und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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- Die Installationsschächte bzw. -kanäle müssen einschließlich der Abschlüsse von<br />
Öffnungen eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten haben <strong>und</strong> aus<br />
nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.<br />
- Installationsschächte <strong>und</strong> -kanäle sind entweder abschnittsweise oder im ganzen zu be<strong>und</strong><br />
entlüften. Die Be- <strong>und</strong> Entlüftungsöffnungen müssen mindestens 10 cm 2 groß sein.<br />
Sie dürfen nicht in Treppenräumen <strong>und</strong> deren Verbindungswegen ins Freie angeordnet<br />
werden. Die Be- <strong>und</strong> Entlüftung entfällt, wenn die Installationsschachte bzw. -kanäle mit<br />
nichtbrennbaren Baustoffen formbeständig <strong>und</strong> dicht verfüllt werden.<br />
- In Sicherheitstreppenraumen <strong>und</strong> ihren Ausgängen ins Freie sind nur solche<br />
Leitungsanlagen zulässig, die ausschließlich dem unmittelbaren Betrieb des<br />
Sicherheitstreppenraumes oder der Brandbekämpfung dienen.<br />
Vorstehende Anforderungen gelten nicht für Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als<br />
zwei Wohnungen.<br />
3.3.7.9 An der Gasleitung innerhalb von Gebäuden, die sich zwischen der Hauptabsperreinrichtung<br />
<strong>und</strong> dem (den) Gaszähler(n) befindet, dürfen keine Iösbaren Verbindungen<br />
(Verschraubungen) eingebaut werden.<br />
Eine Iösbare Verbindung (Verschraubung) darf nur bei Reparaturarbeiten <strong>und</strong> mit dem<br />
Einverständnis des zuständigen Gasversorgungsunternehmen, vor dem Zähler eingebaut<br />
werden. Das Gasversorgungsunternehmen wird anschließend diese Iösbaren Verbindungen<br />
mit einer Plombe versehen.<br />
Desweiteren muß die Gasleitung zwischen Hauptabsperreinrichtung <strong>und</strong> dem (den)<br />
Gaszähler(n) sichtbar verlegt sein (d.h. nicht unter Putz). Wird diese Gasleitung durch eine<br />
Wand oder Decke geführt, SO ist sie in ein Mantelrohr zu verlegen gemäß Art. 3.3.8.6. Dieses<br />
Mantelrohr muß SO gewählt sein, daß zu jeder Zeit eine Überprüfung der innenliegenden<br />
Gasleitung möglich ist.<br />
3.3.8 Schutz der Innenleitungen<br />
3.3.8.1 Für frei verlegte Leitungen in trockenen Räumen ist ein Korrosionsschutz nicht erforderlich.<br />
Dies gilt nicht für Präzisionsstahlrohre nach DIN 2391, DIN 2393 <strong>und</strong> DIN 2394, die auch in<br />
trockenen Räumen Korrosionsschutz nach Abschnitt 3.2.7.2. benötigen.<br />
3.3.8.2 Unter Putz <strong>und</strong> verdeckt verlegte Leitungen aus Stahl <strong>sowie</strong> frei verlegte Leitungen aus Stahl<br />
in Naßräumen <strong>und</strong> anderen feuchten Räumen, wie z.B. unbelüftete Kellerräume, sind gegen<br />
Korrosionsschäden nach Abschnitt 3.2.7.2 zu schützen.<br />
Wenn bei der Verlegung unter Putz nicht auszuschließen ist, daB gipshaltige Putze<br />
eingesetzt werden, SO ist der Korrosionsschutz nach Abschnitt 3.2.7.1 - in den Anforderungen<br />
für erdverlegte AuBenleitungen - anzuwenden.<br />
3.3.8.3 Das Heften von unter Putz zu verlegenden Stahlrohren durch stellenweises Eingipsen ist nur<br />
zulässig, wenn als Korrosionsschutz an der Heftstelle festhaltende Schutzbinden oder -folien<br />
verwendet werden.<br />
3.3.8.4 Stahlleitungen in <strong>Bauteile</strong>n aus Beton, Leitungen in <strong>Bauteile</strong>n mit aggressiven Baustoffen<br />
(z-B. Leitungen in Steinholz, Schlacke, Stahlleitungen in Gips <strong>und</strong> Kupferleitungen in<br />
<strong>Bauteile</strong>n mit nitrit- oder ammoniumhaltigen Bausstoffen) <strong>sowie</strong> Leitungen in Räumen mit<br />
aggressiver Atmosphäre (z.B. Galvanik-, Batterieräume) sind durch Umhüllung nach<br />
Abschnitt 3.2.7.1. - in den Anforderungen für erdverlegte Außenleitungen - gegen<br />
Korrosionsschäden zu schützen. Leitungen, die die vorgenannten <strong>Bauteile</strong> durchdringen,<br />
können auch durch Mantelrohre geschüzt werden. Die Mantelrohre müssen aus<br />
korrosionsbestandigem Material bestehen oder gegen Korrosion geschützt sein.