines Hebelifts<br />

sowie ein barrierefreies WC, benötigt.<br />

Unser erstes Wunschobjekt wurde lieber zu<br />

zwei kleinen Wohnungen umgebaut, beim<br />

Zweiten forderte man sogar, dass das <strong>SMZ</strong> auf

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