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Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat I und Behördenleitung

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I/087<br />

Produkt 11.01.01<br />

Energieversorgung<br />

<strong>Dezernat</strong> I<br />

S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen <strong>und</strong><br />

Zentrales Controlling<br />

Budgetverantwortung:<br />

StL Herr Kouchen, Tel.: 2318<br />

Produktverantwortung:<br />

StL Herr Kouchen, Tel.: 2318<br />

Inhalte <strong>des</strong> Produktes:<br />

Gewinnausschüttungen aus Energieversorgung<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Zielsetzung:<br />

● Planung <strong>und</strong> Bewirtschaftung der gesellschaftsrelevanten Sachkonten (Erträge aus Gewinnausschüttungen aus Strom-,<br />

Gas-, Wasser- <strong>und</strong> Wärmeversorgung der Unternehmen EWV-GmbH <strong>und</strong> enwor-GmbH)<br />

● Gewinnmaximierung bzw. Optimierung <strong>des</strong> Verhältnisses zwischen Leistungserstellung durch Beteiligungen <strong>und</strong> Haushaltsbelastung<br />

● Optimierung <strong>des</strong> steuerlichen Querverbun<strong>des</strong><br />

Zielgruppen:<br />

● Städteregionstag, Städteregionsausschuss, Fachausschüsse<br />

● Städteregionsrat, Verwaltungskonferenz, Kämmerei<br />

● Aufsichtsbehörde<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- <strong>und</strong><br />

1. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />

Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen <strong>und</strong> ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />

543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />

Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- <strong>und</strong><br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />

011008 <strong>und</strong> 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

465130 bis 465140 544517<br />

Personelle Ausstattung<br />

Zahl der Stellen<br />

tatsächlich besetzt<br />

<strong>2024</strong> 2023 2022<br />

Stellenanteile insgesamt<br />

davon<br />

Beamte<br />

tariflich Beschäftigte<br />

0,250 0,450 0,450<br />

0,250<br />

0,450<br />

0,450<br />

0,000<br />

0,000<br />

0,000

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