Steue Co Su Ta - Haufe.de
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Übersteuert<br />
<strong>Steue</strong>rgesetzgeber und Verfassung<br />
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung<br />
gebun<strong>de</strong>n“ (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz).<br />
Gilt dies auch für die <strong>Steue</strong>rgesetzgebung ? Etwa 90 Verfahren<br />
zum <strong>Steue</strong>rrecht sind beim BVerfG anhängig. Gut, nicht in allen<br />
wird das Gericht Verfassungswidrigkeit eines <strong>Steue</strong>rgesetzes<br />
feststellen. Aber ein <strong>de</strong>utliches Indiz für das Misstrauen <strong>de</strong>r<br />
Gerichte und Bürger gegenüber <strong>de</strong>m <strong>Steue</strong>rgesetzgeber ist dies<br />
allemal.<br />
Finanzpolitiker (aller Parteien) sehen hingegen in Entscheidungen<br />
<strong>de</strong>s BVerfG, die ein <strong>Steue</strong>rgesetz aufheben, Übergriffe <strong>de</strong>s<br />
Gerichts in die Kompetenz <strong>de</strong>s Parlaments und Gefährdungen<br />
<strong>de</strong>s Haushalts.<br />
In einem solchen Klima nimmt es nicht wun<strong>de</strong>r, dass während<br />
<strong>de</strong>s Gesetzgebungsverfahrens geäußerte verfassungsrechtliche<br />
Be<strong>de</strong>nken selten ernst genommen wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />
das Risiko eingeht, vom BVerfG aufgehoben zu wer<strong>de</strong>n. Grenzverhalten<br />
heißt dies. Das Gericht hält sich <strong>de</strong>utlich zurück,<br />
gewährt großzügige Übergangsfristen, gibt Hinweise, wie<br />
eine verfassungsrechtliche einwandfreie Regelung aussehen<br />
könnte. Es wird damit vom Kontrolleur zum Mitgestalter, was<br />
nicht unproblematisch ist.<br />
Wie könnte es Verbesserungen geben ? Vorherige unabhängige<br />
Expertise, wenn verfassungsrechtliche Be<strong>de</strong>nken geäußert<br />
wer<strong>de</strong>n, wäre ein Weg. Mehr Zeit und weniger Hektik im Verfahren<br />
ließen mehr Raum für Prüfungen. Es liegt nicht an <strong>de</strong>n<br />
beteiligten Personen, sie sind kompetent und wollen das<br />
Beste.<br />
Aber bei Hun<strong>de</strong>rten von Än<strong>de</strong>rungen allein im Einkommensteuerrecht<br />
in wenigen Jahren behält niemand <strong>de</strong>n Überblick.<br />
Gesetzes-<strong>Co</strong>ntrolling hinsichtlich <strong>de</strong>r Wirkungen eines Gesetzes<br />
wür<strong>de</strong> auch helfen.<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
StB Prof. (em. Osnabrück/Paris)<br />
Dr. Jörg-Manfred Mössner, Pricewaterhouse<strong>Co</strong>opers<br />
Frankfurt a.M.<br />
Merkwürdigkeiten <strong>de</strong>r <strong>Steue</strong>rberatung KANZLEI & PERSÖNLICHES<br />
Alexan<strong>de</strong>r Gunkel, Mitglied <strong>de</strong>r<br />
Hauptgeschäftsführung <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>svereinigung <strong>de</strong>r Deutschen<br />
Arbeitgeberverbän<strong>de</strong>, Berlin<br />
ELENA – Bürokratieabbau in spe<br />
Die I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>s ELENA-Verfahrens ist zweifellos gut. Statt viele<br />
unterschiedliche Papierbescheinigungen für die Arbeitnehmer<br />
auszufüllen, mel<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Arbeitgeber einmal im Monat einen<br />
schlanken Entgeltdatensatz. Das war es. O<strong>de</strong>r vielleicht besser:<br />
Das wäre es. Der Gesetzgeber macht es <strong>de</strong>n Arbeitgebern dann<br />
doch nicht so leicht.<br />
Denn nur drei Papierbescheinigungen wer<strong>de</strong>n durch ELENA<br />
ersetzt, die meisten Bescheinigungspflichten bestehen weiter.<br />
Noch schwerer wiegt, dass <strong>de</strong>r Gesetzgeber trotz vielerlei Vorbringen<br />
– etwa <strong>de</strong>r BDA – versäumt hat, die Leistungsberechnung<br />
für die betroffenen Sozialleistungen zu vereinfachen.<br />
Deshalb ist <strong>de</strong>r ELENA-Datensatz eben nicht schlank, son<strong>de</strong>rn<br />
lei<strong>de</strong>r eher „adipös“.<br />
Nunmehr <strong>de</strong>n Kopf in <strong>de</strong>n Sand zu stecken, wäre jedoch falsch.<br />
Was wir brauchen, ist ein klarer Fahrplan zur zeitnahen Ersetzung<br />
aller Entgelt- und sonstigen Bescheinigungspflichten <strong>de</strong>r<br />
Arbeitgeber, so wie es die Bun<strong>de</strong>sregierung richtigerweise in<br />
<strong>de</strong>n Koalitionsvertrag geschrieben hat. Dort ist erfreulicherweise<br />
auch festgeschrieben, dass die zahlreichen gesetzlichen<br />
Einkommensbegriffe vereinheitlicht wer<strong>de</strong>n sollen, was eine<br />
<strong>de</strong>utliche Verschlankung <strong>de</strong>s ELENA-Datensatzes ermöglichen<br />
wür<strong>de</strong>. Es besteht also Hoffnung.<br />
2 _ 10 <strong>Steue</strong>r<strong>Co</strong>nsultant 57