und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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35 . . Arbeiten an gasführenden Leitungen<br />
3.5.1 Vor Beginn von Arbeiten an gasführenden Leitungen ist die zugehörige Absperreinrichtung zu<br />
schließlen <strong>und</strong> gegen Öffnen durch Unbefugte zu sichern (z. B. durch Abnehmen-des Schlüssels<br />
oder des Handrades). Wo Gas austritt oder austreten kann, muß durch Lüftung oder durch<br />
Abführen über Schlauch ins Freie dafür gesorgt werden, daß das Gas gefahrlos abgeführt . wird.<br />
Die Absperreinrichtung ist erst dann wieder zu öffnen, wenn sämtliche Öffnungen der abgesperrten<br />
Leitungen, durch die Gas ausströmen könnte, dicht verschlossen sind.<br />
Vorstehendes gilt nicht, wenn es sich um äußere Instandhaltungsmaßnahmen an Leitungen<br />
handelt.<br />
3.5.2 Undichtheiten an gasführenden Leitungen sind durch Gasspürgeräte oder mit schaumbildenden<br />
Mitteln nach DIN 30657 festzustellen; Ableuchten mit Flammen ist unzulässig. Das<br />
behelfsmäßige Abdichten ist zum sofortigen Abwenden van Gefahren nur vorübergehend<br />
zulässig.<br />
Undichtheiten an gasfreien Leitungen sind durch Druckprüfung festzustellen.<br />
Undichte Leitungen sind nach dem Grad der Gebrauchsfähigkeit zu behandeln.<br />
3.5.3 In Betrieb befindfiche Niederdruckleitungen werden nach dem Grad der Gebrauchsfähigkeit<br />
wie folgt unterschieden:<br />
1. Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben,<br />
wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck weniger als 1 Liter pro St<strong>und</strong>e beträgt.<br />
2. Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben,<br />
wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck zwischen 1 <strong>und</strong> 5 Liter pro St<strong>und</strong>e beträgt.<br />
3. Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben,<br />
wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck’mehr als 5 Liter pro St<strong>und</strong>e beträgt.<br />
Die Gasleckmenge kann nach folgenden Methoden festgestellt werden:<br />
- rechnerisch bzw. graphisch auf der Gr<strong>und</strong>lage des Druckabfalls nach dem DVGW-Arbeitsblatt<br />
G 624,<br />
- mit einem Leckmengenmeßgerät.<br />
3.5.4 Nach dem Grad der Gebrauchsfähigkeit sind folgende Maßnahmen durchzuführen:<br />
1. Liegt unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit vor, so konnen die Leitungen weiter betrieben<br />
werden.<br />
2. Liegt verminderte Gebrauchsfähigkeit vor, so sind die Leitungen abzudichten oder zu<br />
erneuern. Eine weitere Möglichkeit besteht für Leitungen mit einem Betriebsdruck bis<br />
100 mbar nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 624.<br />
Die Dichtheit nach Abschnitt 7.1.3 muß 7.1.3 innerhalb von 4 Wochen nach Feststellung der verminderten<br />
Gebrauchsfähigkeit wiederhergestellt werden.<br />
3. Liegt keine Gebrauchsfähigkeit vor, so sind die Leitungen unverzüglich außer Betrieb zu<br />
nehmen. Für die instandgesetzten Leitungsteile <strong>und</strong> deren Wiederinbetriebnahme gelten die<br />
Festlegungen für neuverlegte Leitungen.<br />
3.5.5 Bei metallenen Leitungen ist vor dem Trennen oder Verbinden, dem Ausbau oder Einbau von<br />
Leitungsteilen, Armaturen, Gaszählern, Gas-Druckregelgeräten u. ä. <strong>sowie</strong> vor dem Ziehen oder<br />
Setzen von Steckscheiben als Schutz gegen elektrische Berührungsspannung <strong>und</strong> Funkenbildung<br />
eine metallene, elektrisch leitende Überbrückung der Trer,nstelle herzustellen, sofern<br />
eine solche nicht bereits besteht, wie z. B. durch Einstutzenanschlußstücke oder leitend<br />
verb<strong>und</strong>ene Gaszählerplatten.<br />
AIS Überbrückungsleitung ist ein hochflexibles, isoliertes Kupferseil nach DIN 46440 mil einem<br />
Querschnitt von mindestens 16 mm 2<br />
<strong>und</strong> einer Lange von maximal 3 m zu veuwenden. Die<br />
Anschlußklemmen sollten auf den Rohrdurchmesser abgestimmt sein. Bei allen Anschlüssen ist<br />
auf guten metallenen Kontakt Wert zu legen; die Kontaktstellen am Rohr sind daher bei Verwendung<br />
von Preßkontakten vor dem Montieren metallisch blank zu machen, damit eine elektrisch<br />
gut leitende Verbindung zustande kommt. Ein Zwischenlegen von Metallfolien ist unzulässig.