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BUSINESS<br />
NEUE REGELUNGEN FÜR IMMOBILIENTRANSAKTIONEN IN TSCHECHIEN<br />
IMMOBILIENRECHT<br />
GANZ NEU<br />
ÄNDERUNGEN. Die Neuregelungen, die im<br />
Wesentlichen am 1. Jänner 2014 in Kraft<br />
treten (insbesondere das neue Bürgerliche<br />
Gesetzbuch, Nr. 89/2012 Slg., und das<br />
Gesetz über Handelsgesellschaften, Nr.<br />
90/2012 Slg.) werden das tschechische<br />
Rechtssystem vollkommen verändern und<br />
tiefgreifend revolutionieren.<br />
SACHENRECHTLICHE REGELUNGEN.<br />
Neben der Einführung von neuen Rechtsbegriffen,<br />
Auslegungs- und Rechtsgrundsätzen<br />
sowie neuen Bestimmungen über<br />
Personen, zur Geschäftsfähigkeit von natürlichen<br />
und Rechtspersönlichkeit von<br />
juristischen Personen sieht die Neufassung<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches neue<br />
56 FOKUS<br />
sachen rechtliche Regelungen vor. Abgesehen<br />
davon, dass auch einige Rechte wie<br />
zum Beispiel das Baurecht als unbewegliche<br />
Sachen definiert werden, wird es künftig<br />
einen neuen Sachenbegriff im Gesetz und<br />
kein getrenntes Eigentum an Gebäuden und<br />
Grundstücken mehr geben. Als unbewegliche<br />
Sachen gelten dann alle Grundstücke<br />
und unterirdische Bauwerke mit eigenständiger<br />
Zweckbestimmung, wie zum Beispiel<br />
ein Weinkeller, die mit ihnen verbundenen<br />
Sachenrechte sowie weitere gesetzlich als<br />
unbewegliche Sache definierten Rechte. Die<br />
getrennte Rechtsfähigkeit von Grundstücken<br />
und darauf (nicht nur vorübergehend)<br />
errichteter Bauwerke hat bisher neben der<br />
Vernachlässigung der Registrierung von<br />
Text Stephan Eberhardt<br />
Fotos Beigestellt<br />
Der Immobilienmarkt ist auch in Tschechien von Befürchtungen vor einer erneuten Rezession<br />
gezeichnet, vor allem davor, dass Banken die Finanzierung von Entwicklungsprojekten im<br />
Wohnungsbau oder von Immobilienakquisitionen erschweren oder sogar einstellen. Andererseits<br />
steht die Tschechische Republik in Mittel- und Osteuropa gut da, gibt es dort doch zahlreiche<br />
interessante Projekte und Immobilienportfolios zum Kauf beziehungsweise Verkauf. Eine umso wichtigere<br />
Rolle spielen daher die mit der Neufassung des tschechischen Zivilrechts einhergehenden<br />
Änderungen des Immobilienrechts für den einheimischen Immobilienmarkt.<br />
Rechten an Immobilien eine rechtliche<br />
Beurteilung vor allem der Eigentumsverhältnisse<br />
erschwert. Immobilien sind ausgehend<br />
vom Bürgerlichen Gesetzbuch (Nr.<br />
40/1964 Slg.) in aktuell gültiger Fassung<br />
Grundstücke und durch feste Fundamente<br />
mit dem Grund verbundene Bauwerke. Der<br />
sachenrechtliche Grundsatz „superficies<br />
solo cedit“ gilt derzeit also in Tschechien<br />
nicht, das heißt, das Grundstück und das<br />
durch ein festes Fundament mit dem Boden<br />
verbundene Bauwerk sind somit zwei<br />
selbstständige, voneinander unabhängige<br />
Gegenstände privatrechtlicher Beziehungen<br />
– eine bauliche Anlage ist somit nicht<br />
Bestandteil des Grundstücks. Der tschechische<br />
Gesetzgeber kehrt nunmehr wieder<br />
JUNI/JULI 2012