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und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus

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5.3<br />

5.3.1 Aufstellung<br />

5.3.2<br />

5.3.3<br />

2304<br />

Bei der Aufstellung von Gasgeräten sind die Einbauanleitungen der Hersteller zu beachten.<br />

Mit Aufstellen ist immer auch Aufhängen, Errichten, Einbauen usw. gemeint.<br />

Elektrische Einrichtungen, die dem Betrieb von Gasgeräten dienen, müssen den<br />

Bestimmungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmen entsprechen.<br />

Bei der Aufstellung von Gas-Brennwertgeräten sind bezüglich der Ableitung des Kondenswassers<br />

die örtlichen Bestimmungen zur Einleitung von Abwasser zu beachten.<br />

Verbrennungsluftversorgung<br />

Gasgeräte sind ausreichend mit Verbrennungsluft<br />

zu versorgen. Näheres ist unter<br />

zusätzlichen Anforderungen für die einzelnen<br />

Gerätearten in den Abschnitten 5.4 bis 5.7<br />

ausgeführt.<br />

Abstände der Gasgeräte zu brennbaren<br />

Baustoffen<br />

Die Abstande <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen, z. B.<br />

Wärmedämmschicht oder belüfteter Schutz<br />

gegen Wärmestrahlung, müssen sicherstellen,<br />

daß an den Oberflächen von <strong>Bauteile</strong>n aus<br />

brennbaren Baustoffen <strong>und</strong> Einbaumöbeln bei<br />

Nennwärmeleistung der Geräte keine höheren<br />

Temperaturen als 85°C auftreten können. Die<br />

zur Einhaltung dieser Anforderung . notwendigen<br />

Mindestabstände der Gasgeräte zu <strong>Bauteile</strong>n<br />

aus brennbaren Baustoffen <strong>und</strong> Ein- Bild 5: Beispiel für belüfteten Schutz gegen<br />

baumöbeln sind den Einbauanleitungen der Wärmestrahlung<br />

Herstelter zu entnehmen, ebenso die Regelungen über die Veringerung dieser Abstände<br />

durch z. B. einen belüfteten Schutz gegen Wärmestrahlung (siehe BiId 5) oder durch eine ausreichende<br />

Wärmedämmschicht (jeweils aus nichtbrennbarem Materiai). Sind in diesen Einbauanleitunge<br />

diesbezüglich keine Angaben enthalten, muß ein Abstand von 40 cm eingehalten<br />

werden.<br />

54 . Zusätzliche Anforderungen bei der Aufstellung<br />

vcm Gasgeräten Art A<br />

Die Aufstellung von Gasgeräten Art A (Gasgeräte ohne Abgasanlage) mit Ausnahme von Gasgeräten<br />

zur Raumheizung ist zulässig, wenn die Abgase durch einen sicheren Luftwechsel im<br />

Aufstellraum ohne Gefährdung <strong>und</strong> unzumutbare Belästigungen ins Freie geführt werden.<br />

- Für Gas-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 11 kW<br />

genügt es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 20 m 3<br />

aufweist <strong>und</strong><br />

mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster, das geöffnet werden kann, hat.<br />

- Für Gas-Durchtaufwasserheizer Art A genügt es, wenn durch eine besondere Sicherheitseinrichtung<br />

des Gasgerätes sichergestellt ist, daß das Gasgerät nur betrieben werden kann,<br />

wenn in 1 m 3<br />

Luft des Aufstellraumes nicht mehr als 30 cm 3<br />

Kohlenmonoxid (30 ppm CO) enthalten<br />

ist. Die mit der Zusatzkennzeichnung ,,AS” (z. B. CO2,-Stop-Sicherung) versehenen<br />

Gasgeräte erfüllen z. Zt. nicht diese Anforderungen .<br />

Gas-Haushalts-Kochgerate mit Kochstellenbrennern ohne Flammenüberwachungseinrichtung<br />

dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, die während des Betriebes dieses Gasgerätes Ständig<br />

durch eine Lüftungsanlage mit Ventilator mit einem Außenluftvolumenstrom von mindestens<br />

100 m 3<br />

/h gelüftet werden. Durch eine besondere Sicherheitseinrichtung muß gewährfeistet sein,<br />

daß das Gasgerät nur betrieben werden kann, wenn die Lüftungsanlage den o. g. Volumenstrom<br />

fördert.

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