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und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus

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Anschlußleitungen für Gasgeräte<br />

Starre Anschlußleitungen<br />

Es dürfen verwendet werden:<br />

2275<br />

Rohre, Form- <strong>und</strong> <strong>Verbindungsstücke</strong> nach Abschnitt 3.2.3.<br />

Biegsame Anschlußleitungen<br />

Es dürfen verwendet werden:<br />

für Betriebsdrücke bis 1 bar, Schlauchleitungen nach<br />

DIN 3384 - Gasschlauchleitungen aus nichtrostendem Stahl<br />

für Betriebsdrücke bis 100 mbar, Schlauchleitungen nach<br />

DIN 3383 Teil 1 - Sicherheits-Gasschlauchleitungen, Sicherheits-GasanschIußarmaturen<br />

DIN 3383 Teil 2 Gasschlauchleitungen für festen Anschluß<br />

Siehe außerdem DGVW-Arbeitsblatt G 621 «Gasanlagen in Laboratorien <strong>und</strong><br />

naturwissenschaftlich-technischen Unterrichtsraumen - Installation <strong>und</strong> Betrieb -»<br />

Andere Rohre <strong>und</strong> Zubehörteile<br />

Die Verwendung von anderen Rohren <strong>und</strong> Zubehörteilen ist nur nach Absprache mit dem<br />

zuständigen Gasversorgungsunternehmen zulässig.<br />

Rohrzusammenbau<br />

AIS Gaszählerverschraubungen sind zugelassen:<br />

- Gaszählerverschraubungen; Zweistutzenanschluß nach DIN 3376-1<br />

- Gaszählerverschraubungen; EinstutzenanschIuß nach DIN 3376-2<br />

zusammen mit Dichtungen nach DIN 3535 Teile 1, 3, 5 (Typ C) <strong>und</strong> 6 (Typ FA) «Dichtungen<br />

für die Gasversorgung» <strong>sowie</strong> EN 549 «EIastomer-Werkstoff für Dichtungen <strong>und</strong> Membranen<br />

in Gasgeräten <strong>und</strong> Gasanlagen».<br />

Lösbare Verbindungen mit nichtmetallener Dichtung müssen bei Gasinnenleitungen leicht<br />

zugänglich sein (siehe ebenfalls 3.3.7.11).<br />

Verschweißen von Gasinnenleitungen<br />

Bei Anwendung des Schweißens als Verbindungsart wird verlangt:<br />

Schweißverbindungen von Stahlrohren für Drücke bis zu 1 bar müssen von einem geprüften<br />

Schweißer hergestellt werden, der im Besitz einer gültigen diesbezüglichen<br />

Prüfungsbescheinigung ist.<br />

Die Prüfungsbescheinigung muß von einem anerkannten Prüfungsinstitut ausgestellt sein.<br />

Der Schweißer muß im Besitz einer gültigen Schweißerprüfung nach ITM-EN 287-l (Prüfung<br />

von Schweißern-SchmelzsschweiBen Teil 1 : Stahl) sein.<br />

Die Schweißerprüfung bleibt zwei Jahre gültig, vorausgesetzt, daß die unter Punkt 10 der<br />

Norm ITM-EN 287-1 stehenden Bedingungen erfüllt sind.<br />

Ab 5 Schweißverbindungen werden die Schweißstellen stichprobenweise einer zerstörungsfreien<br />

Kontrolle unterworfen. Es müssen wenigstens 10% der Schweißnähte durch<br />

Gammagraphie kontrolliert werden. Für jede fehlerhafte Schweißnaht werden:<br />

a) die beanstandeten Schweißnähte repariert <strong>und</strong> erneut kontrolliert<br />

b) zusätzlich werden 10% aller Schweißnähte kontrolliert.<br />

Wird dabei eine weitere fehlerhafte Schweißnaht festgestellt, SO sind alle Schweißnähte zu<br />

kontrollieren.<br />

Die Kontrollen sind von einem anerkannten Prüfungsinstitut durchzuführen.<br />

Die Kontrollen bis zu 10% der Schweißnähte ist zu Lasten des Bauherrn. Sollten aus<br />

Sicherheitsgründen mehr Kontrollen erforderlich sein, SO sind diese auch zu Lasten des<br />

Bauherrn.<br />

Die Reparatur der fehlerhaften Schweißnähte <strong>und</strong> alle diesbezüglichen vorher erwähnten<br />

Kontrollen sind zu Lasten des betreffenden Installationsunternehmens.

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