und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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5.3<br />
5.3.1 Aufstellung<br />
5.3.2<br />
5.3.3<br />
2304<br />
Bei der Aufstellung von Gasgeräten sind die Einbauanleitungen der Hersteller zu beachten.<br />
Mit Aufstellen ist immer auch Aufhängen, Errichten, Einbauen usw. gemeint.<br />
Elektrische Einrichtungen, die dem Betrieb von Gasgeräten dienen, müssen den<br />
Bestimmungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmen entsprechen.<br />
Bei der Aufstellung von Gas-Brennwertgeräten sind bezüglich der Ableitung des Kondenswassers<br />
die örtlichen Bestimmungen zur Einleitung von Abwasser zu beachten.<br />
Verbrennungsluftversorgung<br />
Gasgeräte sind ausreichend mit Verbrennungsluft<br />
zu versorgen. Näheres ist unter<br />
zusätzlichen Anforderungen für die einzelnen<br />
Gerätearten in den Abschnitten 5.4 bis 5.7<br />
ausgeführt.<br />
Abstände der Gasgeräte zu brennbaren<br />
Baustoffen<br />
Die Abstande <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen, z. B.<br />
Wärmedämmschicht oder belüfteter Schutz<br />
gegen Wärmestrahlung, müssen sicherstellen,<br />
daß an den Oberflächen von <strong>Bauteile</strong>n aus<br />
brennbaren Baustoffen <strong>und</strong> Einbaumöbeln bei<br />
Nennwärmeleistung der Geräte keine höheren<br />
Temperaturen als 85°C auftreten können. Die<br />
zur Einhaltung dieser Anforderung . notwendigen<br />
Mindestabstände der Gasgeräte zu <strong>Bauteile</strong>n<br />
aus brennbaren Baustoffen <strong>und</strong> Ein- Bild 5: Beispiel für belüfteten Schutz gegen<br />
baumöbeln sind den Einbauanleitungen der Wärmestrahlung<br />
Herstelter zu entnehmen, ebenso die Regelungen über die Veringerung dieser Abstände<br />
durch z. B. einen belüfteten Schutz gegen Wärmestrahlung (siehe BiId 5) oder durch eine ausreichende<br />
Wärmedämmschicht (jeweils aus nichtbrennbarem Materiai). Sind in diesen Einbauanleitunge<br />
diesbezüglich keine Angaben enthalten, muß ein Abstand von 40 cm eingehalten<br />
werden.<br />
54 . Zusätzliche Anforderungen bei der Aufstellung<br />
vcm Gasgeräten Art A<br />
Die Aufstellung von Gasgeräten Art A (Gasgeräte ohne Abgasanlage) mit Ausnahme von Gasgeräten<br />
zur Raumheizung ist zulässig, wenn die Abgase durch einen sicheren Luftwechsel im<br />
Aufstellraum ohne Gefährdung <strong>und</strong> unzumutbare Belästigungen ins Freie geführt werden.<br />
- Für Gas-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 11 kW<br />
genügt es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 20 m 3<br />
aufweist <strong>und</strong><br />
mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster, das geöffnet werden kann, hat.<br />
- Für Gas-Durchtaufwasserheizer Art A genügt es, wenn durch eine besondere Sicherheitseinrichtung<br />
des Gasgerätes sichergestellt ist, daß das Gasgerät nur betrieben werden kann,<br />
wenn in 1 m 3<br />
Luft des Aufstellraumes nicht mehr als 30 cm 3<br />
Kohlenmonoxid (30 ppm CO) enthalten<br />
ist. Die mit der Zusatzkennzeichnung ,,AS” (z. B. CO2,-Stop-Sicherung) versehenen<br />
Gasgeräte erfüllen z. Zt. nicht diese Anforderungen .<br />
Gas-Haushalts-Kochgerate mit Kochstellenbrennern ohne Flammenüberwachungseinrichtung<br />
dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, die während des Betriebes dieses Gasgerätes Ständig<br />
durch eine Lüftungsanlage mit Ventilator mit einem Außenluftvolumenstrom von mindestens<br />
100 m 3<br />
/h gelüftet werden. Durch eine besondere Sicherheitseinrichtung muß gewährfeistet sein,<br />
daß das Gasgerät nur betrieben werden kann, wenn die Lüftungsanlage den o. g. Volumenstrom<br />
fördert.