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vsao Journal Nr. 3 - Juni 2023

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<strong>vsao</strong><br />

<strong>vsao</strong>-Rechtsberatung<br />

Arbeitsrechtliche Folgen<br />

der Weiterbildung<br />

Bild: zvg<br />

Das Verhältnis zwischen<br />

Assistenzarzt und Arbeitgeber<br />

weist arbeitsrechtliche<br />

Besonderheiten auf,<br />

da das Vertragsverhältnis angestellte<br />

Ärzte betrifft, die eine Weiterbildung<br />

zur Erlangung eines Facharzttitels<br />

FMH absolvieren.<br />

Der Tätigkeitsbereich des Assistenzarztes<br />

ist zweigeteilt. Der Arbeitsvertrag muss<br />

dem Arzt ermöglichen, seine Pflichten als<br />

Angestellter zu erfüllen und gleichzeitig<br />

die Lernziele im Rahmen seiner Weiterbildung<br />

zu erreichen, was aber mit<br />

einigen Schwierigkeiten verbunden sein<br />

kann. So muss der Arbeitsvertrag zwei<br />

Bereiche abdecken. Ein erster Teil regelt<br />

die Arbeitsleistung, ein zweiter die Fragen<br />

der Weiterbildung. Diese können auch<br />

in einem Zusatz zum Vertrag geregelt<br />

werden. Der Vertrag muss schriftlich<br />

abgeschlossen werden und bestimmte<br />

Einzelheiten beinhalten (Art. 41 Abs. 3<br />

der Weiterbildungsordnung, WBO).<br />

Es gibt entsprechende Dokumentvorlagen<br />

auf der Website des SIWF.<br />

Die Weiterbildungsaktivität ist ein<br />

Recht des Arztes, das er bei seinem<br />

Arbeitgeber einfordern kann.<br />

Art. 41 WBO verlangt, dass jede Weiterbildungsstätte<br />

ein Weiterbildungskonzept<br />

erarbeiten muss. Dieses Weiterbildungskonzept<br />

bestätigt, dass die<br />

Weiterbildungsstätte eine strukturierte<br />

Weiterbildung von mindestens vier<br />

Stunden pro Woche anbietet (oder<br />

ermöglicht). Im April 2022 hat das SIWF<br />

das Merkblatt «Was ist unter strukturierter<br />

Weiterbildung zu verstehen?»<br />

herausgegeben. Darin wird anhand von<br />

Beispielen beschrieben, was darunter<br />

zu verstehen ist. Gleichzeitig erinnert es<br />

an den Anspruch aller Ärzte auf vier<br />

Stunden strukturierte Weiterbildung<br />

pro Woche.<br />

Welches sind die arbeitsrechtlichen<br />

Folgen?<br />

Die zweigeteilte Tätigkeit des Assistenzarztes<br />

wirkt sich konkret auf den Inhalt<br />

des Pflichtenhefts aus, das auch das<br />

Weiterbildungsprogramm beinhalten<br />

muss.<br />

Die Anforderungen des SIWF bezüglich<br />

Weiterbildung sind mit bestimmten<br />

Rechten verbunden, die der angestellte<br />

Arzt geniesst: 1<br />

– das Recht, über die nötige Zeit zu<br />

verfügen, um sich seiner Weiterbildung<br />

zu widmen,<br />

– das Recht auf eine theoretische und<br />

praktische Weiterbildung, die den<br />

Anforderungen der FMH entspricht,<br />

– das Recht, seine Weiterbildung innerhalb<br />

einer angemessenen Frist abzuschliessen,<br />

– das Recht auf regelmässige und<br />

strukturierte Beurteilungsgespräche,<br />

– das Recht, vom Weiterbildner ein<br />

persönliches Engagement zu verlangen.<br />

Dazu muss die für die Weiterbildung<br />

aufgewendete Zeit bei der Erstellung des<br />

Dienstplans berücksichtigt werden und<br />

als Arbeitszeit gelten, wobei der Arbeitgeber<br />

nicht den Ausgleich ausfallender<br />

Arbeitszeit verlangen darf. Die Höchstarbeitszeit<br />

muss eingehalten werden.<br />

Gleichzeitig muss eine solide und<br />

qualitativ hochwertige Weiterbildung<br />

gewährleistet sein. Diese Ziele sind<br />

manchmal schwer zu vereinbaren.<br />

Um anerkannt zu werden, müssen<br />

die Weiterbildungsperioden bestimmte<br />

Kriterien hinsichtlich Dauer erfüllen.<br />

Diese berücksichtigen die arbeitsrechtlichen<br />

Vorschriften, insbesondere den<br />

gesetzlichen Ferienanspruch oder die<br />

Abwesenheiten infolge Krankheit, Unfall,<br />

Mutterschaft, Wehr- und Zivildienst<br />

(Art. 31 WBO). Zeiten unverschuldeter<br />

Abwesenheit im Sinne des Arbeitsrechts<br />

können an die Weiterbildungszeit<br />

angerechnet werden, in der Regel bis zu<br />

acht Wochen pro Jahr. Auch die Abwesenheiten<br />

wegen Schwangerschaft oder<br />

Mutterschaft können unter bestimmten<br />

Bedingungen für sechs Monate angerechnet<br />

werden, auch ausserhalb einer<br />

Weiterbildungsperiode. (vgl. Interpretation<br />

von Art. 31 WBO «Absenzen und<br />

Beurlaubungen», insbesondere in Bezug<br />

auf eine Schwangerschaft/Mutterschaft).<br />

Die Weiterbildung von Assistenzärzten<br />

bringt also sowohl für die Ärzte als<br />

auch für ihre Arbeitgeber arbeitsrechtliche<br />

Rechte und Pflichten mit sich. Wenn<br />

Sie bei deren Umsetzung mit Schwierigkeiten<br />

konfrontiert sind, können Sie sich<br />

an den <strong>vsao</strong> wenden, der Ihnen gerne<br />

weiterhilft.<br />

1<br />

Vgl. Mercedes NOVIER, Le droit du travail<br />

du médecin-assistant et du chef de clinique,<br />

Aperçu du droit fédéral et de la situation<br />

en Suisse romande, Schulthess 2016, S. 163 ff.<br />

Véronique Aeby,<br />

Rechtsanwältin, Sektion<br />

Freiburg<br />

<strong>vsao</strong> /asmac <strong>Journal</strong> 3/23 27

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