und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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3.2.4.<br />
3.2.4.1.<br />
3.2.4.2.<br />
3.2.5.<br />
3.2.6.<br />
3.2.6.1.<br />
3.2.6.2.<br />
3.2.6.3.<br />
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3.2.6.3.6.<br />
Anschlußleitungen für Gasgeräte<br />
Starre Anschlußleitungen<br />
Es dürfen verwendet werden:<br />
2275<br />
Rohre, Form- <strong>und</strong> <strong>Verbindungsstücke</strong> nach Abschnitt 3.2.3.<br />
Biegsame Anschlußleitungen<br />
Es dürfen verwendet werden:<br />
für Betriebsdrücke bis 1 bar, Schlauchleitungen nach<br />
DIN 3384 - Gasschlauchleitungen aus nichtrostendem Stahl<br />
für Betriebsdrücke bis 100 mbar, Schlauchleitungen nach<br />
DIN 3383 Teil 1 - Sicherheits-Gasschlauchleitungen, Sicherheits-GasanschIußarmaturen<br />
DIN 3383 Teil 2 Gasschlauchleitungen für festen Anschluß<br />
Siehe außerdem DGVW-Arbeitsblatt G 621 «Gasanlagen in Laboratorien <strong>und</strong><br />
naturwissenschaftlich-technischen Unterrichtsraumen - Installation <strong>und</strong> Betrieb -»<br />
Andere Rohre <strong>und</strong> Zubehörteile<br />
Die Verwendung von anderen Rohren <strong>und</strong> Zubehörteilen ist nur nach Absprache mit dem<br />
zuständigen Gasversorgungsunternehmen zulässig.<br />
Rohrzusammenbau<br />
AIS Gaszählerverschraubungen sind zugelassen:<br />
- Gaszählerverschraubungen; Zweistutzenanschluß nach DIN 3376-1<br />
- Gaszählerverschraubungen; EinstutzenanschIuß nach DIN 3376-2<br />
zusammen mit Dichtungen nach DIN 3535 Teile 1, 3, 5 (Typ C) <strong>und</strong> 6 (Typ FA) «Dichtungen<br />
für die Gasversorgung» <strong>sowie</strong> EN 549 «EIastomer-Werkstoff für Dichtungen <strong>und</strong> Membranen<br />
in Gasgeräten <strong>und</strong> Gasanlagen».<br />
Lösbare Verbindungen mit nichtmetallener Dichtung müssen bei Gasinnenleitungen leicht<br />
zugänglich sein (siehe ebenfalls 3.3.7.11).<br />
Verschweißen von Gasinnenleitungen<br />
Bei Anwendung des Schweißens als Verbindungsart wird verlangt:<br />
Schweißverbindungen von Stahlrohren für Drücke bis zu 1 bar müssen von einem geprüften<br />
Schweißer hergestellt werden, der im Besitz einer gültigen diesbezüglichen<br />
Prüfungsbescheinigung ist.<br />
Die Prüfungsbescheinigung muß von einem anerkannten Prüfungsinstitut ausgestellt sein.<br />
Der Schweißer muß im Besitz einer gültigen Schweißerprüfung nach ITM-EN 287-l (Prüfung<br />
von Schweißern-SchmelzsschweiBen Teil 1 : Stahl) sein.<br />
Die Schweißerprüfung bleibt zwei Jahre gültig, vorausgesetzt, daß die unter Punkt 10 der<br />
Norm ITM-EN 287-1 stehenden Bedingungen erfüllt sind.<br />
Ab 5 Schweißverbindungen werden die Schweißstellen stichprobenweise einer zerstörungsfreien<br />
Kontrolle unterworfen. Es müssen wenigstens 10% der Schweißnähte durch<br />
Gammagraphie kontrolliert werden. Für jede fehlerhafte Schweißnaht werden:<br />
a) die beanstandeten Schweißnähte repariert <strong>und</strong> erneut kontrolliert<br />
b) zusätzlich werden 10% aller Schweißnähte kontrolliert.<br />
Wird dabei eine weitere fehlerhafte Schweißnaht festgestellt, SO sind alle Schweißnähte zu<br />
kontrollieren.<br />
Die Kontrollen sind von einem anerkannten Prüfungsinstitut durchzuführen.<br />
Die Kontrollen bis zu 10% der Schweißnähte ist zu Lasten des Bauherrn. Sollten aus<br />
Sicherheitsgründen mehr Kontrollen erforderlich sein, SO sind diese auch zu Lasten des<br />
Bauherrn.<br />
Die Reparatur der fehlerhaften Schweißnähte <strong>und</strong> alle diesbezüglichen vorher erwähnten<br />
Kontrollen sind zu Lasten des betreffenden Installationsunternehmens.