Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat I und Behördenleitung
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I/111<br />
Produkt 01.08.01<br />
Schwerbehindertenvertretung<br />
Vertrauensperson<br />
Budgetverantwortung:<br />
Frau Stirnnagel; Tel. 2222<br />
Produktverantwortung:<br />
Frau Stirnnagel; Tel. 2222<br />
Inhalte <strong>des</strong> Produktes:<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Zielsetzung:<br />
Die Schwerbehindertenvertretung nimmt die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) für die schwerbehinderten <strong>und</strong> diesen<br />
gleichgestellten Mitarbeitenden in der Verwaltung der Städteregion Aachen wahr.<br />
Ziel ist es, den Belangen der schwerbehinderten <strong>und</strong> diesen gleichgestellten behinderten Mitarbeitenden in der Verwaltung<br />
der Städteregion Aachen zu vertreten.<br />
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung <strong>und</strong> Teilhabe schwerbehinderter <strong>und</strong> diesen gleichgestellten behinderten<br />
Mitarbeitenden in der Verwaltung der Städteregion Aachen.<br />
Zielgruppe:<br />
Behinderte, schwerbehinderte <strong>und</strong> von Behinderung <strong>und</strong>/ oder Schwerbehinderung bedrohte Mitarbeitende der<br />
Verwaltung der Städteregion Aachen.<br />
Bewirtschaftungsregeln<br />
Für den Teilergebnis- <strong>und</strong><br />
1. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />
Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen <strong>und</strong> ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />
sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545820 <strong>und</strong> 545830) -<br />
gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />
Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />
2. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- <strong>und</strong><br />
Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 081115 zu<br />
einem Budget zusammengefasst.<br />
3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />
zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />
Stellenplanauszug<br />
<strong>2024</strong><br />
Zahl der Stellen<br />
2023<br />
tatsächlich besetzt<br />
2022<br />
Stellenanteile insgesamt 1,000<br />
1,000<br />
1,000<br />
davon<br />
Beamte 0,000<br />
0,000<br />
0,000<br />
tariflich Beschäftigte 1,000<br />
1,000 1,000