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STADTTEILARBEIT<br />
BARRIEREFREIE STADTTEILARBEIT?<br />
VON MARTINA FREI<br />
36<br />
<strong>SMZ</strong> INFO DEZEMBER <strong>2015</strong><br />
Auf der Suche nach einem Stadtteilzentrum im<br />
Bezirk Jakomini stoßen die MitarbeiterInnen des<br />
<strong>SMZ</strong> <strong>Liebenau</strong> auf ein unerwartet hohes Hindernis:<br />
Das anzumietende Objekt muss barrierefrei<br />
begehbar sein. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen<br />
heißt das, dass die meisten<br />
in Frage kommenden Geschäftsflächen diese<br />
Eigenschaft nicht mit sich bringen, auch wenn<br />
sie im Erdgeschoss liegen. Die Räumlichkeiten<br />
unserer Praxisgemeinschaft in der <strong>Liebenau</strong>er<br />
Hauptstrasse sind barrierefrei, obwohl im ersten<br />
Stock gelegen.<br />
Ab 1.1.2016 tritt das Gleichstellungsgesetz in<br />
Kraft, das besagt, dass alle öffentlich zugänglichen<br />
Gebäude barrierefrei sein müssen. Dieses<br />
Gesetz wurde bereits 2006 beschlossen, ließ<br />
aber einen Übergangszeitraum von zehn Jahren<br />
für Umbauten zu.<br />
Bereits im Jahr 1985 hat die Stadt Graz mit dem<br />
„Referat für Barrierefreies Bauen“ im Magistrat<br />
Graz als erste Stadt in Österreich eine öffentliche<br />
Ansprechstelle für Menschen, die sich zum<br />
Thema „Barrierefrei Bauen“ informieren und beraten<br />
lassen möchten, eingerichtet.<br />
1993 wurde die ÖNORM B 1600, eine Planungsgrundlage<br />
für barrierefreies Bauen,<br />
beschlossen.<br />
Mit dem Beschluss der „Barcelona-Erklärung“,<br />
der „Salamanca-Erklärung“ und der „Erklärung<br />
von Graz“ versuchte die Stadt Graz, das Recht<br />
auf Selbstbestimmung und Gleichberechtigung<br />
für Menschen mit Behinderungen anzuerkennen.<br />
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention<br />
über die „Rechte von Menschen mit Behinderung“<br />
im Jahr 2008 wurde ein weiterer wichtiger<br />
Schritt getan und Bund, Länder und Gemeinden<br />
dazu verpflichtet, die Grundsätze dieser Konvention<br />
umzusetzen. In der Konvention werden<br />
Menschen mit Behinderung als „Menschen, die<br />
langfristige körperliche, seelische, geistige oder<br />
Sinnes-Beeinträchtigungen haben, welche sie<br />
in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren<br />
an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten<br />
Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“<br />
(Kommunaler Aktionsplan der Stadt Graz<br />
<strong>2015</strong>:135) definiert.<br />
DIE GRUNDSÄTZE DER UN-KONVENTION …<br />
■■<br />
Menschen mit Behinderung müssen die gleichen<br />
Rechte haben wie Alle.<br />
■■<br />
Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch und<br />
hat das Recht, in Würde zu leben.<br />
■■<br />
Niemand darf schlechter behandelt werden,<br />
weil er oder sie eine Behinderung hat.<br />
■■<br />
Jeder Mensch soll in der Gesellschaft die gleichen<br />
Chancen haben.<br />
■■<br />
Jeder Mensch soll an der Gesellschaft gleich<br />
teilhaben können.<br />
■■<br />
Jeder Mensch darf für sich selbst entscheiden.<br />
… UND DIE SCHWIERIGKEITEN,<br />
SIE ZU REALISIEREN<br />
Seit Monaten besichtigten wir zahlreiche Objekte<br />
und legten unsere Ansprüche dar. Die potentiellen<br />
VermieterInnen waren durchgehend interessiert<br />
an unseren Tätigkeiten. Als es jedoch<br />
in weiteren Verhandlungen zum Thema Barrierefreiheit<br />
ging, stießen wir schnell auf Grenzen.<br />
Keines der Objekte, darunter auch ehemalige<br />
Geschäfts- und Büroflächen oder Lokale wäre<br />
sofort barrierefrei einsetzbar gewesen. Es hätte<br />
den Umbau des Eingangs, zum Beispiel in<br />
Form einer betonierten Rampe oder eines Hebelifts<br />
sowie ein barrierefreies WC, benötigt.<br />
Unser erstes Wunschobjekt wurde lieber zu<br />
zwei kleinen Wohnungen umgebaut, beim<br />
Zweiten forderte man sogar, dass das <strong>SMZ</strong> auf