vsao Journal Nr. 3 - Juni 2023
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mediservice<br />
Wer zahlt bei Ausfall<br />
wegen Krankheit?<br />
Stefan Z. arbeitet als Assistenzarzt am Spital A in Weiterbildung.<br />
Er hat einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag;<br />
in rund zwei Monaten ist der Wechsel in ein anderes Spital geplant – dies<br />
wird die letzte Station seiner Weiterbildung sein.<br />
Plötzlich fällt er wegen Krankheit am Arbeitsplatz aus.<br />
Rafael Girbés, innova Versicherungen AG<br />
Beruflich, aber auch privat läuft<br />
alles rund bei Stefan Z. Seit einigen<br />
Monaten ist er Vater einer<br />
kleinen Tochter. Da fällt<br />
Stefan Z. wegen eines Bandscheibenvorfalls<br />
an seinem Arbeitsplatz aus; eine<br />
Operation ist unumgänglich. Die Prognose<br />
über seine Genesungszeit ist unsicher.<br />
Plötzlich ist die Planung der nahen<br />
Zukunft von Stefan Z. und seiner Familie<br />
ungewiss. Der Chefarzt der Chirurgie teilt<br />
Stefan Z. mit, dass er mit einer Genesungszeit<br />
und dahingehenden Arbeitsunfähigkeit<br />
von mindestens fünf Monaten rechnen<br />
muss. Ein Schock für Stefan Z. Wie<br />
geht es weiter mit seiner Weiterbildungszeit?<br />
Zum Glück kommen für ihn zu den<br />
beruflichen Ängsten nicht auch noch finanzielle<br />
Sorgen. Das Spital zahlt ihm –<br />
gemäss geltender gesetzlicher Lohnfortzahlungspflicht<br />
– seinen Lohn bis zur Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses in zwei<br />
Monaten weiter.<br />
Da er glücklicherweise eine Lohnausfallversicherung<br />
mit variabler Wartefrist<br />
abgeschlossen hat, übernimmt sein Versicherer<br />
seinen Lohnausfall während der<br />
verbleibenden drei Monate seiner Genesungszeit.<br />
So ist seine wirtschaftliche<br />
Existenz bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit<br />
gesichert, und es entstehen<br />
keine finanziellen Engpässe für Stefan Z.<br />
und seine Familie.<br />
Bei Antritt der neuen Stelle muss Stefan<br />
Z. überprüfen, ob er seine Taggeldversicherung<br />
den neuen Arbeitsbedingungen<br />
(Bruttolohn, Lohnfortzahlung bei Krankheit<br />
und Unfall usw.) anpassen muss. So<br />
dass auch zukünftig die finanzielle Existenz<br />
bei einer Arbeitsunfähigkeit gesichert<br />
ist.<br />
Wäre die Arbeitsunfähigkeit durch einen<br />
Unfall verursacht worden, kämen die<br />
Bestimmungen des UVG (Bundesgesetz<br />
über die obligatorische Unfallversicherung)<br />
zum Tragen.<br />
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