und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus
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1 Einleitung dauerhaft niedrige Schadstoffemissionen<br />
sicherstellt,<br />
1.1 Geltungsbereich<br />
- eine Senkung der Betriebskosten der Gasgeräte<br />
durch niedrige Reparaturanfälligkeit,<br />
Dieser Hinweis dient als Gr<strong>und</strong>lage zum<br />
Erstellen von Informationen für Gask<strong>und</strong>en<br />
rationellen Betrieb,<br />
über den Betrieb <strong>und</strong> die Instandhaltung ihrer - das Erreichen einer hohen Nutzungsdauer<br />
Gasinstallationen im Geltungsbereich des<br />
vorliegenden großherzoglichen Reglementes,<br />
Annexe 1.<br />
<strong>und</strong> Werterhaltung der Anlage <strong>sowie</strong> deren<br />
Betriebssicherheit.<br />
1.2 Allgemeines<br />
Annexe 1 des vorliegenden großherzoglichen<br />
Reglementes ist eine Regel der Technik für<br />
Planung, Erstellung, Änderung <strong>und</strong><br />
Instandhaltung von Gasanlagen in Gebäuden<br />
<strong>und</strong> auf Gr<strong>und</strong>stücken, die mit Gasen nach dem<br />
DVGW-Arbeitsblatt G 260/1 <strong>und</strong> II - außer<br />
Flüssiggas - mit Niederdruck <strong>und</strong> Mitteldruck<br />
betrieben werden. Eine nach dem vorliegenden<br />
großherzoglichen Reglement erstellte<br />
Gasanlage bietet die Voraussetzung für einen<br />
ordnungsgemäßen Betrieb der Gasanlage. Eine<br />
weitere wichtige Sicherheitsmaßnahme ist die<br />
Gasodorierung nach DVGW-Arbeitsblatt G 280.<br />
Während des Betriebes der Gasanlage können<br />
sich Betriebsbedingungen oder <strong>sonstige</strong><br />
Randbedingungen auf die Sicherheit der Gasanlagen<br />
auswirken. Da der Gask<strong>und</strong>e nur eine<br />
«Hausschau» durchführen kann, geben nachfolgende<br />
Hinweise eine Gr<strong>und</strong>lage für die<br />
Erstellung einer geeigneten K<strong>und</strong>eninformation.<br />
Die Durchführung der <strong>sowie</strong> der<br />
Instandhaltungsmaß nahmen ermöglichen dem<br />
Gask<strong>und</strong>en<br />
- das rechtzeitige Erkennen von sicherheitstechnisch<br />
relevanten Veränderungen,<br />
- einen wirksamen Beitrag zum Umweltschutz,<br />
da die Wartung der Gasgeräte<br />
2 Hinweise für Betrieb <strong>und</strong> Instandhaltung<br />
von Gasanlagen<br />
Zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion<br />
<strong>und</strong> Erhaltung des betriebssicheren Zustandes<br />
sind Gasanlagen nach den einschlägigen<br />
Betriebsanleitungen, Angaben der <strong>Bauteile</strong>- <strong>und</strong><br />
Gerätehersteller <strong>und</strong> nachfolgenden Hinweisen<br />
bestimmungsgemäß zu betreiben <strong>und</strong><br />
instandzuhalten.<br />
AIs eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen<br />
müssen Gase der öffentlichen<br />
Gasversorgung einen hinreichenden Geruch<br />
(Warngeruch) haben. Bis zur Warngeruchsstufe<br />
wird deshalb von den Gasversorgungsunternehmen<br />
(GVU) im Rahmen der Gasodorierung<br />
nach DVGW-Arbeitsblatt G 280 dem als<br />
Naturprodukt weitgehend geruchsfreien Erdgas<br />
aus Sicherheitsgründen laufend ein<br />
Geruchsstoff (Odoriermittel) beigegeben.<br />
Dadurch kann jede Person mit durchschnittlichem<br />
Riechvermögen <strong>und</strong> durchschnittlicher<br />
physiologischer Kondition unverbrannt ausströmendes<br />
Gas durch den typischen Geruch<br />
wahrnehmen.<br />
Durch eine gezielte <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzte<br />
Stoßodorierung über die Warngeruchsstufe<br />
hinaus können auch geringfügigste, weit unter<br />
der Gefährlichkeitsgrenze liegende Undichtheiten<br />
in der Gasanlage erkannt werden.