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und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus

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Bei raumluftunabhängigen Gasfeuerstätten mit Gebläse genügt ein Abstand zwischen der<br />

Mündung <strong>und</strong> der Dachfläche von mindestens 0,40 m, wenn die Gesamtnennwämeleistung<br />

der Feuerstätten nicht mehr als 50 kW beträgt. (Siehe Ausführungsbeispiele für waagerechte<br />

<strong>und</strong> senkrechte Führung über Dach in Bild 16).<br />

Zu seitlich oder darüber angeordneten Fenstern gelten die Abstandsmaße nach Abschnitt<br />

5.6.4.6 für die glatte Fassade entsprechend.<br />

Bei Gasfeuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW müssen die Mündungen<br />

den First um mindestens 0,40 m überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt<br />

sein. Sie müssen jedoch Dachaufbauten, Öffnungen zu Räumen <strong>und</strong> ungeschützte <strong>Bauteile</strong> aus<br />

brennbaren Baustoffen, ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1 m überragen oder von<br />

ihnen mindestens 1,5 m entfernt sein.<br />

Für die Durchführung der Leitungen durch Dächer mit brennbaren Baustoffen gelten die Anforderungen<br />

für die Durchleitung durch Wände mit brennbaren Baustoffen entsprechend<br />

Abschnitt 5.6.3.

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