und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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2331<br />
6 Abgasabführung von Gasfeuerstätten 1)<br />
61. Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
6. 2<br />
Vor Beginn der Arbeiten hat der Installateur sich zu überzeugen, daß die Abgasanlage eine<br />
sichere Abführung der Abgase gewährleistet. Es wird empfohlen, den einwandfreien Zustand<br />
der Abgasanlage durch einen entsprechenden Fachmann dokumentieren zu lassen.<br />
Zur Ausführung <strong>und</strong> Bemessung der Abgasanlage wird auf die DIN 4705 Teile 1 <strong>und</strong> 3 <strong>und</strong> DIN<br />
18160 hingewiesen.<br />
Die Abgase Gasgeäte Art B, C 6, C 6 <strong>und</strong> C 8 müssen wie folgt ins Freie abgeführt werden:<br />
- über Hausschornsteine nach DIN 18160,<br />
- über senkrechte Abgasleitungen wie z. B.<br />
Abgasleitungen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Luft-Abgas-Systeme oder<br />
Abgasleitungen, die als Zubehör gemeinsam mit der Gasfeuerstätte geprüft <strong>und</strong> zertifiziert<br />
sind,<br />
- über freistehende Schornsteine (siehe DIN 4133 <strong>und</strong> DIN 1056),<br />
- über Abluftschächte nach DIN 18 017 Teil 1, die mindestens den Anforderungen an Abgasanlagen<br />
entsprechen (Abschnitt 6.3.1 ist zu beachten),<br />
- über Lüftungsanlagen nach DIN 18017 Teil 3 entsprechend den Festlegungen des DVGW-<br />
Arbeitsblattes G 626,<br />
- über mechanische Abgasanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 660 für Gasfeuerstätten mit<br />
Brennern ohne Gebläse;<br />
diese Gasfeuerstätten müssen innerhalb desselben<br />
diese Abgasanlagen angeschlossen werden.<br />
Geschosses, in dem sie aufgestellt sind, an<br />
Im übrigen gilt:<br />
- Abgasleitungen, die Geschosse überbrücken, müssen<br />
•in Gebäude ausgenommen im Aufstellraum der Feuerstätte, in Schächten angeordnet<br />
werden oder<br />
• unter Unterdruck betrieben werden <strong>und</strong> eine Feuewiderstandsdauer von 90 Minuten<br />
haben.<br />
- Mehrere Abgasleitungen in einem gemeinsamen Schacht sind nur zulässig, wenn<br />
•die Abgasleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen oder<br />
•die zugehörigen Feuerstätten in demselben Geschoß aufgestellt sind oder<br />
•eine entsprechende allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt.<br />
- Die Schächte müssen<br />
•eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bzw.<br />
•in Gebäuden geringer Höhe eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten<br />
aufweisen.<br />
Abgasabführung über Abgasanlagen<br />
6.2.1 Eigene Abgasanlage<br />
An eine eigene Abgasanlage sind anzuschlieien:<br />
- Gasgeräte Art B in Aufstellräumen mit ständig offener, ins Freie führender Verbrennungsluftöffnung,<br />
- Gasgeräte Art B, die über dem 5. Vollgeschoß aufgestellt werden,<br />
sofern sie nicht im selben Aufstellraum aufgestellt sind.<br />
1<br />
) Die Abgasabführung von Gasgeräten Art C 1, C 3 <strong>und</strong> C 5, ist in Abschnitt 5.6 zusammen mit den Anforderungen an die Aufstellung<br />
dieser Gasgeräte geregelt.