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und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus

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Verringerung der notwendigen<br />

Brandschutzabstände von brennbaren<br />

Stoffen zu Gasgeräten <strong>und</strong> Abgasanlagen,<br />

Verkleidung <strong>und</strong> Ummauerung von<br />

Gasgeräten, Gas- bzw. Abgasleitungen<br />

ohne Berücksichtigung der notwendigen Be<strong>und</strong><br />

Entlüftungsöffnungen,<br />

Einbringen, Herstellen <strong>und</strong> Benutzen leicht<br />

entzündlicher oder leicht entflammbarer<br />

Stoffe ind Aufstellräumen von Gasgeräten<br />

<strong>und</strong> in Räumen mit Gaszählern <strong>und</strong><br />

Regelgeräten,<br />

-kurzfristiger Umgang mit leichtendzündlichen<br />

Stoffen z.B. beim Kleben von<br />

Bodenbelägen - in diesem Fall sind die<br />

Gasgeräte durch Ausschalten der<br />

Zündflamme außer Betrieb zu nehmen,<br />

Veränderung der Raumtemperatur <strong>und</strong><br />

-feuchte durch Einbau von Sauna,<br />

Schwimmbad oder ähnlichen Anlagen in<br />

Räumen mit gasanlagen,<br />

-unsachgemäßes Anstreichen oder<br />

Beschichten von Gasanlagen, vor allem<br />

Gaszähler <strong>und</strong> funktionssicher zu haltende<br />

Absperr- <strong>und</strong> Regeleinrichtungen,<br />

-Lagerung <strong>und</strong> Anwendung von Stoffen mit<br />

erhöhtem aggressiven Einfluß auf die<br />

Umgebungsluft oder Stoffen, von denen eine<br />

erhöhte Belastung der Verbrennungsluft des<br />

Gasgerätes mit schädlichten Inhaltsstoffen<br />

zu erwarten ist,<br />

Veränderung oder Entfernung des<br />

Potentialausgleiches an Gasleitungen,<br />

Montage wasserführender Leitungssysteme<br />

oberhalb von Gasleitungen, von denen<br />

durch Tropfwasserbildung eine<br />

Korrosionsgefahr ausgehen kann,<br />

Veränderung der Abgasabführung<br />

2351<br />

4 Verhalten bei Störungen<br />

<strong>sowie</strong> bei Gasgeruch<br />

4.2.<br />

Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Gasgeruch muß unverzüglich dem GVU<br />

gemeldet werden. Bai anderen Mängeln <strong>und</strong><br />

Störungen (vergleich Abschnitt 2) ist das<br />

Installationsunternehmen unter Umständen<br />

das GVU einzuschalten.<br />

Das GVU hat für die Entgegennahme von<br />

Meldungen <strong>und</strong> zur Behebung von Störungen<br />

einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.<br />

Werden Mängel <strong>und</strong> Sörungen einem Installationsunternehmen<br />

gemeldet, leitet dieses die<br />

erforderlichen Maßnahmen - eventuell in<br />

Zusammenarbeit mit dem GVU - ein.<br />

Inhalt einer Störungsmeldung<br />

Eine Störungsmeldung soll enthalten:<br />

-genauer Ort der Störung<br />

-Art <strong>und</strong> Umfang der Störung<br />

-vermutete Ursache der Störung<br />

- Name, Anschrift <strong>und</strong>Telefonnumrner<br />

der<br />

meldenden Person<br />

4.3 Verhalten bei Gasgeruch in Gebäuden<br />

-Türen <strong>und</strong> Fenster weit öffnen, für Durchzug<br />

sorgen, Räume mit Gasgeruchmeiden!<br />

-Offenes Feuer vermeiden,<br />

kein Feuerzeug benutzen!<br />

nicht rauchen,<br />

-Keine elektrischen Schalter, keine Stecker,<br />

keine Klingeln, keine Telefone <strong>und</strong> andere<br />

Sprechanlagen im Haus benutzen!

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