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und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus

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2331<br />

6 Abgasabführung von Gasfeuerstätten 1)<br />

61. Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

6. 2<br />

Vor Beginn der Arbeiten hat der Installateur sich zu überzeugen, daß die Abgasanlage eine<br />

sichere Abführung der Abgase gewährleistet. Es wird empfohlen, den einwandfreien Zustand<br />

der Abgasanlage durch einen entsprechenden Fachmann dokumentieren zu lassen.<br />

Zur Ausführung <strong>und</strong> Bemessung der Abgasanlage wird auf die DIN 4705 Teile 1 <strong>und</strong> 3 <strong>und</strong> DIN<br />

18160 hingewiesen.<br />

Die Abgase Gasgeäte Art B, C 6, C 6 <strong>und</strong> C 8 müssen wie folgt ins Freie abgeführt werden:<br />

- über Hausschornsteine nach DIN 18160,<br />

- über senkrechte Abgasleitungen wie z. B.<br />

Abgasleitungen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Luft-Abgas-Systeme oder<br />

Abgasleitungen, die als Zubehör gemeinsam mit der Gasfeuerstätte geprüft <strong>und</strong> zertifiziert<br />

sind,<br />

- über freistehende Schornsteine (siehe DIN 4133 <strong>und</strong> DIN 1056),<br />

- über Abluftschächte nach DIN 18 017 Teil 1, die mindestens den Anforderungen an Abgasanlagen<br />

entsprechen (Abschnitt 6.3.1 ist zu beachten),<br />

- über Lüftungsanlagen nach DIN 18017 Teil 3 entsprechend den Festlegungen des DVGW-<br />

Arbeitsblattes G 626,<br />

- über mechanische Abgasanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 660 für Gasfeuerstätten mit<br />

Brennern ohne Gebläse;<br />

diese Gasfeuerstätten müssen innerhalb desselben<br />

diese Abgasanlagen angeschlossen werden.<br />

Geschosses, in dem sie aufgestellt sind, an<br />

Im übrigen gilt:<br />

- Abgasleitungen, die Geschosse überbrücken, müssen<br />

•in Gebäude ausgenommen im Aufstellraum der Feuerstätte, in Schächten angeordnet<br />

werden oder<br />

• unter Unterdruck betrieben werden <strong>und</strong> eine Feuewiderstandsdauer von 90 Minuten<br />

haben.<br />

- Mehrere Abgasleitungen in einem gemeinsamen Schacht sind nur zulässig, wenn<br />

•die Abgasleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen oder<br />

•die zugehörigen Feuerstätten in demselben Geschoß aufgestellt sind oder<br />

•eine entsprechende allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt.<br />

- Die Schächte müssen<br />

•eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bzw.<br />

•in Gebäuden geringer Höhe eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten<br />

aufweisen.<br />

Abgasabführung über Abgasanlagen<br />

6.2.1 Eigene Abgasanlage<br />

An eine eigene Abgasanlage sind anzuschlieien:<br />

- Gasgeräte Art B in Aufstellräumen mit ständig offener, ins Freie führender Verbrennungsluftöffnung,<br />

- Gasgeräte Art B, die über dem 5. Vollgeschoß aufgestellt werden,<br />

sofern sie nicht im selben Aufstellraum aufgestellt sind.<br />

1<br />

) Die Abgasabführung von Gasgeräten Art C 1, C 3 <strong>und</strong> C 5, ist in Abschnitt 5.6 zusammen mit den Anforderungen an die Aufstellung<br />

dieser Gasgeräte geregelt.

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