und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2303<br />
Gasgeräte dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, bei denen nach Lage, Größe, baulicher<br />
Beschaffenheit <strong>und</strong> Benutzungsart Gefahren nicht entstehen.<br />
Gasgeräte dürfen ferner nur in Räumen aufgestellt werden, die so bemessen sind, daß die<br />
Geräte Ordnungsgemäß aufgestellt, betrieben <strong>und</strong> instandgehalten werden können. Raumgrößen<br />
sind nach den lichten Maßen oberflächenfertiger Räume zu berechnen.<br />
5.2.2 Unzulässige Räume<br />
a) In Treppenräumen, außer in Wohngebäuden geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen<br />
<strong>und</strong> in allgemein zugänglichen Fluren, die als Rettungswege dienen, dürfen Gasgeräte<br />
nicht aufgestellt werden.<br />
b) In Räumen, die über Einzelschachtanlagen nach DIN 18 017 Teil 1 entlüftet werden, dürfen<br />
keine Gasgeräte Art B, aufgestellt werden, es sei denn, ihre Abgase werden nach Abschnitt<br />
6.3.1 in den Abluftschacht der Einzelschachtanlage abgeführt.<br />
c) In Bädern <strong>und</strong> Aborten ohne Außenfenster, die über Sammelschächte <strong>und</strong> Kanäle ohne<br />
Motorkraft entlüftet werden, dürfen keine Gasgeräte Art B aufgestellt werden.<br />
d) In Räumen, außer Aufstellräumen mit Öffnungen ins Freie, oder Wohnungen, aus denen Ventilatoren<br />
Luft absaugen, dürfen Gasgeräte Art B nur dann aufgestellt werden, wenn<br />
- deren Abgase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 626 in Lüftungsanlagen nach DIN 18017<br />
Teil 3 eingeleitet werden,<br />
- Sicherheitseinrichtungen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 670 sicherstellen, daß die Brenner<br />
<strong>und</strong> Gasgeräte während des Betriebes der Lüftungsanlage nicht in Betrieb sein können<br />
<strong>und</strong> die Gasgeräte gegenüber gemeinsamen Schornsteinen durch jeweils eine mechanisch<br />
betätigte Abgasklappe nach DIN 3388 Teil 2 abgesperrt sind,<br />
- der Ventilator die Verbrennungsluftversorgung <strong>und</strong> die Abgasabführung<br />
nicht beeinflußt <strong>und</strong> somit ein gefahrloser Betrieb gesichert ist.<br />
der Gasgeräte<br />
e) In Räumen, in denen offene Kamine, außer solchen mit Kamineinsätzen oder -<br />
kassetten mit selbstschließenden Türen <strong>und</strong> Kaminöfen außer mit selbstschließenden<br />
Türen, ohne eigene Verbrennungsluftversorgung aufgestellt sind, <strong>sowie</strong> in Räumen, die<br />
mit den Kaminräumen innerhalb einer Nutzungseinheit in Verbindung stehen, dürfen<br />
keine Gasgeräte Art B aufgestellt werden, es sei denn, die Anforderungen nach<br />
Abschnitt 5.5.1, erster Absatz, werden im Einzelfall erfüllt, oder sie befinden sich in<br />
Räumen, in denen ihre Betriebssicherheit durch den Betrieb offener Kamine nicht<br />
gefährdet werden kann.<br />
f) In Räumen oder Raumteilen, in denen sich leicht entzündliche Stoffe in solchen<br />
Mengen befinden oder entstehen können, daß eine Entzündung eine besondere<br />
Gefahr darstellt, dürfen keine Gasgeräte aufgestellt werden.<br />
g) In Räumen, in denen sich explosionsfähige Stoffe befinden oder entstehen können,<br />
dürfen keine Gasgeräte aufgestellt werden; ausgenommen hiervon sind Gasgeräte Art<br />
C in Garagen, sofern sie zur Aufstellung in Garagen bestimmt sind (Garagen-<br />
Feuerstätten).