und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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Verringerung der notwendigen<br />
Brandschutzabstände von brennbaren<br />
Stoffen zu Gasgeräten <strong>und</strong> Abgasanlagen,<br />
Verkleidung <strong>und</strong> Ummauerung von<br />
Gasgeräten, Gas- bzw. Abgasleitungen<br />
ohne Berücksichtigung der notwendigen Be<strong>und</strong><br />
Entlüftungsöffnungen,<br />
Einbringen, Herstellen <strong>und</strong> Benutzen leicht<br />
entzündlicher oder leicht entflammbarer<br />
Stoffe ind Aufstellräumen von Gasgeräten<br />
<strong>und</strong> in Räumen mit Gaszählern <strong>und</strong><br />
Regelgeräten,<br />
-kurzfristiger Umgang mit leichtendzündlichen<br />
Stoffen z.B. beim Kleben von<br />
Bodenbelägen - in diesem Fall sind die<br />
Gasgeräte durch Ausschalten der<br />
Zündflamme außer Betrieb zu nehmen,<br />
Veränderung der Raumtemperatur <strong>und</strong><br />
-feuchte durch Einbau von Sauna,<br />
Schwimmbad oder ähnlichen Anlagen in<br />
Räumen mit gasanlagen,<br />
-unsachgemäßes Anstreichen oder<br />
Beschichten von Gasanlagen, vor allem<br />
Gaszähler <strong>und</strong> funktionssicher zu haltende<br />
Absperr- <strong>und</strong> Regeleinrichtungen,<br />
-Lagerung <strong>und</strong> Anwendung von Stoffen mit<br />
erhöhtem aggressiven Einfluß auf die<br />
Umgebungsluft oder Stoffen, von denen eine<br />
erhöhte Belastung der Verbrennungsluft des<br />
Gasgerätes mit schädlichten Inhaltsstoffen<br />
zu erwarten ist,<br />
Veränderung oder Entfernung des<br />
Potentialausgleiches an Gasleitungen,<br />
Montage wasserführender Leitungssysteme<br />
oberhalb von Gasleitungen, von denen<br />
durch Tropfwasserbildung eine<br />
Korrosionsgefahr ausgehen kann,<br />
Veränderung der Abgasabführung<br />
2351<br />
4 Verhalten bei Störungen<br />
<strong>sowie</strong> bei Gasgeruch<br />
4.2.<br />
Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Gasgeruch muß unverzüglich dem GVU<br />
gemeldet werden. Bai anderen Mängeln <strong>und</strong><br />
Störungen (vergleich Abschnitt 2) ist das<br />
Installationsunternehmen unter Umständen<br />
das GVU einzuschalten.<br />
Das GVU hat für die Entgegennahme von<br />
Meldungen <strong>und</strong> zur Behebung von Störungen<br />
einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.<br />
Werden Mängel <strong>und</strong> Sörungen einem Installationsunternehmen<br />
gemeldet, leitet dieses die<br />
erforderlichen Maßnahmen - eventuell in<br />
Zusammenarbeit mit dem GVU - ein.<br />
Inhalt einer Störungsmeldung<br />
Eine Störungsmeldung soll enthalten:<br />
-genauer Ort der Störung<br />
-Art <strong>und</strong> Umfang der Störung<br />
-vermutete Ursache der Störung<br />
- Name, Anschrift <strong>und</strong>Telefonnumrner<br />
der<br />
meldenden Person<br />
4.3 Verhalten bei Gasgeruch in Gebäuden<br />
-Türen <strong>und</strong> Fenster weit öffnen, für Durchzug<br />
sorgen, Räume mit Gasgeruchmeiden!<br />
-Offenes Feuer vermeiden,<br />
kein Feuerzeug benutzen!<br />
nicht rauchen,<br />
-Keine elektrischen Schalter, keine Stecker,<br />
keine Klingeln, keine Telefone <strong>und</strong> andere<br />
Sprechanlagen im Haus benutzen!