22.09.2012 Aufrufe

GRATULATION DEN GEWINNER(INNE)N! - Fokus

GRATULATION DEN GEWINNER(INNE)N! - Fokus

GRATULATION DEN GEWINNER(INNE)N! - Fokus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BUSINESS<br />

NEUE REGELUNGEN FÜR IMMOBILIENTRANSAKTIONEN IN TSCHECHIEN<br />

IMMOBILIENRECHT<br />

GANZ NEU<br />

ÄNDERUNGEN. Die Neuregelungen, die im<br />

Wesentlichen am 1. Jänner 2014 in Kraft<br />

treten (insbesondere das neue Bürgerliche<br />

Gesetzbuch, Nr. 89/2012 Slg., und das<br />

Gesetz über Handelsgesellschaften, Nr.<br />

90/2012 Slg.) werden das tschechische<br />

Rechtssystem vollkommen verändern und<br />

tiefgreifend revolutionieren.<br />

SACHENRECHTLICHE REGELUNGEN.<br />

Neben der Einführung von neuen Rechtsbegriffen,<br />

Auslegungs- und Rechtsgrundsätzen<br />

sowie neuen Bestimmungen über<br />

Personen, zur Geschäftsfähigkeit von natürlichen<br />

und Rechtspersönlichkeit von<br />

juristischen Personen sieht die Neufassung<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches neue<br />

56 FOKUS<br />

sachen rechtliche Regelungen vor. Abgesehen<br />

davon, dass auch einige Rechte wie<br />

zum Beispiel das Baurecht als unbewegliche<br />

Sachen definiert werden, wird es künftig<br />

einen neuen Sachenbegriff im Gesetz und<br />

kein getrenntes Eigentum an Gebäuden und<br />

Grundstücken mehr geben. Als unbewegliche<br />

Sachen gelten dann alle Grundstücke<br />

und unterirdische Bauwerke mit eigenständiger<br />

Zweckbestimmung, wie zum Beispiel<br />

ein Weinkeller, die mit ihnen verbundenen<br />

Sachenrechte sowie weitere gesetzlich als<br />

unbewegliche Sache definierten Rechte. Die<br />

getrennte Rechtsfähigkeit von Grundstücken<br />

und darauf (nicht nur vorübergehend)<br />

errichteter Bauwerke hat bisher neben der<br />

Vernachlässigung der Registrierung von<br />

Text Stephan Eberhardt<br />

Fotos Beigestellt<br />

Der Immobilienmarkt ist auch in Tschechien von Befürchtungen vor einer erneuten Rezession<br />

gezeichnet, vor allem davor, dass Banken die Finanzierung von Entwicklungsprojekten im<br />

Wohnungsbau oder von Immobilienakquisitionen erschweren oder sogar einstellen. Andererseits<br />

steht die Tschechische Republik in Mittel- und Osteuropa gut da, gibt es dort doch zahlreiche<br />

interessante Projekte und Immobilienportfolios zum Kauf beziehungsweise Verkauf. Eine umso wichtigere<br />

Rolle spielen daher die mit der Neufassung des tschechischen Zivilrechts einhergehenden<br />

Änderungen des Immobilienrechts für den einheimischen Immobilienmarkt.<br />

Rechten an Immobilien eine rechtliche<br />

Beurteilung vor allem der Eigentumsverhältnisse<br />

erschwert. Immobilien sind ausgehend<br />

vom Bürgerlichen Gesetzbuch (Nr.<br />

40/1964 Slg.) in aktuell gültiger Fassung<br />

Grundstücke und durch feste Fundamente<br />

mit dem Grund verbundene Bauwerke. Der<br />

sachenrechtliche Grundsatz „superficies<br />

solo cedit“ gilt derzeit also in Tschechien<br />

nicht, das heißt, das Grundstück und das<br />

durch ein festes Fundament mit dem Boden<br />

verbundene Bauwerk sind somit zwei<br />

selbstständige, voneinander unabhängige<br />

Gegenstände privatrechtlicher Beziehungen<br />

– eine bauliche Anlage ist somit nicht<br />

Bestandteil des Grundstücks. Der tschechische<br />

Gesetzgeber kehrt nunmehr wieder<br />

JUNI/JULI 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!