und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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24 .<br />
25 .<br />
2.5.1<br />
Strömungssicherung<br />
2266<br />
Die Strömungssicherung ist ein zu einer Gasfeuerstätte gehörendes Bauteil, das einen<br />
wesentlichen Einfluß von zu starkem Aufstrom, Stau oder Rückstrom in der Abgasanlage auf<br />
die Verbrennung in der Gasfeuerstätte verhindert.<br />
Abgasüberwachung<br />
Die Abgasüberwachungseinrichtung (AÜE) wird nach europäischen Normen mit ,,BS“<br />
(blocked safety) gekennzeichnet <strong>und</strong> ist ein zu einer Gasfeuerstätte gehörendes Bauteil, das<br />
bei Abgasaustritt aus der Strömungssicherung die Gaszufuhr selbsttätig abschaltet.<br />
26 . Umstellung <strong>und</strong> Anpassung, Erdgaseinstellung<br />
2.6.1 Die Umstellung von Gasgeräten ist eine Maßnahme, die erforderlich ist, wenn sich die Gasversorgung<br />
von einer Gasfamilie auf eine andere Gasfamilie ändert. Dabei kann der Austausch<br />
von <strong>Bauteile</strong>n an Gasgeräten erforderlich werden.<br />
2.6.2 Die Anpassung von Gasgeräten ist eine Maßnahme, die erforderlich ist, wenn sich die Gasversorgung<br />
innerhalb einer Gasfamilie ändert. Dabei erübrigt sich in der Regel der Austausch von<br />
<strong>Bauteile</strong>n. Nach der SRG-Methode auf Erdgas eingestellte Gasgeräte benötigen beim Wechsel<br />
innerhalb der 2. Gasfamilie im oberen Wobbe-Index-Bereich von 12,0 bis 157 kWh/m 3<br />
keine<br />
Anpassung.<br />
2.6.3 Die<br />
des<br />
Erdgaseinste<br />
angegebenen<br />
llung von Gasgeräten ist<br />
Wobbe-Index-Bereiches<br />
2.7 Aufstellräume von Gasgeräten<br />
2.7.1<br />
28 .<br />
2.8.1<br />
2.8.2<br />
2.8.3 Die Verbrennungsluft ist die Luft, die den Feuerstätten bei Betrieb zuströmt.<br />
2.8.4<br />
2.8.5<br />
eine werkseitige Festeinstellung, für die innerhalb<br />
keine Anpassung erforderlich ist.<br />
Der Aufstellraum ist der Raum, in dem Gasgeräte <strong>und</strong> ggf. Feuerstätten für feste oder flüssige<br />
Brennstoffe aufgestellt sind. Er wird in Abhängigkeit der Gesamtnennwärmeleistung der darin<br />
aufgestellten Gasgeräte <strong>und</strong> weiteren Feuerstätten wie folgt unterteilt:<br />
- Aufstellraum bei einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten<br />
bis 35 kW,<br />
- Aufstellraum bei einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten<br />
von mehr als 35 kW <strong>und</strong> aller Feuerstätten bis 50 kW,<br />
- Aufstellraum bei einer Gesamtnennwärmeleistung aller Feuerstätten von mehr als 50 kW,<br />
an die gemäß Abschnitt 5 besondere Anforderungen gestellt werden.<br />
Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung > 50 kW gelten<br />
nach wie vor die bauordnungsrechtlichen Heizraumanforderungen.<br />
Lüftung <strong>und</strong> Verbrennungsluftversorgung<br />
Die Zuluft ist die gesamte Luft, die dem Aufstellraum zugeführt wird.<br />
Die Abluft ist die gesamte aus dem Aufstellraum abströmende Luft.<br />
Der Verbrennungsluftraum ist ein Raum mit mindestens einem Fenster, das geöffnet werden<br />
kann, oder einer Tür ins Freie, der über den Verbrennungsluftverb<strong>und</strong> dem Aufstellraum Verbrennungsluft<br />
zuführt.<br />
Der Verb<strong>und</strong>raum ist ein Raum zwischen dem Aufstellraum <strong>und</strong> Verbrennungsluftraum, der in<br />
der Regel innen liegt, durch den Verbrennungsluft zu den Feuerstätten strömt. Wenn der Verb<strong>und</strong>raum<br />
mindestens ein Fenster, das geöffnet werden kann, oder eine Tür ins Freie hat, ist er<br />
außerdem Verbrennungsluftraum. Die Funktion als Verb<strong>und</strong>raum im Rahmen des Verbrennungsluftverb<strong>und</strong>es<br />
ändert sich dadurch nicht.