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und Verbindungsstücke sowie sonstige Bauteile ... - Buderus

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2345<br />

1 Einleitung dauerhaft niedrige Schadstoffemissionen<br />

sicherstellt,<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

- eine Senkung der Betriebskosten der Gasgeräte<br />

durch niedrige Reparaturanfälligkeit,<br />

Dieser Hinweis dient als Gr<strong>und</strong>lage zum<br />

Erstellen von Informationen für Gask<strong>und</strong>en<br />

rationellen Betrieb,<br />

über den Betrieb <strong>und</strong> die Instandhaltung ihrer - das Erreichen einer hohen Nutzungsdauer<br />

Gasinstallationen im Geltungsbereich des<br />

vorliegenden großherzoglichen Reglementes,<br />

Annexe 1.<br />

<strong>und</strong> Werterhaltung der Anlage <strong>sowie</strong> deren<br />

Betriebssicherheit.<br />

1.2 Allgemeines<br />

Annexe 1 des vorliegenden großherzoglichen<br />

Reglementes ist eine Regel der Technik für<br />

Planung, Erstellung, Änderung <strong>und</strong><br />

Instandhaltung von Gasanlagen in Gebäuden<br />

<strong>und</strong> auf Gr<strong>und</strong>stücken, die mit Gasen nach dem<br />

DVGW-Arbeitsblatt G 260/1 <strong>und</strong> II - außer<br />

Flüssiggas - mit Niederdruck <strong>und</strong> Mitteldruck<br />

betrieben werden. Eine nach dem vorliegenden<br />

großherzoglichen Reglement erstellte<br />

Gasanlage bietet die Voraussetzung für einen<br />

ordnungsgemäßen Betrieb der Gasanlage. Eine<br />

weitere wichtige Sicherheitsmaßnahme ist die<br />

Gasodorierung nach DVGW-Arbeitsblatt G 280.<br />

Während des Betriebes der Gasanlage können<br />

sich Betriebsbedingungen oder <strong>sonstige</strong><br />

Randbedingungen auf die Sicherheit der Gasanlagen<br />

auswirken. Da der Gask<strong>und</strong>e nur eine<br />

«Hausschau» durchführen kann, geben nachfolgende<br />

Hinweise eine Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

Erstellung einer geeigneten K<strong>und</strong>eninformation.<br />

Die Durchführung der <strong>sowie</strong> der<br />

Instandhaltungsmaß nahmen ermöglichen dem<br />

Gask<strong>und</strong>en<br />

- das rechtzeitige Erkennen von sicherheitstechnisch<br />

relevanten Veränderungen,<br />

- einen wirksamen Beitrag zum Umweltschutz,<br />

da die Wartung der Gasgeräte<br />

2 Hinweise für Betrieb <strong>und</strong> Instandhaltung<br />

von Gasanlagen<br />

Zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion<br />

<strong>und</strong> Erhaltung des betriebssicheren Zustandes<br />

sind Gasanlagen nach den einschlägigen<br />

Betriebsanleitungen, Angaben der <strong>Bauteile</strong>- <strong>und</strong><br />

Gerätehersteller <strong>und</strong> nachfolgenden Hinweisen<br />

bestimmungsgemäß zu betreiben <strong>und</strong><br />

instandzuhalten.<br />

AIs eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen<br />

müssen Gase der öffentlichen<br />

Gasversorgung einen hinreichenden Geruch<br />

(Warngeruch) haben. Bis zur Warngeruchsstufe<br />

wird deshalb von den Gasversorgungsunternehmen<br />

(GVU) im Rahmen der Gasodorierung<br />

nach DVGW-Arbeitsblatt G 280 dem als<br />

Naturprodukt weitgehend geruchsfreien Erdgas<br />

aus Sicherheitsgründen laufend ein<br />

Geruchsstoff (Odoriermittel) beigegeben.<br />

Dadurch kann jede Person mit durchschnittlichem<br />

Riechvermögen <strong>und</strong> durchschnittlicher<br />

physiologischer Kondition unverbrannt ausströmendes<br />

Gas durch den typischen Geruch<br />

wahrnehmen.<br />

Durch eine gezielte <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzte<br />

Stoßodorierung über die Warngeruchsstufe<br />

hinaus können auch geringfügigste, weit unter<br />

der Gefährlichkeitsgrenze liegende Undichtheiten<br />

in der Gasanlage erkannt werden.

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