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Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat I und Behördenleitung

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I/111<br />

Produkt 01.08.01<br />

Schwerbehindertenvertretung<br />

Vertrauensperson<br />

Budgetverantwortung:<br />

Frau Stirnnagel; Tel. 2222<br />

Produktverantwortung:<br />

Frau Stirnnagel; Tel. 2222<br />

Inhalte <strong>des</strong> Produktes:<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Zielsetzung:<br />

Die Schwerbehindertenvertretung nimmt die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) für die schwerbehinderten <strong>und</strong> diesen<br />

gleichgestellten Mitarbeitenden in der Verwaltung der Städteregion Aachen wahr.<br />

Ziel ist es, den Belangen der schwerbehinderten <strong>und</strong> diesen gleichgestellten behinderten Mitarbeitenden in der Verwaltung<br />

der Städteregion Aachen zu vertreten.<br />

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung <strong>und</strong> Teilhabe schwerbehinderter <strong>und</strong> diesen gleichgestellten behinderten<br />

Mitarbeitenden in der Verwaltung der Städteregion Aachen.<br />

Zielgruppe:<br />

Behinderte, schwerbehinderte <strong>und</strong> von Behinderung <strong>und</strong>/ oder Schwerbehinderung bedrohte Mitarbeitende der<br />

Verwaltung der Städteregion Aachen.<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- <strong>und</strong><br />

1. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />

Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen <strong>und</strong> ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545820 <strong>und</strong> 545830) -<br />

gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />

Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- <strong>und</strong><br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 081115 zu<br />

einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

Stellenplanauszug<br />

<strong>2024</strong><br />

Zahl der Stellen<br />

2023<br />

tatsächlich besetzt<br />

2022<br />

Stellenanteile insgesamt 1,000<br />

1,000<br />

1,000<br />

davon<br />

Beamte 0,000<br />

0,000<br />

0,000<br />

tariflich Beschäftigte 1,000<br />

1,000 1,000

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