und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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Gaszähler-Absperreinrichtung oder auch<br />
Hauptabsperreinrichtung (HAE, )<br />
schließen!<br />
Andere Hausbewohner warnen, aber nicht<br />
klingeln, <strong>und</strong> Gebäude verlassen<br />
Den Bereitschaftsdienst des GVU von einem<br />
Telefonanschluß außerhalb des Hauses<br />
benachrichtigen!<br />
Bei hörbarem Ausströmen unverzüglich das<br />
Gebäude verlassen, Betreten durch Dritte<br />
verhindern, Polizei <strong>und</strong> Feuerwehr von<br />
außerhalb des Gebäudes alarmieren!<br />
4.4 Verhalten bei Gasgeruch im Freien<br />
- Ist der Gasgeruch auf eine Leckstelle in<br />
einer erdverlegten Außenleitung (z.B.<br />
Hofleitung zum Rückgebäude)<br />
zurückzuführen, so ist diese Leitung mit der<br />
vorgesehenen Absperreinrichtung<br />
abzusperren.<br />
- Fenster <strong>und</strong><br />
schließen!<br />
umliegender Gebäude<br />
- Offenes Feuer vermeiden, nicht rauchen,<br />
kein Feuerzeug benutzen!<br />
- Keine elektrischen Schalter,<br />
keine Stecker,<br />
keine Klingeln benutzen!<br />
- Den Bereitschaftsdienst des GVU<br />
benachrichtigen!<br />
- Hausbewohner warnen,<br />
<strong>und</strong> Gebäude verlassen!<br />
- Eventuel1<br />
alarmieren!<br />
aber nicht klingeln<br />
Feuerwehr<br />
- Bei hörbarem Ausströmen unverzüglich den<br />
gefährdeten Bereich verlassen, Betreten<br />
durch Dritte verhindern, Polizei <strong>und</strong><br />
Feuerwehr von außerhalb des<br />
Gefahrenbereiches alarmieren!<br />
2352<br />
4.5. Verhalten bei Abgasaustritt aus<br />
raumluftabhängigen Gasfeuerstätten<br />
Bei fortwährendem Abgasaustritt (siehe auch<br />
Abschnitt 2.2.6) ist die Gasfeuerstätte durch<br />
Schließen der Geräteabsperreinrichtung außer<br />
Betrieb zu nehmen <strong>und</strong> ein<br />
Installationsunternehmen zu benachrichtigen.<br />
Darüber hinaus wird empfohlen, auch das GVU<br />
zu informieren.<br />
5 Hinweis auf gesetzliche <strong>und</strong><br />
technische Regeln<br />
Bauliche Anlagen <strong>sowie</strong> andere Anlagen <strong>und</strong><br />
Einrichtungen sind SO anzuordnen, zu errichten,<br />
zu ändern <strong>und</strong> zu unterhalten, daß die öffentliche<br />
Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung, insbesondere Leben<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit, nicht gefährdet werden; sie<br />
müssen ihrem Zweck entsprechend ohne<br />
Mißstände zu benutzen sein. Die allgemein<br />
anerkannten Regeln der Technik, die<br />
Bauordnung <strong>und</strong> die weiteren relevanten<br />
Gesetze, Verordnungen <strong>und</strong> Richtlinien sind zu<br />
beachten, wie z.B.:<br />
- EU-Bauprodukten-Richtlinie<br />
- EU-Gasgeräte-Richtlinie<br />
- Energiegesetz<br />
- Bautenreglemente der Gemeinden<br />
- Vorliegendes großherzogliches Reglement