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und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus

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Gaszähler-Absperreinrichtung oder auch<br />

Hauptabsperreinrichtung (HAE, )<br />

schließen!<br />

Andere Hausbewohner warnen, aber nicht<br />

klingeln, <strong>und</strong> Gebäude verlassen<br />

Den Bereitschaftsdienst des GVU von einem<br />

Telefonanschluß außerhalb des Hauses<br />

benachrichtigen!<br />

Bei hörbarem Ausströmen unverzüglich das<br />

Gebäude verlassen, Betreten durch Dritte<br />

verhindern, Polizei <strong>und</strong> Feuerwehr von<br />

außerhalb des Gebäudes alarmieren!<br />

4.4 Verhalten bei Gasgeruch im Freien<br />

- Ist der Gasgeruch auf eine Leckstelle in<br />

einer erdverlegten Außenleitung (z.B.<br />

Hofleitung zum Rückgebäude)<br />

zurückzuführen, so ist diese Leitung mit der<br />

vorgesehenen Absperreinrichtung<br />

abzusperren.<br />

- Fenster <strong>und</strong><br />

schließen!<br />

umliegender Gebäude<br />

- Offenes Feuer vermeiden, nicht rauchen,<br />

kein Feuerzeug benutzen!<br />

- Keine elektrischen Schalter,<br />

keine Stecker,<br />

keine Klingeln benutzen!<br />

- Den Bereitschaftsdienst des GVU<br />

benachrichtigen!<br />

- Hausbewohner warnen,<br />

<strong>und</strong> Gebäude verlassen!<br />

- Eventuel1<br />

alarmieren!<br />

aber nicht klingeln<br />

Feuerwehr<br />

- Bei hörbarem Ausströmen unverzüglich den<br />

gefährdeten Bereich verlassen, Betreten<br />

durch Dritte verhindern, Polizei <strong>und</strong><br />

Feuerwehr von außerhalb des<br />

Gefahrenbereiches alarmieren!<br />

2352<br />

4.5. Verhalten bei Abgasaustritt aus<br />

raumluftabhängigen Gasfeuerstätten<br />

Bei fortwährendem Abgasaustritt (siehe auch<br />

Abschnitt 2.2.6) ist die Gasfeuerstätte durch<br />

Schließen der Geräteabsperreinrichtung außer<br />

Betrieb zu nehmen <strong>und</strong> ein<br />

Installationsunternehmen zu benachrichtigen.<br />

Darüber hinaus wird empfohlen, auch das GVU<br />

zu informieren.<br />

5 Hinweis auf gesetzliche <strong>und</strong><br />

technische Regeln<br />

Bauliche Anlagen <strong>sowie</strong> andere Anlagen <strong>und</strong><br />

Einrichtungen sind SO anzuordnen, zu errichten,<br />

zu ändern <strong>und</strong> zu unterhalten, daß die öffentliche<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung, insbesondere Leben<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit, nicht gefährdet werden; sie<br />

müssen ihrem Zweck entsprechend ohne<br />

Mißstände zu benutzen sein. Die allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik, die<br />

Bauordnung <strong>und</strong> die weiteren relevanten<br />

Gesetze, Verordnungen <strong>und</strong> Richtlinien sind zu<br />

beachten, wie z.B.:<br />

- EU-Bauprodukten-Richtlinie<br />

- EU-Gasgeräte-Richtlinie<br />

- Energiegesetz<br />

- Bautenreglemente der Gemeinden<br />

- Vorliegendes großherzogliches Reglement

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